Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)
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Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den Baufortschritt und die Vergabe von gefördertem Wohnraum im Neubaugebiet "Leuchte" zu erhalten. Dies ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern von Bergen-Enkheim verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation zu bieten.
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Leuchte — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (BergenEnkheim)14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried – Turnhalle, Schulräume und Grundschulstandort08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Leuchte per E-MailFragen an den Magistrat
- Wann genau wird die planmäßige Bezugsfertigkeit der ersten und nachfolgenden Wohngebäude (differenziert nach frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnraum) im Baugebiet "Leuchte" erwartet?
- Ab welchem konkreten Zeitpunkt wird das offizielle Vermietungs- und Zuweisungsverfahren für die dortigen Wohnungen eröffnet, und wo können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger registrieren lassen?
- Nach welchen spezifischen Kriterien und Förderwegen (z. B. Frankfurter Programm für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen / Förderweg 1 oder 2) bemisst sich die Bezugsberechtigung für die geförderten Wohnungen in diesem Baugebiet?
- Wird für einen Teil des geförderten Wohnraums oder die Seniorenwohnanlagen der St. Katharinen- und Weißfrauenstiftung ein lokales Vorzugs- oder Belegungsrecht für Einwohnerinnen und Einwohner aus Bergen-Enkheim gemäß § 6 Ziffer 3 des Grenzänderungsvertrages angewendet?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vergabe der geförderten Wohneinheiten transparent und zeitnah zum Fertigstellungstermin über das Amt für Wohnungswesen erfolgt?
- Wie sind die Vergleichszahlen in 2010, 2015, 2020 und 2025 von Sozialwohnungen mit belegungs- und preisgebundenen Wohnungen in Bergen-Enkheim des 1. Förderweges, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübte bzw. ausübt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026OFOF 5/16Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)Ortsbeiratsantrag · WBE
- 16. Juni 2026Sie sind hierVV 43Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)Anfrage
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1360Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (BergenEnkheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen