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Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: STMagistrat
128 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um ein stadtweites Feuerwerksverbot zu erlassen. Daher wird eine Ermächtigungsgrundlage für Kommunen gefordert, um flexibel auf Herausforderungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern reagieren zu können. Das erwartete Ergebnis ist ein sicherer Umgang mit Feuerwerk und weniger Schäden während der Silvesternacht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

An Silvester nimmt der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) bewusst eine begrenzte, "erlaubte" Restgefahr in Kauf: Feuerwerk der Kategorie F2 darf von Volljährigen nur am 31.12. und 1.1. abgebrannt werden, obwohl bekannt ist, dass es zu Lärm, Verletzungen und Sachschäden kommen kann. Im Gegenzug treffen die Nutzer klare Pflichten: Sie dürfen nur zugelassenes, CE gekennzeichnetes Feuerwerk verwenden, müssen die Gebrauchsanweisung, Altersgrenzen und zulässigen Zeiten einhalten, einen sicheren Abstand zu Menschen, Gebäuden und insbesondere zu Krankenhäusern, Heimen, Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden/Anlagen wahren, dürfen Feuerwerk nicht alkoholbedingt sorglos oder aus Menschenmengen heraus zünden und keine illegalen oder selbst importierten Böller verwenden. Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden - die gesetzlich "erlaubte Gefahr" entbindet also nicht von Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit. Dies vorangestellt beantwortet der Magistrat die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1. 5.und 6. Zur Begegnung von Missbrauchsfällen führt die Stadtpolizei Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes oder nach Auftragserteilung durch. Hierbei liegt der Fokus der Stadtpolizei auf der Überwachung der Abbrennverbote in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, außerhalb der innerstädtischen Bereiche mit erfahrungsgemäßem hohen Gefahrenpotential für die Bediensteten. Die Ahndung von Verstößen setzt voraus, dass Personen in flagranti bei der verbotswidrigen Handlung festgestellt werden, um die notwendige Beweissicherheit für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu gewährleisten. Da der Missbrauch meist punktuell und spontan erfolgt, ist eine flächendeckende Dauerüberwachung personell nicht darstellbar. Überwachung und Durchsetzung von spezifisch ausgewiesenen Verbotszonen mit hohem Gefahrenpotential obliegt ausschließlich der Landespolizei. Die Stadtpolizei wird in diesen Zonen nur subsidiär bzw. bei direkter Feststellung von Verstößen gegen allgemeine Schutzvorschriften (z. B. Nähe zu Altenheimen) tätig. Festgestellte Verstöße werden konsequent ordnungsrechtlich geahndet.

Zu 2. Durch den Einsatz von drei zusätzlichen Stadtpolizisten sind ca. € 900,- Personalkosten entstanden. Die Maßnahmen in der Innenstadt (Verkehrssperren, Überfahrschutz mit zertifizierten Konzepten, Notfalldurchsageanlage sowie Sicherheitspersonal) kosteten anlässlich des vergangenen Jahreswechsel rund € 160.000,-. Zudem entstehen in der Innenstadt und am Mainufer viel Abfall durch Raketen und Böller, die sehr kostenintensiv entsorgt werden müssen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt sensibilisiert im Rahmen der Initiative für mehr Stadtsauberkeit - cleanffm - über die Auswirkungen von liegengelassenen Resten von Feuerwerk z. B. an Hand folgender cleanfacts: Glitter-Litter. Wusstest du, dass deine Silvesterknaller nachts Glitzerregen sind und Müllpampe? Und dass nicht die Stadtreinigung, sondern du selbst rechtlich verpflichtet bist, deinen Böller-Müll zu entsorgen? Dickes Ding! Wusstest du, dass auf Frankfurts Straßen nach der Silvesternacht über 25 Tonnen Müll liegen? Vergleich gefällig? Ein ausgewachsener Walhai wiegt nur 20 Tonnen. Und kann sich von alleine fortbewegen. Im Vergleich, beispielsweise zu den durchschnittlichen Einsatzzahlen an Wochenenden im Jahr, kam es zum Jahreswechsel 2025/2026 (31.12.2025, 19:00 Uhr bis 01.01.2026 06:00 Uhr) zu 155 Mehreinsätzen im Bereich Brand- und Hilfeleistung und 121 Mehreinsätzen im Bereich Rettungsdienst. Inwieweit diese konkret unmittelbar auf das Zünden privaten Feuerwerks zurückzuführen sind, kann nicht ermittelt werden. Gleiches gilt für die dadurch entstanden Kosten. Schäden an den eingesetzten Einsatzfahrzeugen sind in diesem Zusammenhang nicht entstanden. Auch an städtischen Gebäuden sind keine Schäden durch Feuerwerk bekannt.

Zu 3. 4. 6. und 7. Das Ordnungsamt koordiniert die zusätzlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen in enger Abstimmung mit der Landespolizei. Dabei richten sich diese Maßnahmen auf die Brennpunkte. Diese stellen nach wie vor die Innenstadt, rund um die Zeil, als auch die beiden Mainuferseiten dar. Die geltenden gesetzlichen Regelungen reichen jedoch nicht aus, um ein stadtweites Feuerwerksverbot zu erlassen oder - unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten - privates Feuerwerk im öffentlichen Raum zu begrenzen, zu untersagen oder geeignete Flächen auszuweisen. Mit Blick auf die Vorkommnisse in den vergangenen Silvesternächten fordert der Magistrat im Schulterschluss mit dem Deutschen Städtetag seit Langem eine unmittelbare Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen in der

  1. SprengV, um flexibel auf die bestehenden Herausforderungen reagieren zu können. So könnten beispielsweise kontrollierte Böllerzonen geschaffen werden. Auch die Voraussetzungen für stadtteilzentrierte Aktionen mittels Licht und Technik könnten so geschaffen werden, in deren Umfeld dann das Verwenden von privatem Feuerwerk unzulässig wäre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2024OFOF 231/16Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 23. Januar 2024OAOA 434Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainAnregung
  3. 7. Juni 2024STST 1132Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
  4. 6. Januar 2026OFOF 352/16Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE, SPD
  5. 27. Januar 2026OFOF 1371/2Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 23. Februar 2026VV 1416Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainAnfrage
  7. 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 128 Wochen
    STST 1044Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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