Hundefreilauffläche in der Innenstadt schaffen - mögliche Standorte prüfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchen Standorten in Frankfurt eine eingezäunte Hundefreilauffläche eingerichtet werden kann. Es werden zwei konkrete Standorte vorgeschlagen und die relevanten Anforderungen für die Prüfung beschrieben.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?
Untermainkai — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Bewohnerparkzone im Gutleut einrichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, an welchem der nachfolgend vorgeschlagenen Standorte eine eingezäunte Hundefreilauffläche eingerichtet werden kann:
- Gallusanlage:
Geprüft werden soll insbesondere die in Anlage 1 gekennzeichnete Grünfläche im Bereich der Gallusanlage zwischen Gallusanlage und den innerhalb der Grünanlage verlaufenden Wegen.
- Mainufer/Untermainkai:
Alternativ soll die in Anlage 2 gekennzeichnete straßenseitige Grünfläche am Untermainkai im Bereich zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg auf ihre Eignung als eingezäunte Hundefreilauffläche geprüft werden. Dabei ist ausdrücklich nicht die unmittelbar am Main verlaufende Promenade gemeint.
Bei der Prüfung sollen insbesondere die Anforderungen des Brandschutzes, bestehende Wegebeziehungen sowie die weiteren Nutzungen der jeweiligen Grünflächen berücksichtigt werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Hundefreilauffläche mit geeigneten Sitzgelegenheiten, einem Kotbeutelspender sowie verschließbaren Abfallbehältern ausgestattet werden kann.
Sollten sich die vorgeschlagenen Standorte als ungeeignet erweisen, wird der Magistrat gebeten, einen geeigneten Alternativstandort in der Innenstadt vorzuschlagen.
Begründung
In der dicht bebauten Frankfurter Innenstadt gibt es nur wenige Möglichkeiten, Hunde sicher und legal ohne Leine laufen zu lassen. Gleichzeitig werden die vorhandenen Grünanlagen von vielen unterschiedlichen Gruppen genutzt. Eine klar abgegrenzte Hundefreilauffläche würde Hundebesitzern einen festen Ort bieten und gleichzeitig dazu beitragen, Konflikte mit anderen Nutzern der Grünanlagen zu vermeiden.
Als möglicher Standort kommt aus Sicht des Ortsbeirats eine Teilfläche in der Gallusanlage in Betracht. Die genaue Fläche ist in der beigefügten Karte markiert. Durch ihre Lage und Größe könnte sie sich grundsätzlich für eine eingezäunte Hundefreilauffläche eignen. Ob dies mit den Anforderungen des Brandschutzes und den weiteren Nutzungen der Grünanlage vereinbar ist, soll durch den Magistrat geprüft werden.
Ein weiterer möglicher Standort wurde dem Ortsbeirat von einem Bewohner des Bahnhofsviertels vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um die straßenseitige Grünfläche am Untermainkai zwischen Wiesenhüttenstraße und Holbeinsteg. Die Fläche liegt abseits der unmittelbar am Main verlaufenden Promenade, sodass die dortigen Wege und der Fuß- und Radverkehr nicht beeinträchtigt werden. Auch diese Fläche soll daher auf ihre Eignung geprüft werden.
Eine Hundefreilauffläche wäre nicht nur für die zahlreichen Hundebesitzer in der Innenstadt ein Gewinn. Eine feste und entsprechend ausgestattete Fläche kann auch zu einem geordneten Miteinander in den Grünanlagen beitragen und einen zusätzlichen Treffpunkt für die Nachbarschaft schaffen.
Mit den beiden vorgeschlagenen Flächen werden konkrete Standorte zur Prüfung benannt. Sollte sich keiner der beiden Standorte als geeignet erweisen, soll ein geeigneter Alternativstandort in der Innenstadt vorgeschlagen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.