Standorte für E-Ladesäulen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 schlägt vor, an vier Standorten in Bornheim und dem Ostend E-Ladesäulen aufzustellen, um den Bedarf an Ladeinfrastruktur zu decken. Dies soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern und die Umwelt entlasten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten E-Ladesäulen aufzustellen:
- Pestalozziplatz/Eberhardstraße;
- Vereinsstraße/An den Röthen;
- Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr;
- westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße).
Begründung
Der Ortsbeirat war gebeten worden, Standorte für E-Ladesäulen in Bornheim und dem Ostend zu benennen, an denen Bedarf besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2025OFOF 528/4Standorte für E-LadesäulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 24. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7134Standorte für E-LadesäulenDirektanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1675Standorte für E-LadesäulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats