Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellen
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Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die aktuelle Situation des Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass die Stadt keine nutzbaren Schutzräume hat und die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund liegt. Eine Neubewertung der Gefahrenlage ist notwendig, um den Zivilschutz wieder aktivieren zu können.
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Gallusanlage — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Nutzung der Kaiserstraße: Gastronomie, Fußverkehr und andere18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Jürgen-Ponto-Platz und zukünftige Baustelle für das Projekt Gallusanlage 818.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen18.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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- Wie ist der Zivil- und Bevölkerungsschutz in Frankfurt aufgestellt und organisiert?
Die Zivile Verteidigung ist ein Teilbereich der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und steht gleichberechtigt neben der militärischen Verteidigung durch die Bundeswehr. Sie liegt damit in der Verantwortung des Bundes.
Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, erforderlich sind. Hierzu gehört im Einzelnen: - die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten
- die Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen (Zivilschutz)
- die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen
- die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die unmittelbare Verantwortung für die Aufgaben des Zivilschutzes. Die anderen Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung werden übergreifend von den jeweiligen Fachressorts verantwortet. Heruntergebrochen auf die Bundesländer führen die Länderfachverwaltungen die Bundesgesetze auf dem Gebiet der Zivilen Verteidigung im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Hierzu bedienen sie sich wiederum der Landkreise, der Städte und der Gemeinden.
Der Zivilschutz umfasst: - den Selbstschutz der Bevölkerung
- die Warnung der Bevölkerung
- den Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung
- den Katastrophenschutz im Zivilschutz
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Die Umsetzungsverantwortung wird vom Gesetzgeber zum Teil direkt den Gemeinden zugeschrieben. Beispielsweise obliegt den Gemeinden die Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen wie Bunkeranlagen und Mehrzweckbauten, die mit Mitteln des Bundes eingerichtet wurden. Die Gemeinden handeln dabei im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die für Frankfurt am Main zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt.
Für die kommunale Ebene, wie die Stadt Frankfurt am Main, bedeutet dies, dass sämtliche Aufgaben der Zivilen Verteidigung im Auftrag und auf Veranlassung des Bundes bzw. Landes wahrgenommen werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich und mangels rechtlicher Grundlagen auch keine eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit. Zuständig für die Umsetzung von mittelbar bzw. unmittelbar übertragenen Aufgaben sind die Dezernate I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten und IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.
- Wie viele Schutzräume gibt es in Frankfurt, gibt es detaillierte Notfall- und Evakuierungspläne und wie wird die Bevölkerung im Ernstfall umfassend über Gefahrenlagen informiert?
Frankfurt verfügt derzeit über keine, für den Zweck des Zivilschutzes gewidmeten und nutzbaren Schutzräume.
Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zivilen Verteidigung, und damit auch im Zivilschutz, auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren. Eine Bedrohungslage wurde in dieser Zeit nicht mehr gesehen. So gab es in Frankfurt am Main insgesamt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen; 23 davon sind rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zurückgegeben worden.
Rückabgewickelte Zivilschutzanlagen unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung bzw. stehen für Zivilschutzzwecke - zumindest aktuell - nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Zivilschutzanlagen bzw. Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten die Anforderungen in Bezug auf aktuelle Bedrohungslagen und die darauf zu beschreibenden Schutzziele erfüllen.
Offiziell befinden sich noch vier Anlagen in der Zivilschutzbindung. Davon befindet sich die Anlage Gallusanlage/Fürstenhof, eine Mehrzweckanlage mit 2.950 Schutzplätzen, in der Abwicklung und soll in absehbarer Zeit aus der Zivilschutzbindung entlassen werden. Bei den weiteren drei derzeit noch unter der Zivilschutzbindung liegenden Schutzräumen handelt es sich um die Anlagen: - Albusstraße 11 - 16, eine Mehrzweckanlage mit 1.921 Schutzplätzen
- Bahnhof Höchst, ein Hochbunker mit 1.582 Schutzplätzen
- Hauptbahnhof Süd, ein Tiefbahnhof mit 1.395 Schutzplätzen
Diese Anlagen - und vor allem deren technische Einrichtungen - werden seit Jahren nicht mehr gewartet und müssten mit unbekanntem Aufwand zunächst instandgesetzt werden. Ob sie überhaupt dem zu beschreibenden Schutzziel gerecht werden können, kann aktuell nicht beurteilt werden. Wäre dies der Fall, böten sie Schutz für etwa ein Prozent der Frankfurter Stadtbevölkerung.
Damit der Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Aufbauend hierauf muss in der Folge ein Schutzziel definiert werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Festlegungen trifft: - Vor welcher Art der Bedrohung/Kriegsführung will der Bund seine Bevölkerung schützen?
- Für welchen Zeitraum sollen die Anlagen Schutz bieten?
- Für welchen Anteil der Bevölkerung will der Bund dieses Schutzniveau erreichen?
Hieran knüpfen alle weiteren Maßnahmen für den Aufbau eines neuen und zeitgemäßen öffentlichen Zivilschutzes in Deutschland und damit auch in Frankfurt am Main an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2022NRNR 339Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellenSTVV-Antrag · CDU
- 18. Juli 2022Sie sind hierBB 293Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellenMagistratsbericht
- 27. März 2024NRNR 919Zivilschutz stärken - Schutzräume für Frankfurt findenSTVV-Antrag · CDU
- 29. Juli 2024BB 292Zivilschutz stärken - Schutzräume für Frankfurt findenMagistratsbericht
- 13. August 2025NRNR 1316Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellenSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 5. Dezember 2025BB 449Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellenMagistratsbericht
- 12. Januar 2026OFOF 669/12Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026OMOM 7995Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Direktanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 216 WochenSTST 888Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION