Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!
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Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Krisenbewältigung und den Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg evaluiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen zur Vorhaltung von Notstromaggregaten bestehen und Bürger zur Eigenvorsorge aufgerufen werden. Die vorhandenen Informationen und Bildungsangebote zur Gefahrenprävention sollen unterstützt und gegebenenfalls ausgeweitet werden.
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Brand — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
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Antwort zu Frage 1 Die für Frankfurt am Main - und damit auch für den Ortsbezirk 12 - bestehende Krisenplanung verfügt über Liegenschaften, die in Krisen- und Katastrophenlagen als Notunterkünfte eingerichtet werden können. Die hierzu notwendige Ausstattung wird zentral im Katastrophenschutzlager der Stadtverwaltung bevorratet. Antwort zu Frage 2 Für Nahversorgungszentren im Stadtgebiet, wie beispielsweise das am Riedbergplatz und die Supermärkte in Kalbach und Riedberg, sind keine Notstromaggregate vorgeplant. Eine rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung von Notstromaggregaten besteht nicht. Weiterführende Ausführungen siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 3 Die Energieversorgung der U-Bahnen im Stadtgebiet - und damit auch im Ortsbezirk 12 - erfolgt über das öffentliche Stromnetz. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) transformiert die Eingangsspannung in ihren Gleichrichterwerken auf 600 V Gleichstrom für die Fahrstromversorgung. Sofern ein Einspeiseabschnitt ausfällt, kann der Fahrleitungsabschnitt durch benachbarte Versorgungsabschnitte bedient werden. Auf die Sicherheit der Netzversorgung hat die VGF allerdings keinen Einfluss. Antwort zu Frage 4 Die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk 12 sind nicht mit Notstromaggregaten zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ausgestattet. Eine rechtliche Regelung, dass Schul- und Betreuungseinrichtungen über Notstromaggregate verfügen müssen, ist nicht existent. Weiterführende Vorkehrungen sind daher durch den Magistrat derzeit nicht vorgesehen, siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 5 Das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach wird im Krisen- oder Katastrophenfall einsatzbereit sein. Zudem verfügt es über eine Ausstattung als Notfallmeldestelle für solche Lagen. Antwort zu Frage 6 Hierzu kann der Magistrat keine Antwort geben. Die Krisenvorsorge in Alten- und Pflegeheimen liegt in der Zuständigkeit der entsprechenden Träger der Einrichtungen, siehe hierzu auch Antwort zu Frage
8. Antwort zu Frage 7 Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bzw. der Gaslastverteilungs-Verordnung (GasLastV) stellen die Netzdienste Rhein-Main GmbH bzw. Mainova AG als örtliche Versorgungsunternehmen für den Raum Frankfurt am Main die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser bzw. Fernwärme sicher. Mainova und NRM verfügen über eigene interne Notfall- und Krisenpläne, die in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt wurden. Dazu gehören ein nach EnWG und GasLastV abgestuftes Last- und Engpassmanagement, interne Krisenstabsprozesse zur kurzfristigen Bewertung der Netzsituation sowie ggf. der Einleitung erforderlicher Maßnahmen und etablierte Kommunikations- und Meldewege zur Stadtverwaltung, zu den Landesbehörden und dem Bundeslastverteiler. Darüber hinaus ist das Fernwärmenetz in Frankfurt als Verbundnetz ausgelegt, in das mehrere Erzeugungsanlagen einspeisen, wodurch eine insgesamt hohe Versorgungsverfügbarkeit gewährleistet wird. Siehe weiterführend hierzu auch Antwort zu Frage 8. Antwort zu Frage 8 Der Magistrat stellt deutlich heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur im Stadtgebiet Frankfurt am Main - so auch im Ortsbezirk 12 - nicht vollumfänglich kompensieren können. Der Magistrat weist daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen hin, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) herausgibt. Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Vorsorge können beispielsweise unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Antwort zu Frage 9 Die Vermittlung von Informations- und Bildungsmaßnahmen zu Brand-, Selbst- und Katastrophenschutz erfolgt in Frankfurt am Main - und damit auch im Ortsbezirk 12 - bereits auf unterschiedlichen Ebenen und für verschiedene Zielgruppen. Die Branddirektion führt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags regelmäßig Brandschutzerziehung für Vorschulkinder sowie für Schülerinnen und Schüler der 3. Jahrgangsstufe durch. Jährlich können mit diesem Angebot nahezu 6.000 Kinder erreicht und altersgerecht für Gefahrenprävention, richtiges Verhalten im Brandfall sowie grundlegende Selbstschutzmaßnahmen sensibilisiert werden. Für die Sekundarstufe I sieht der derzeitige Lehrplan bislang keine weiterführenden verpflichtenden Schulungen im Bereich Brand- oder Selbstschutz vor. Ein möglicher Handlungsauftrag für die Altersklasse wird derzeit auf der Ebene der Kultusministerien der Bundesländer thematisiert. Die Branddirektion erarbeitet zudem aktuell ein Konzept, um Inhalte zu Brand- und Selbstschutz in der 9. Jahrgangsstufe in Form eines Projekttages zu verankern. Angesichts von rund 80 weiterführenden Schulen im Stadtgebiet ist die flächendeckende Umsetzung eines solchen Angebots jedoch mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden. Als nachhaltiger Ansatz wird daher die Fortbildung von Lehrkräften in diesen Themenfeldern angesehen, damit die Inhalte eigenständig im Schulunterricht vermittelt werden können. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim zuständigen Kultusministerium. Darüber hinaus führt die Branddirektion regelmäßig crossmediale Informationskampagnen durch, unter anderem über Social Media, Internet und digitale Anzeigetafeln im Stadtgebiet. Ziel dieser Kampagnen ist es, Bürgerinnen und Bürger für die Notwendigkeit privater Vorsorge zu sensibilisieren und auf bestehende Informationsangebote hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die umfangreichen und fachlich aufbereiteten Materialien des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hingewiesen, die kostenfrei über dessen Internetseite abrufbar sind. Gedruckte Broschüren können dort ebenfalls kostenlos bezogen werden (Link siehe Antwort zu Frage 8). Zusätzlich ist die Branddirektion mit haupt- und ehrenamtlichen Kräften regelmäßig auf öffentlichen Veranstaltungen wie Stadtteilfesten, Märkten oder Informationsveranstaltungen vertreten und informiert dort über Selbstschutz- und Vorsorgemaßnahmen. Ergänzt wird dieses Angebot durch regelmäßig stattfindende Tage der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Berufsfeuerwehr, bei denen ebenfalls gezielt Informationen zum Selbstschutz und zur persönlichen Krisenvorsorge vermittelt werden. Die anerkannten Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe bieten darüber hinaus kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten an. In diesen Kursen wird explizit auf die Themen Vorsorge, Selbsthilfe und Verhalten in Krisen- und Katastrophensituationen eingegangen. Die jeweiligen Termine und Angebote sind über die Internetseiten der jeweiligen Organisationen abrufbar. Zudem hat die Branddirektion in der Vergangenheit über die Volkshochschule Frankfurt Kurse zu den Themen Krisenvorsorge und Selbstschutz angeboten. Diese Angebote wurden bislang jedoch nur in geringem Umfang von der Bevölkerung nachgefragt. Unabhängig davon sollen entsprechende Kurse weiterhin vorgehalten werden. Für eine Verstetigung und Ausweitung dieses Angebots ist jedoch die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen erforderlich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bereits vielfältige Informations- und Bildungsmaßnahmen bestehen. Eine Ausweitung, insbesondere im schulischen Bereich und auf Stadtteilebene, ist vorgesehen, erfordert jedoch die aufgezeigten weiterführenden strukturellen, personellen und curricularen Rahmenbedingungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2022BB 293Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellenMagistratsbericht
- 12. Januar 2026OFOF 669/12Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026OMOM 7995Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Direktanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 200 WochenSTST 888Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab