Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuern
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald bis 2027 zu erneuern. Die bestehende Anlage ist aufgrund ihres technischen Zustands nur eingeschränkt nutzbar und bedarf dringend einer Renovierung.
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Der Magistrat muss bis zum 07.12.2026 antworten. Noch 70 Tage.Warum?
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E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2026 beschlossen, dass geprüft werden soll, ob in allen Stadtteilen Wasserspielgeräte angeschafft werden können. Mit dem Bericht vom 19.06.2026, B 209, legt der Magistrat einen Bestandsbericht vor und verweist auf die hohen Kosten, die mit solchen Projekten verbunden sind. Daher kommt der Magistrat zu folgendem Ergebnis:
"Für das weitere Vorgehen wird folgende Priorisierung vorgesehen: Erhalt und Sanierung des Bestands (Höchste Priorität) ..."
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, aufgrund dieser Priorisierung die Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad im Riederwald neu zu planen, zu installieren und die Inbetriebnahme bis zum Sommer 2027 sicherzustellen.
Begründung
Die Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald besteht derzeit nur aus einer einzigen Wasserfontäne, die aufgrund des technischen Zustands nur unter Aufsicht in Betrieb genommen werden darf. Dies wird durch den Verein Liluba e. V. ehrenamtlich betreut. Dadurch sind die Nutzungszeiten sehr eingeschränkt. Aufgrund der zunehmenden Hitzeperioden in den kommenden Jahren ist ein solches Angebot wichtig und sollte zeitnah realisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2026BB 209Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlenMagistratsbericht
- 10. August 2026OFOF 67/11Wasserspielanlage im Licht-und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuernOrtsbeiratsantrag · Linke
- 14. September 2026Sie sind hierOMOM 646Wasserspielanlage im Licht- und Luftbad Riederwald bis 2027 erneuernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats