Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stimmt den Maßnahmen des Ortsbeirats zur Sicherung der Einmündungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße zu. Die Erneuerung der Markierung und die Einrichtung von Lieferzonen werden umgesetzt. Ein Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen wird jedoch abgelehnt, da es zu einer Verlagerung des Problems in umliegende Straßen führen würde.
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Neues zu Kaiserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen zur Sicherung der Einmündungsbereiche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße werden in vollem Umfang entsprochen. Die Erneuerung der Markierung vor Hausnummer 14 wird ebenfalls umgesetzt. Lieferzonen: Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Lieferzonenstandorte werden umgesetzt und im Zuge der Markierungsarbeiten in den Kreuzungsbereichen umgesetzt. Parkverbot Wohnmobile und Lkw über 3,5 t: Der Magistrat weist darauf hin, dass ein großflächiges Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zwar auf den ersten Blick eine Entlastung der unmittelbar betroffenen Straße bewirken kann, jedoch sehr wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Problems auf umliegende, häufig deutlich schmalere Nebenstraßen führt. Durch diese Verdrängung in Wohngebiete und Nebenstraßen ist mit vermehrten Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dies kann gefährliche Verkehrssituationen verursachen - insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und für Kinder. Zudem steigt die Gefahr, dass Gehwege verbotswidrig befahren oder Fahrzeuge an unübersichtlichen Stellen geparkt werden, was die Unfallgefahr zusätzlich erhöht. Demzufolge wird ein zusätzliches Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen als nicht zielführend erachtet, da dadurch lediglich eine Verlagerung des Problems in umliegende, teils deutlich engere Straßen zu erwarten ist. Die Kaiser-Sigmund-Straße wird weiterhin im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1678/1Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OMOM 7294Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeDirektanregung
- 28. November 2025Sie sind hierSTST 1998Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeStellungnahme
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1037Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab