Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und Jean-Kempf-Weg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Installation von kombinierte Hundekottütenspendern und Abfallbehältern in Bergen-Enkheim, um Verunreinigungen durch Hundekot zu reduzieren. Die Maßnahme soll durch ehrenamtliche Bürgerpaten unterstützt werden, wodurch keine zusätzlichen Personalkosten für die Stadt entstehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 16 Tage.Warum?
Vilbeler Landstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Ausschilderung Klingenweg von der Vilbeler Landstraße kommend „Lkw Durchfahrt verboten“19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dauerhafte Linienänderung der Buslinie M43 – Beibehaltung der jetzigen baustellenbedingten Linienführung10.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Standortvorschläge für orangefarbene Bänke18.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Standorten im Stadtteil Bergen-Enkheim kombinierte Hundekottütenspender mit adäquaten Abfallbehältern (Dog-Stations) zu installieren:
- Straße Leuchte: im Bereich der dortigen Grünfläche am Fußgängerüberweg an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße;
- Straße Leuchte: am Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich zur Rangenbergstraße;
- Jean-Kempf-Weg: an einem geeigneten Standort im Verlauf des Weges;
- in Bergen in der Verlängerung des Ludwig-Klemann-Weges zwischen Nordring und B521.
Hinweis: Für die regelmäßige Bestückung und Betreuung der Tütenspender stehen ehrenamtliche Bürgerpatinnen und Bürgerpaten bereits verbindlich zur Verfügung.
Begründung
Die genannten Straßen und Grünzüge im Bereich Leuchte sowie der Jean-Kempf-Weg sind bei Hundehalterinnen und Hundehaltern aus Bergen-Enkheim als Routen für den täglichen Auslauf hoch frequentiert. Bedauerlicherweise kommt es auf diesen stark genutzten Wegen und im direkten Umfeld der Fußgängerüberwege immer wieder zu erheblichen Verunreinigungen durch Hundekot.
Dies beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild des Stadtteils, sondern stellt auch ein beträchtliches Ärgernis sowie eine hygienische Belastung für Fußgänger, Schulkinder und Anwohner dar.
Erfahrungswerte zeigen, dass die Hemmschwelle zur ordnungsgemäßen Entsorgung der tierischen Hinterlassenschaften drastisch sinkt, wenn die notwendige Infrastruktur direkt vor Ort zur Verfügung steht. Durch das Aufstellen kombinierter Spender- und Entsorgungsstationen kann der beschriebenen Problematik effektiv entgegengewirkt werden.
Da für die Betreuung und Befüllung der Tütenspender bereits engagierte Bürgerpaten bereitstehen, entsteht der Stadt Frankfurt für den laufenden Betrieb kein zusätzlicher personeller Aufwand. Die Maßnahme leistet somit einen kosteneffizienten Beitrag zur Sauberkeit und Lebensqualität im Quartier.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2026OFOF 10/16Sauberkeit im Stadtteil verbessern: Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Die Leuchte und Jean-Kempf-WegOrtsbeiratsantrag · WBE
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 414Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWegDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats