Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Verbot von Feuerwerken im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main aus gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Gründen. Es wird vorgeschlagen, stattdessen ein digitales Feuerwerk zu organisieren. Ziel ist es, die Belastungen durch Lärm und Feinstaub zu verringern und potenzielle Gefahrensituationen zu vermeiden.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert,
- im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main keine Feuerwerke zum Jahreswechsel oder besonderen Anlässen zu genehmigen
- den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten und bei Zuwiderhandlung unter Strafe zu setzen
- stattdessen z. B. ein digitales Feuerwerk zu organisieren, welches die Stadt Frankfurt am Main angemessen repräsentiert
Begründung
Alljährlich beginnt drei Tage vor Silvester der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Drei Tage die von manchen Mitbürgern schamlos ausgenutzt werden, um vorab Böller zum Knallen zu bringen oder Raketen in die Luft zu jagen. Vermüllte Straßen, Rettungskräfte am Limit und traumatisierte Tiere - Silvester eskaliert jedes Jahr aufs Neue. Das muss so nicht bleiben: In Frankreich ist privates Feuerwerk vielerorts auch zum Jahreswechsel verboten. Die Niederlande haben ab diesem Jahr ein allgemeines Böllerverbot erlassen. Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 231/16Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Januar 2024OAOA 434Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainAnregung
- 7. Juni 2024STST 1132Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 6. Januar 2026Sie sind hierOFOF 352/16Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE, SPD
- 27. Januar 2026OFOF 1371/2Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026VV 1416Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainAnfrage
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1044Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke und BFF gegen WBE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)