Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert Prüfungen von Maßnahmen zur Brandverhütung auf einem brachliegenden Grundstück der ehemaligen Gärtnerei. Angesichts des hohen Brandrisikos durch vertrocknetes Gestrüpp wird die Situation als potenzielle Gefahrenquelle bewertet.
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen auf dem derzeit brachliegenden Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der Georg-Büchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch zur Beseitigung des trockenen Gestrüpps sowie zur Reduzierung der Brandgefahr zeitnah veranlasst werden können. Ziel sollte es sein, die Brandlast auf dem Gelände kurzfristig zu reduzieren und eine dauerhafte Gefahrenabwehr sicherzustellen.
Begründung
Auf dem Grundstück befindet sich eine größere Menge an vertrocknetem Gestrüpp, Wildwuchs und weiterer abgestorbener Vegetation. Insbesondere in den trockenen Sommermonaten besteht dadurch ein erhöhtes Brandrisiko. Vor dem Hintergrund der Nähe zu angrenzender Wohnbebauung wird die derzeitige Situation als potenzielle Gefahrenquelle im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes bewertet. Eine unkontrollierte Entzündung könnte sich aufgrund der vorhandenen Vegetation schnell ausbreiten und erhebliche Risiken für die Umgebung darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2026OFOF 8/15Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am HollerbuschOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2026Sie sind hierOMOM 133Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am HollerbuschDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1289Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am HollerbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats