Schulische Versorgung für Bergen-Enkheim ausbauen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die schulische Versorgung in Bergen-Enkheim auszubauen, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Schulplätzen zu decken. Hierzu wird eine Überprüfung der Schulplatzkapazitäten sowie eine Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans 2024-2033 durchgeführt. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass ausreichend Schulplätze für die Schüler:innen bereitstehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Zwischenbericht: Nebelanlagen sind technische Maßnahmen zur lokalen Hitzelinderung insbesondere für hitzebelastete öffentliche Freiräume mit hoher Passant:innenfrequenz und insbesondere an Standorten geeignet, an denen aufgrund diverser Faktoren Baumpflanzungen nicht möglich sind. Der Abkühlungseffekt ist lokal begrenzt, der Mensch kann dank dem Erfrischungseffekt dennoch direkt profitieren.
Einige Städte betreiben seit einigen Jahren Nebelanlagen, zum Beispiel Wien und Bratislava. Deren Erfahrungen zeigen, dass sowohl fest verbaute als auch mobile Nebelanlagen in verschiedenen Designs möglich sind.
Beide Bauarten, mobil und fest verbaut, haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Fest verbaute Anlagen sind kostenintensiver, bedeuten mehr Planungsaufwand und stellen eine abstimmungsbedürftige bauliche Maßnahme dar. Sie haben wiederum einen nachhaltigen Wert für einen Standort und müssen nicht jährlich abgebaut und eingelagert werden. Somit sind sie aber auch den Wetterbedingungen im Winter ausgesetzt.
Mobile Anlagen können je nach Bedarf und beliebig lang an einem festen oder auch an wechselnden Standorten aufgestellt werden. Diese Anlagen müssen jedoch nach dem Saisonende abgebaut werden und für voraussichtlich acht Monate eingelagert werden, was mit erhöhtem personellem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Die Produktkosten hängen von der Produktart bzw. dem Design ab. Wenn ein Standard- Design gewählt wird, betragen die Kosten für mobile Anlagen ca. 4.000 € pro Produkt inkl. Technikausstattung, exklusive Lieferung, Montage und Einlagerung. Bei speziellen Wunschdesigns und fest verbauten Anlagen können die Produkt- und Baukosten auf ca. 100.000 € / je Standort steigen.
Die Anlagen müssen, ebenso wie Trinkbrunnen, regelmäßig beprobt und gewartet werden, was in den laufenden Kosten zu berücksichtigen ist. Die zu veranschlagenden Kosten für die jährliche Beprobung, Reinigung und Wartung orientieren sich an den Kosten der Trinkbrunnen und liegen bei etwa 5.000 € pro Jahr und Nebelanlage.
Die Nebelanlagen benötigen einen Strom- und Wasseranschluss. Die Aufstellung bietet sich daher besonders gut auf bzw. in der Nähe der städtischen Liegenschaften an, wo sie an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden könnten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Montage von Nebelanlagen an (Unterflur-)Hydranten aus netztechnischen Gründen nicht möglich ist. Für Nebelduschen sind demnach separate Anschlüsse mit Wassermengenmessung an das Trinkwasserversorgungsnetz der Mainova erforderlich.
Die Möglichkeiten zur Aufstellung von Nebelanlagen an hoch frequentierten Orten in Frankfurt wurden grob geprüft. Eine detaillierte Prüfung der Aufstellkonditionen an den vorgeschlagenen Standorten (z.B. Vorhandensein von Strom- und Wasseranschluss, mögliche Anbindung an Infrastruktur, technische Machbarkeit am Standort) steht noch aus und muss standortspezifisch unter Einbindung verschiedener Fachämter erfolgen.
Der Magistrat bereitet die Installation von Nebelduschen aktuell vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025NRNR 1147Nebelduschen zur HitzelinderungSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 27. Juni 2025Sie sind hierBB 240Nebelduschen zur HitzelinderungMagistratsbericht
- 24. November 2025BB 424Nebelduschen zur HitzelinderungMagistratsbericht
- 26. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 174Nebelduschen zur HitzelinderungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)