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Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten - Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen für das Bahnhofsviertel anzupassen, um die Außengastronomie zu erhalten. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu steigern und somit die Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Es sollen Sicherheitsaspekte und Erfahrungen der Betreiber mit einbezogen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 16.11.2026.Warum?

Kaiserstraße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren sowie die zugehörige Gestaltungsrichtlinie der Stadt Frankfurt um einen eigenen Abschnitt für das Bahnhofsviertel zu ergänzen - analog zur Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Neuen und Alten Altstadt vom

  1. März
  2. Ziel ist es, das gastronomische Angebot, insbesondere auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage, zu erhalten und den Betrieben nicht die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Erforderlich sind vor allem Regelungen zu gestalterischen Elementen (u. a. Abgrenzungen, Wind- und Sichtschutz, Beleuchtung), die einen sicheren Betrieb ermöglichen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Gäste bieten; 2. bis zum Inkrafttreten einer solchen Regelung darauf hinzuwirken, dass das Ermessen bei der Durchsetzung bestehender Auflagen so ausgeübt wird, dass Beanstandungen, die ausschließlich gestalterische Elemente betreffen, vorübergehend zurückgestellt werden. Unberührt bleiben Maßnahmen, die Arbeitssicherheit, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz, Verkehrs- und Wegesicherheit sowie den Schutz der Bäume betreffen; 3. dem Ortsbeirat bis zu seiner Sitzung am 27.10.2026 über den Sachstand zu berichten; 4. bei der Erarbeitung der an die besonderen Anforderungen des Bahnhofsviertels angepassten Gestaltungsregelungen die von den Regelungen betroffenen Gastronomiebetriebe sowie deren Interessenvertretungen angemessen zu beteiligen. Dabei sollen insbesondere die praktischen Anforderungen an einen sicheren Betrieb der Außengastronomien sowie die Erfahrungen der betroffenen Betriebe mit den bestehenden Vorgaben und deren Anwendungen berücksichtigt werden.

Begründung

In den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten hat die Aufenthaltsqualität auf der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage erheblich zugenommen. Wesentlicher Faktor dafür ist die Belebung durch die Betriebe mit Außengastronomie. Die Kaiserstraße ist zugleich für viele Reisende und Pendlerinnen und Pendler das Eingangstor der Stadt. Die Außengastronomie trägt hier maßgeblich dazu bei, dass - das Bahnhofsviertel positiv wahrgenommen wird; - sich Gastronomiegäste ebenso wie Pendlerinnen und Pendler, Reisende und die Anwohnerschaft auf der Kaiserstraße sicherer fühlen und tatsächlich sicherer sind; - Sicherheit und Sauberkeit einfacher - und für die Stadt kostengünstiger - zu gewährleisten sind; - das soziale Gefüge im Viertel in Balance bleibt. Mehrere Gastronomiebetriebe und die Presse berichteten im Juli 2026 von Kontrollen der Außengastronomie auf der Kaiserstraße und der anschließenden Aufforderung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE), die Außengastronomie stark zurückzubauen bzw. umzugestalten. Bei Nichtbeachtung wurde angedroht, dass eine kostenpflichtige Räumung der Außengastronomie durch die Stadt erfolge könnte. Ohne Außengastronomie ist eine solche Aufenthaltsqualität an diesem Ort nicht zu erreichen. Wie stark der Effekt ist, zeigte sich während der Coronapandemie ab 2020, als die Außenflächen über längere Zeit geschlossen waren. Zum Schutz der Außengastronomie, ihrer Gäste und ihrer Beschäftigten sind im Bahnhofsviertel andere Maßnahmen erforderlich als in anderen Stadtteilen. Die Betriebe benötigen hier zusätzliche Möglichkeiten, ein sicheres Umfeld für Beschäftigte und Gäste zu schaffen; besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz vor Straßenkriminalität und vor Übergriffen aus dem öffentlichen Raum zu. Daher sind andere gestalterische Elemente und Ausführungen nötig als an anderen Standorten, und die geltenden Regelungen sind entsprechend anzupassen. Dass dies möglich ist, zeigt die Altstadt: Für den Bereich zwischen Dom und Römer hat die Stadt eigens eine Gestaltungsrichtlinie erlassen und den dortigen Erfordernissen angepasst. Was für die Altstadt möglich ist, sollte auch für das Bahnhofsviertel möglich gemacht werden. Die besonderen Anforderungen an die Außengastronomien im Bahnhofsviertel können nur sachgerecht berücksichtigt werden, wenn neben den städtischen Stellen auch die unmittelbar betroffenen Betriebe ihre praktischen Erfahrungen einbringen können. Die Beteiligung der Gastronomiebetriebe und ihrer Interessenvertretungen stellt sicher, dass die neuen Gestaltungsregelungen praxistauglich sind und sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Anforderungen an einen sicheren Betrieb berücksichtigen. Gerade die beschriebene besondere Situation des Bahnhofsviertels spricht dafür, die Erfahrungen der Betroffenen in die Erarbeitung der neuen Regelungen einzubeziehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. August 2026OFOF 60/1Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OAOA 24Außengastronomie im Bahnhofsviertel erhalten – Gestaltungsregeln für die Kaiserstraße an die besondere Lage anpassen
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität
Sitzung 1 · 21.09.2026
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP; BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung)

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