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Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim)

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Das Magistrat beantwortet das Auskunftsersuchen bezüglich der Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte". Es wird dargelegt, dass die ersten beiden Bauabschnitte der Wohnanlage rechtzeitig bezugsfertig sein werden und die Bezugsberechtigung entsprechenden gesetzlichen Richtlinien unterliegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Leuchte — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Neues zu Leuchte per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und zu 2.: Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 18.08.2026 hat die Nassauischen Heimstätte (NHW) das Gesamtprojekt "Riedbogen" vorgestellt und offene Fragen beantwortet. Der

  1. Bauabschnitt, mit insgesamt 58 Wohneinheiten wird voraussichtlich zum 01.12.2026 bezugsfertig sein und der
  2. Bauabschnitt, mit insgesamt 44 Wohneinheiten voraussichtlich zum 01.02.
  3. Das Wohnungsangebot umfasst 33 freifinanzierte Wohnungen sowie 69 geförderte Wohnungen im Förderweg 1 und Förderweg
  4. Zu 3.: Die Bezugsberechtigung für Wohnungen des Förderwegs 1 (Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1) richtet sich nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz (HWoFG), den korrespondierenden Richtlinien des Landes Hessen und den Registrier- und Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Für das städtische Mittelstandsprogramm gelten die Richtlinien des Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg
  5. Zu 4: Für die Belegung der Wohnungen des Förderwegs 1 wird die eingeübte Verwaltungspraxis (vorwiegend Bewerber:innen aus dem Stadtteil benennen) und die gelebte Zusammenarbeit zwischen dem Ortsbeirat 16 und dem Magistrat (Abteilung Wohnraumversorgung des Amtes für Wohnungswesen) fortgeführt. Somit ist das Recht des Ortsbeirates auf Stellungnahme bei der Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum aus dem § 6 Ziffer 3 des Grenzänderungsvertrages (1977) gewahrt. Im Förderweg 2 gibt es kein Belegungsrecht der Stadt Frankfurt am Main. Die Eigentümer:innen entscheiden eigenständig über die Belegung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Bewerber:innen eine gültige Berechtigungsauskunft "fairmieten" vorlegen können und die dort genannten Wohnungsgrößen eingehalten werden. Zu 5.: Es gibt keine Anhaltspunkte daran zu zweifeln, dass der Magistrat (hier das Amt für Wohnungswesen) nach den geltenden Registrier- und Vergaberichtlinien zeitnah und transparent die Belegung der geförderten Wohnungen sicherstellt. Auf die finale Auswahl der vorgeschlagenen Bewerber:innen hat das Amt jedoch keinen Einfluss, dies obliegt den Vermieter:innen. Zu 6.: Folgende Tabelle gibt die Anzahl der in Bergen-Enkheim geförderten Wohnungen in den angefragten Jahren an. Stand der Daten ist jeweils der 31.12. eines jeden Jahres:

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 43 — Anfrage vom 16. Juni 2026.

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