Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Außengastronomie in Frankfurt: Duldung der bestehenden Anlagen bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und Schaffung praktikabler Regelungen ab Herbst/Winter 2027

Vorlagentyp: NRBFF-DFRA-FREIE WÄHLER
1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Duldung der bestehenden Außengastronomie in Frankfurt bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und die Schaffung praktikabler Regelungen für eine witterungsunabhängige Außengastronomie ab Herbst/Winter 2027. Dies ist notwendig, um die städtische Aufenthaltsqualität und wirtschaftliche Vitalität zu sichern, vor allem in Zeiten von Schlechtwetter und zur Sicherheit der Gäste.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 16.11.2026.Warum?

Kaiserstraße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Die Antwort per E-Mail bekommen

Antrag

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Ordnungsamt bis zum Frühjahr/Sommer des Jahres 2027 von weiteren Bußgeldern, Vollstreckungsmaßnahmen, dem Entzug von Sondernutzungserlaubnissen sowie von Beseitigungs-verfügungen absehen - insbesondere in Bezug auf einen Witterungsschutz in der derzeit bestehenden Außen-gastronomie im Bahnhofsviertel (Kaiserstraße sowie Bereiche Opernplatz / "Fressgass"/ Schillerstraße / Eschenheimer Turm). Die Nutzung der betreffenden gastronomischen Außenbereiche ist für diesen ver-bleibenden Zeitraum in ihrer derzeitigen Form einschließlich eines Witterungsschutzes in Form von transparenten Aufstellern sowie mit Sonnenschirmen oder sonstigen Überdachungen verbundenen transparenten Seitenwänden zu dulden.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich praktikable Regelungen für die Genehmigung und Gestaltung einer ganzjährig und witterungsunabhängig betreibbaren Außengastronomie auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main ab der Saison Herbst/Winter 2027 zu entwickeln. Dabei sind insbesondere der Kreisverband Frankfurt der DEHOGA Hessen, die Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. und die Frankfurt Hotel Alliance e. V. einzubeziehen und anzuhören.
  3. Es ist durch den Magistrat sicherzustellen, dass die neu erarbeiteten Regelungen - vorbehaltlich besonderer Einzelfälle - gleiches Recht für alle gewährleisten und den Gastronomiebetrieben Planungssicherheit geben. Dabei sind ebenfalls der Sicherheits- und Ordnungslage vor Ort, insbesondere im Bahnhofsviertel, sowie einem veränderten Konsumenten- und Hygieneverhalten (Schutz vor durch Atemluft übertragbaren Krankheiten etc.) Rechnung zu tragen. Hierfür ist eine Handlungsanleitung bzw. Verwaltungsvorschrift für die zuständigen Ämter zu erarbeiten, die der Verwaltung als verbindlich vorzugeben ist. Ziel ist die Schaffung allgemein akzeptierter und von den Gastronomen verbindlich einzuhaltender Regelungen.
  4. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung die ausgearbeitete Lösung spätestens bis Ende Juni 2027 vor.

Begründung

Die Außengastronomie ist nicht nur zentraler Bestandteil der städtischen Aufenthaltsqualität und der wirtschaftlichen Vitalität Frankfurts, sondern auch ein maßgeblicher Faktor zur Belebung der Innenstadt. Um diese erfolgreich betreiben zu können, sind die Gastronomiebetriebe in besonderem Maße auf eindeutige, verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen angewiesen. Dazu gehört insbesondere die Nutzung der durch die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse zugewiesenen Außenbereiche für die gesamte Laufzeit der Erlaubnis, was aus offensichtlichen Gründen währen der Herbst- und Wintermonate bzw. allen Schlechtwetterphasen nur mithilfe eines passenden Witterungsschutzes möglich ist. Ein solcher Schutz dient zudem der Sicherheit des Gastronomiebetriebs sowie seiner Gäste und reduziert die Gefahr der Ansteckung mit Infektionskrankheiten, weil Außenbereiche in der Regel räumlich "luftiger" gestaltet sind.

Wegen der Errichtung eines solchen Witterungsschutzes stehen aktuell zahlreiche Betriebe unter erheblichem Druck. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) hat unter Berufung auf eine entsprechende Bestimmung in den aktuellen Sondernutzungserlaubnissen in zahlreichen Fällen die Beseitigung des Witterungsschutzes gefordert und durchgesetzt sowie Verfahren eingeleitet bzw. angekündigt, die bis zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis und damit zur Beseitigung der Außengastronomie führen können. Für die betroffenen Gastronomen hätte dies mitten in der laufenden Saison, spätestens aber mit Beginn der Schlechtwetterperiode in den kommenden Herbst- und Wintermonaten existenzielle Folgen, die so nicht gewollt sein können. Was den angedrohten vollständigen Entzug der Sondernutzungserlaubnisse im Bahnhofsviertel betrifft, wäre dies angesichts der dortigen besonderen Sicherheits- und Ordnungslage ohnehin unverhältnismäßig. Eine Duldung des derzeit bestehenden bzw. in der kommenden Schlechtwetterphase wiederkehrenden Witterungsschutzes bis zum nächsten Sommer schafft den notwendigen zeitlichen Spielraum und verhindert irreparable wirtschaftliche Schäden, ohne dass damit eine dauerhafte Rechtsposition begründet wird.

Die Ermöglichung einer ganzjährig und witterungsunabhängigen Außengastronomie muss stadtteilübergreifend erfolgen. Daher bedarf es spätestens ab der Herbst/Winter-Saison 2027 und für die Folgejahre einer einheitlichen und rechtssicheren Regelung. Diese muss gleiches Recht für alle gewährleisten und den Betrieben Planungssicherheit geben.

Hierfür ist keine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Es genügt eine verbindliche Handlungsanleitung für die zuständigen Ämter, die die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung sicherstellt, zugleich aber auch genügend Flexibilität schafft, um besonderen Einzelfällen Rechnung zu tragen. Die Einbeziehung der maßgeblichen Branchenverbände (Kreisverband Frankfurt der DEHOGA Hessen, Initiative Gastronomie Frankfurt e. V. und Frankfurt Hotel Alliance e. V.) ist dabei unerlässlich, um praxistaugliche und akzeptierte Lösungen zu entwickeln.

Der Magistrat ist daher aufgefordert, die akute bzw. drohende Belastung der städtischen Gastronomiebetriebe abzuwenden und den Weg für eine zukunftsfähige, stadtweite und zugleich standortsensible Regelung zu ebnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. August 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 82
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 45 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 45 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeVolt
Ablehnung:
AfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen AfD und FDP (= Aufnahme auf die Tagesordnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung