Wochenmärkte in Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat führt eine umfassende Bewertung der Wochenmärkte in Frankfurt durch, um ihre Zukunftsfähigkeit und Bedeutung für die Nahversorgung der Stadt zu untermauern. Geplant werden keine weiteren Märkte, aber bestehende sollen weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst werden.
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Die Frankfurter Wochenmärkte sind ein wesentlicher Bestandteil der wohnortnahen Nahversorgung und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Belebung der Stadtteile. Sie werden als öffentliche Einrichtung durch die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH betrieben.
Zu Frage 1: Die Anzahl der von der HFM betriebenen Wochenmärkte hat sich in den vergangenen zehn Jahren nur geringfügig verändert. Im Jahr 2016 betrieb die HFM 20 Wochenmärkte; aktuell sind es 21 Standorte mit 26 Markttagen je Kalenderwoche. In diesem Zeitraum wurden neue Standorte, unter anderem in Rödelheim und an der Friedberger Warte, eingerichtet. Die Wochenmärkte in Preungesheim und an der Kaiserstraße wurden im Jahr 2025 vom Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V., der die Marktorganisation aufgeben musste, übernommen. Gleichzeitig wurden die Märkte in Seckbach, im Ostend und später auch in Ginnheim wieder aufgegeben, da sich dort kein dauerhaft tragfähiger Marktbetrieb etablieren ließ. Insgesamt besteht weiterhin ein flächendeckendes Netz von Wochenmärkten im Stadtgebiet, sodass die räumliche Versorgung insbesondere in den inneren Stadtbezirken weiterhin ausgewogen ist.
Zu Frage 2: Derzeit bestehen keine konkreten Planungen zur Einrichtung weiterer städtischer Wochenmärkte. Die HFM prüft neue Marktstandorte regelmäßig anhand objektiver Standortkriterien. Hierzu zählen insbesondere eine ausreichend große und geeignete Veranstaltungsfläche, eine gute verkehrliche Erreichbarkeit, eine ausreichende Passantenfrequenz, ein entsprechendes Einwohner- und Kundenpotenzial sowie die Teilnahmebereitschaft einer ausreichenden Zahl von Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern. Ebenso ist darauf zu achten, dass neue Standorte nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu bestehenden Wochenmärkten stehen und deren wirtschaftliche Tragfähigkeit beeinträchtigen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die erfolgreiche Etablierung neuer Wochenmärkte maßgeblich von diesen Rahmenbedingungen abhängt.
Zu Frage 3: Derzeit ist kein von der HFM betriebener Wochenmarkt unmittelbar in seiner Existenz bedroht. Gleichwohl stehen einzelne Märkte unter erhöhtem wirtschaftlichem Druck. Die strukturellen Herausforderungen betreffen insbesondere den Fachkräftemangel, steigende Betriebs- und Beschaffungskosten sowie den zunehmenden Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel. Hinzu kommen standortspezifische Entwicklungen, beispielsweise veränderte Pendlerströme oder eine rückläufige Zahl von Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern. Die HFM beobachtet die Entwicklung der einzelnen Standorte kontinuierlich und begleitet erforderliche Anpassungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Zu Frage 4: Der Magistrat bewertet die Zukunftsfähigkeit der Frankfurter Wochenmärkte grundsätzlich positiv. Wochenmärkte erfüllen auch künftig wichtige Aufgaben für die wohnortnahe Versorgung, die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie als Orte der Begegnung in den Stadtteilen. Gleichzeitig befinden sich die Märkte in einem strukturellen Wandel. Veränderungen im Konsumverhalten, der demografische Wandel sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Marktangebote.
Die HFM begleitet diesen Veränderungsprozess im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt dabei sowohl die Sicherung des Versorgungsauftrags als auch die Attraktivität der Märkte für Kundinnen und Kunden. Dabei wird auch beobachtet, dass einzelne Marktbeschicker ihr Angebot um gastronomische Komponenten erweitern, um ihre wirtschaftliche Basis zu stärken.
Zu Frage 5: Der Magistrat misst den Frankfurter Wochenmärkten einen hohen Stellenwert für die Lebensqualität in der Stadt bei. Neben ihrer Funktion als wohnortnahe Versorgungsstandorte tragen sie wesentlich zur Belebung öffentlicher Plätze und Quartiere bei. Sie fördern den direkten Kontakt zwischen Erzeugerinnen, Erzeugern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern, stärken regionale Wirtschaftskreisläufe und bieten Möglichkeiten für soziale Begegnungen. Insbesondere kleinere Stadtteilmärkte leisten einen wichtigen Beitrag zur Identifikation mit dem jeweiligen Quartier und unterstützen die Ziele einer Stadt der kurzen Wege. Verschiedene Markt- und Standortanalysen bestätigen darüber hinaus die Bedeutung der Wochenmärkte als Frequenzbringer für angrenzende Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote sowie als Beitrag zur Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Zu Frage 6: Die HFM unterstützt die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker bereits im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Hierzu gehören insbesondere die kontinuierliche Weiterentwicklung der Marktorganisation, eine ausgewogene Vergabe freiwerdender Standplätze zur Sicherung eines attraktiven Warenangebots sowie die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für die Frankfurter Wochenmärkte durch Pressearbeit, Informationsmaterialien und Social-Media-Aktivitäten. Die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeordnung sowie die begrenzten finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkt. Insbesondere können keine verpflichtenden Werbeumlagen erhoben werden. Darüber hinaus achtet die HFM bei der Weiterentwicklung der Märkte darauf, neue Angebotsformen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen und gleichzeitig den gesetzlich definierten Versorgungszweck der Wochenmärkte zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2026AA 12Wochenmärkte in FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 277Wochenmärkte in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Zurückweisung)