Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellen

Vorlagentyp: B
216 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren18 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt die aktuelle Situation des Zivil- und Bevölkerungsschutzes in Frankfurt am Main. Es wird aufgezeigt, dass die Stadt keine nutzbaren Schutzräume hat und die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund liegt. Eine Neubewertung der Gefahrenlage ist notwendig, um den Zivilschutz wieder aktivieren zu können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Gallusanlage — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Gallusanlage per E-Mail

Bericht

  1. Wie ist der Zivil- und Bevölkerungsschutz in Frankfurt aufgestellt und organisiert?

Die Zivile Verteidigung ist ein Teilbereich der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und steht gleichberechtigt neben der militärischen Verteidigung durch die Bundeswehr. Sie liegt damit in der Verantwortung des Bundes.

Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, erforderlich sind. Hierzu gehört im Einzelnen: - die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten

- die Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen (Zivilschutz)

- die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen

- die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die unmittelbare Verantwortung für die Aufgaben des Zivilschutzes. Die anderen Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung werden übergreifend von den jeweiligen Fachressorts verantwortet. Heruntergebrochen auf die Bundesländer führen die Länderfachverwaltungen die Bundesgesetze auf dem Gebiet der Zivilen Verteidigung im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Hierzu bedienen sie sich wiederum der Landkreise, der Städte und der Gemeinden.

Der Zivilschutz umfasst: - den Selbstschutz der Bevölkerung

- die Warnung der Bevölkerung

- den Schutzbau

- die Aufenthaltsregelung

- den Katastrophenschutz im Zivilschutz

- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit

- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Die Umsetzungsverantwortung wird vom Gesetzgeber zum Teil direkt den Gemeinden zugeschrieben. Beispielsweise obliegt den Gemeinden die Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen wie Bunkeranlagen und Mehrzweckbauten, die mit Mitteln des Bundes eingerichtet wurden. Die Gemeinden handeln dabei im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die für Frankfurt am Main zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt.

Für die kommunale Ebene, wie die Stadt Frankfurt am Main, bedeutet dies, dass sämtliche Aufgaben der Zivilen Verteidigung im Auftrag und auf Veranlassung des Bundes bzw. Landes wahrgenommen werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich und mangels rechtlicher Grundlagen auch keine eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit. Zuständig für die Umsetzung von mittelbar bzw. unmittelbar übertragenen Aufgaben sind die Dezernate I - Oberbürgermeister, Internationale Angelegenheiten und IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz.

  1. Wie viele Schutzräume gibt es in Frankfurt, gibt es detaillierte Notfall- und Evakuierungspläne und wie wird die Bevölkerung im Ernstfall umfassend über Gefahrenlagen informiert?

Frankfurt verfügt derzeit über keine, für den Zweck des Zivilschutzes gewidmeten und nutzbaren Schutzräume.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zivilen Verteidigung, und damit auch im Zivilschutz, auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren. Eine Bedrohungslage wurde in dieser Zeit nicht mehr gesehen. So gab es in Frankfurt am Main insgesamt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen; 23 davon sind rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zurückgegeben worden.

Rückabgewickelte Zivilschutzanlagen unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung bzw. stehen für Zivilschutzzwecke - zumindest aktuell - nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Zivilschutzanlagen bzw. Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten die Anforderungen in Bezug auf aktuelle Bedrohungslagen und die darauf zu beschreibenden Schutzziele erfüllen.

Offiziell befinden sich noch vier Anlagen in der Zivilschutzbindung. Davon befindet sich die Anlage Gallusanlage/Fürstenhof, eine Mehrzweckanlage mit 2.950 Schutzplätzen, in der Abwicklung und soll in absehbarer Zeit aus der Zivilschutzbindung entlassen werden. Bei den weiteren drei derzeit noch unter der Zivilschutzbindung liegenden Schutzräumen handelt es sich um die Anlagen: - Albusstraße 11 - 16, eine Mehrzweckanlage mit 1.921 Schutzplätzen

- Bahnhof Höchst, ein Hochbunker mit 1.582 Schutzplätzen

- Hauptbahnhof Süd, ein Tiefbahnhof mit 1.395 Schutzplätzen

Diese Anlagen - und vor allem deren technische Einrichtungen - werden seit Jahren nicht mehr gewartet und müssten mit unbekanntem Aufwand zunächst instandgesetzt werden. Ob sie überhaupt dem zu beschreibenden Schutzziel gerecht werden können, kann aktuell nicht beurteilt werden. Wäre dies der Fall, böten sie Schutz für etwa ein Prozent der Frankfurter Stadtbevölkerung.

Damit der Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Aufbauend hierauf muss in der Folge ein Schutzziel definiert werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Festlegungen trifft: - Vor welcher Art der Bedrohung/Kriegsführung will der Bund seine Bevölkerung schützen?

- Für welchen Zeitraum sollen die Anlagen Schutz bieten?

- Für welchen Anteil der Bevölkerung will der Bund dieses Schutzniveau erreichen?

Hieran knüpfen alle weiteren Maßnahmen für den Aufbau eines neuen und zeitgemäßen öffentlichen Zivilschutzes in Deutschland und damit auch in Frankfurt am Main an.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. März 2022NRNR 339Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellenSTVV-Antrag · CDU
  2. 18. Juli 2022Sie sind hier
    BB 293Zivil- und Bevölkerungsschutz sicherstellen
    Magistratsbericht
  3. 27. März 2024NRNR 919Zivilschutz stärken - Schutzräume für Frankfurt findenSTVV-Antrag · CDU
  4. 29. Juli 2024BB 292Zivilschutz stärken - Schutzräume für Frankfurt findenMagistratsbericht
  5. 13. August 2025NRNR 1316Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellenSTVV-Antrag · Gartenpartei
  6. 5. Dezember 2025BB 449Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellenMagistratsbericht
  7. 12. Januar 2026OFOF 669/12Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 23. Januar 2026OMOM 7995Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Direktanregung
  9. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 216 WochenSTST 888Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 86
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 60
Beraten
a) Die Vorlage B 293 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO II, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 13 · 16.09.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 07.10.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 11 · 17.10.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen