Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, um Missbrauch und negative Auswirkungen von Feuerwerken und Böllern zu verhindern sowie Kosten und Vorschriften zu klären. Dies zielt darauf ab, Unfallrisiken sowie Lärm- und Stressbelastungen während Silvester deutlich zu reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern?
- Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen?
- Ob und unter welchen Umständen kann ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden?
- Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen im Ortsbezirk 2 bestehen und können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden - z. B. mittels Kennzeichnung vor Ort und digital abrufbaren Karten? Gemeint sind hier insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindliche Gebäude (z. B. Fachwerkhäuser).
- Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt?
- Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen?
- Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen (wie z. B. extra ausgewiesene Böllerzonen, die von Fachleuten kontrolliert werden) könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Ziffer 2. entstandenen Kosten gegenüberstellt?
Begründung
Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu Stellungnahme ST 1132) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und beispielsweise auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 231/16Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Januar 2024OAOA 434Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainAnregung
- 7. Juni 2024STST 1132Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 6. Januar 2026OFOF 352/16Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE, SPD
- 27. Januar 2026OFOF 1371/2Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026Sie sind hierVV 1416Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainAnfrage
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1044Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen