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Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen

Vorlagentyp: B
44 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren17 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Goetheplatz — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Bericht

Die Versorgung des Stadtgebiets mit wassergestützten Infrastrukturen folgt in Frankfurt am Main aktuell einem zweistufigen System, das unterschiedliche Bedarfe und Zuständigkeiten abdeckt: Stufe 1: Spielpädagogische Versorgung Diese Stufe umfasst Anlagen, die primär auf die spielerische Nutzung durch Kinder und Familien ausgerichtet sind. Hierzu zählen sieben große, zentrale Wasserspielanlagen in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes (Niddapark, Günthersburgpark, Waldspielparks Louisa, Scheerwald, Schwanheim, Tannenwald sowie das Planschbecken im Lohrpark) sowie 10 dezentrale Matschspielplätze mit Handpumpen und/oder kleineren Sprühgeräten (z. B. Westend, Bornheim, Riedberg, Nieder-Eschbach, Höchst). Diese Anlagen befinden sich meist in Parkanlagen oder auf eingezäunten Spielplätzen. Stufe 2: Städtebauliche & klimatische Versorgung Diese Stufe umfasst moderne Wasserelemente auf öffentlichen Quartiersplätzen, die neben dem Spielwert vor allem der Hitzeminderung (Cool Spots) dienen. Es konnten hierfür insbesondere Anlagen mit Bodendüsen und Umwälzsystemen identifiziert werden, die eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, ohne klassische Spielplatzflächen zu beanspruchen. Dazu zählen: Atzelbergplatz (Seckbach), Friedberger Warte (Bornheim), Rathenauplatz / Goetheplatz (Innenstadt), Walther-von-Cronberg-Platz (Sachsenhausen), Riedbergplatz (Riedberg). Weiterhin gibt es mehrere klassische Brunnenanlagen mit großen Wasserbecken (z. B. Opernplatz, Zeil, Theaterplatz, Alfred-Brehm-Platz), die in den Sommermonaten von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv zur Abkühlung genutzt werden. Unter Berücksichtigung beider Stufen zeigt die Recherche, dass das Ziel 'mindestens ein Wasserspielgerät pro Stadtteil' bei insgesamt 43 Stadtteilen derzeit zu etwa 45-50 % erfüllt ist. Identifizierte Versorgungslücken: Insbesondere in hochversiegelten Stadtteilen mit hoher Hitzebelastung wie dem Bahnhofsviertel, Teilen des Gallus oder dem Gutleutviertel fehlen derzeit dedizierte Wasserelemente beider Stufen. In diesen Quartieren besteht aufgrund der baulichen Dichte der höchste Handlungsbedarf. Klimatische Relevanz: Die Forderung korrespondiert eng mit dem Frankfurter Klimawandelaktionsplan (KWAP). Wasserelemente (insbesondere der Stufe 2) sind hocheffektive Maßnahmen zur Schaffung 'kühler Inseln' im urbanen Raum. Sie senken durch Evaporationskühlung die lokale Umgebungstemperatur und steigern die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen massiv. Synergieeffekte: Eine flächendeckende Versorgung im Sinne des Antrags ist dann gegeben, wenn in einem Stadtteil mindestens eine Anlage der Stufe 1 oder der Stufe 2 vorhanden ist. Die Auswertung zeigt, dass Defizite vor allem dort auftreten, wo beide Angebote fehlen. Die Forderung nach geschlossenen Wasserkreisläufen wird bereits an modernen Brunnenstandorten (z. B. Rathenauplatz, Riedbergplatz, Walther-von-Cronberg-Platz) durch Umlauf- und Umwälzsysteme erfolgreich umgesetzt. Diese Systeme minimieren den Frischwasserverbrauch signifikant und leisten einen wesentlichen Beitrag zum ressourcenschonenden Betrieb im urbanen Raum. Um eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung im öffentlichen Raum zu garantieren, werden diese Anlagen technisch so konzipiert, dass sie dauerhaft eine hohe Wasserqualität (analog zu Badewasserstandards) sicherstellen. Die hierfür erforderliche Filter- und Entkeimungstechnik (z. B. UV-Bestrahlungsstufen) ist technisch sehr anspruchsvoll und platzintensiv. Auf kleineren Quartiersspielplätzen ist die Installation solcher Kreislaufsysteme aufgrund der benötigten Technikbauwerke oft räumlich nicht umsetzbar. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Kreislaufsystemen im Vergleich zu einfachen Wasserzapfstellen massiv erhöhte Wartungs- und Unterhaltungskosten anfallen (regelmäßige Beprobung, Filterwechsel, technische Überwachung). Diese laufenden Kosten müssen bei der Budgetierung von Neuanlagen zwingend dauerhaft im Haushalt abgebildet werden. Für hochverdichtete innerstädtische Bereiche bieten sich als effiziente Lösung sensorgesteuerte Sprühstelen an. Die Umsetzung ist hierbei immer von der lokal verfügbaren Wasser- und Abwasserinfrastruktur abhängig, die an jedem Standort individuell geprüft werden muss. Für das weitere Vorgehen ist folgende Priorisierung vorgesehen: Erhalt und Sanierung des Bestands (Höchste Priorität): Bevor Neuanlagen in weiteren Stadtteilen realisiert werden, hat die Sicherung und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur absolute Priorität. Als nächstes strategisches Schwerpunktprojekt ist hierbei die grundhafte Erneuerung der Wasserspielanlage im Waldspielpark Louisa (Sachsenhausen) vorgesehen, um diesen hochfrequentierten Standort zukunftssicher und technisch modern (ggf. mit Kreislaufsystem) aufzustellen. Es muss ausdrücklich festgehalten werden, dass Wasserspielanlagen sowohl in der Neuanlage als auch - und insbesondere - in der laufenden Unterhaltung extrem kosten- und wartungsintensiv sind. Jede neue Anlage bindet dauerhaft personelle und finanzielle Ressourcen im städtischen Haushalt (Reinigung, technische Wartung, Wasserproben). Eine Ausweitung des Angebots in unterversorgte Stadtteile (z. B. Bahnhofsviertel, Gallus) sollte über eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe erfolgen. Hierbei ist zu prüfen, ob in hochverdichteten Räumen platzsparende Sprühstelen oder Bodendüsen auf Plätzen (Stufe 2) technisch und wirtschaftlich sinnvoller sind als klassische Spielplatz-Wasserspiele (Stufe 1). Die Installation neuer Elemente ist stets an die lokal verfügbare Wasser- und Abwasserinfrastruktur gebunden. Eine flächendeckende Umsetzung kann daher nur sukzessive und nach individueller Standortprüfung erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 13. August 2025NRNR 1332Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlenSTVV-Antrag · CDU
  2. 19. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 Wochen
    BB 209Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen
    Magistratsbericht
  3. 10. August 2026OFOF 67/11Wasserspielanlage im Licht-und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuernOrtsbeiratsantrag · Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 3 · 14.08.2026
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO II, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO II, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 66
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfD
Ablehnung:
FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und AfD gegen FDP und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 3
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 59
Beraten
Die Vorlage B 209 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WÄHLER, FDP und ELF gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 85
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDBFFFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 209 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Zurückweisung)

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