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Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat abgelehnt, das Tempolimit von 30 km/h am Internationalen Kinderhaus einzuführen. Es wird festgestellt, dass keine besondere Gefahrenlage vorliegt und die gefahrenen Geschwindigkeiten bereits unter 30 km/h liegen. Daher wird die Maßnahme als nicht notwendig erachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Bei dem Internationalen Kinderhaus handelt es sich nicht um eine Kindertagesstätte, für die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausnahmsweise keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste. Eine besondere Gefahrenlage lässt sich für die genannte Örtlichkeit auch nicht feststellen. Der betroffene Bereich ist von 2017 bis 2024 frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung. Zuletzt liegen die gefahrenen Geschwindigkeiten - ausweislich ausgewerteter Floating-Car-Daten (FCD) - für die Wilhelm-Leuschner-Straße heute schon tagsüber eher unter 30 km/h. Dem hinzufügen ist, dass das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmende, welche wie beschriebenen den Abschnitt als "Rennstrecke" nutzen, erfahrungsgemäß auch mit Anordnung von Tempo 30 nicht verhindert werden kann. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 1790/1Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke WiesenhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. November 2025OMOM 7774Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke WiesenhüttenstraßeDirektanregung
  3. 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 547Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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