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Standorte für E-Ladesäulen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bekräftigt die Notwendigkeit einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. In Zusammenarbeit mit der Mainova AG werden Standorte für E-Ladesäulen identifiziert und ein bedarfsorientiertes E-Ladekonzept verfolgt, um die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu steigern.

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Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat ist bewusst, dass eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Frankfurt ist. Mehr Elektrofahrzeuge erhöhen die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur, während eine dichtere Ladeinfrastruktur die Attraktivität für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge steigert - beide Entwicklungen verstärken sich gegenseitig. Zugleich weist der Magistrat darauf hin, dass die Stadt Frankfurt am Main nach den geltenden Beschlüssen der städtischen Gremien selbst keine Ladeinfrastruktur betreibt. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Stadt eng mit der Mainova AG zusammen, die sich im Bereich der E-Ladeinfrastruktur als Partner und Lösungsanbieter der Stadt Frankfurt sieht. Auch im Bereich des Ortsbezirkes 4 ist die Mainova AG weiterhin am Ausbau der Ladeinfrastruktur interessiert. Dies gilt auch für die Standorte: Pestalozziplatz/Eberhardstraße; Vereinsstraße/An den Röthen; Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße). Dabei ist die Mainova AG grundsätzlich dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet und verfolgt bei dem Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur daher ein bedarfsorientiertes E-Ladekonzept. Das bedeutet, dass ein potenzieller Standort für Ladepunkte einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten und die nachfolgend genannten Kriterien erfüllen muss, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann: Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte, die eine Multi-User Nutzung für einen breiten Zielgruppenkreis ermöglichen. Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten. Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm). Ausreichend Platz für die Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) sowie ggf. Platz für eine Trafo-Station. Ferner wird der Magistrat die Standortvorschläge des Ortsbeirates in die straßenrechtliche Prüfung der nächsten Phase der Standortfestlegung einbeziehen. Die Vorqualifikation und Festlegung der nächsten 220 Standorte übernimmt eine externe Fachfirma in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern. Diese Phase wird voraussichtlich im August 2025 beginnen. Die Prüfung wird circa drei bis vier Monate dauern. Der Magistrat wird die Ortsbeiräte über den weiteren Verlauf rechtzeitig informieren. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 400 Ladepunkte in 18 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet Mainova derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Mainova plant bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Mainova Freiflächen, Grundstücke oder andere passende Standorte für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu melden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/loesungen/elektroautos-im-unternehmen/standorte-gesucht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2025OFOF 528/4Standorte für E-LadesäulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 24. Juni 2025OMOM 7134Standorte für E-LadesäulenDirektanregung
  3. 26. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1675Standorte für E-Ladesäulen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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