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Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

Lesezeit: 12 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert.

Begründung:

Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024