Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu prüfen, um negative Auswirkungen des Feuerwerks in Frankfurt zu verhindern und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Anlass sind die jährlich hohen Zahlen an Unfällen und Belastungen, insbesondere für Menschen, Tiere und Rettungskräfte. Angestrebt wird eine Reduzierung der Belastungen durch Böller und Feuerwerk, insbesondere zu Silvester.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten:
- Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern?
- Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen?
- Ob und unter welchen Umständen ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden kann?
- Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen im Ortsbezirk 2 bestehen und können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden - z.B. mittels Kennzeichnung vor Ort und digital abrufbaren Karten? Gemeint sind hier insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindliche Gebäude (z. B. Fachwerkhäuser).
- Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt?
- Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen?
- Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen (wie z. B. extra ausgewiesene Böllerzonen, die von Fachleuten kontrolliert werden) könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Punkt 2 entstandenen Kosten gegenüberstellt?
Begründung
Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu ST 1132 (2024)) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und beispielsweise auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 231/16Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Januar 2024OAOA 434Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainAnregung
- 7. Juni 2024STST 1132Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
- 6. Januar 2026OFOF 352/16Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · WBE, SPD
- 27. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1371/2Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026VV 1416Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainAnfrage
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 1044Zukünftige Regelung zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern in Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 SPD (= Ablehnung) Ziffern 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, 2 CDU, 1 SPD und Linke gegen 2 CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 6.: GRÜNE, 3 CDU, 1 SPD, FDP und Linke gegen 1 CDU, 2 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, 3 CDU, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 2 SPD (= Ablehnung)