Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim)
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Zusammenfassung
Die motion sieht vor, den Magistrat nach dem zeitlichen Ablauf für die Bezugsfertigkeit neuer Wohnungen im Baugebiet "Leuchte" zu befragen. Dies ist wichtig, um den Bürgerinnen und Bürgern von Bergen-Enkheim Planungssicherheit bezüglich ihres zukünftigen Wohnraums zu geben.
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Leuchte — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Sozialwohnungsbestand mit belegungs- und preisgebundenen Mietwohnungen des 1. Förderweges in Bergen-Enkheim, für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübt14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (BergenEnkheim)14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zukunftskonzept für den ehemaligen Lehrerparkplatz der Schule am Ried – Turnhalle, Schulräume und Grundschulstandort08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Leuchte per E-MailAntrag
Im Neubaugebiet "Leuchte" im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim schreiten die Hochbaumaßnahmen der beteiligten Wohnungsbaugesellschaften - darunter das Großprojekt "Riedbogen" der Nassauischen Heimstätte (NHW) sowie die sozialen Wohnprojekte von Stiftungen und Genossenschaften - sichtbar voran. Das Areal soll dringend benötigten Wohnraum schaffen, wobei ein erheblicher Anteil als geförderter, bezahlbarer Wohnungsbau (Sozialwohnungen) realisiert wird. In der Bevölkerung von Bergen-Enkheim und im gesamten Frankfurter Stadtgebiet besteht ein hohes und berechtigtes Interesse an konkreten zeitlichen Abläufen und den Zugangskriterien für diesen Wohnraum. Viele wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wann genau wird die planmäßige Bezugsfertigkeit der ersten und nachfolgenden Wohngebäude (differenziert nach frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnraum) im Baugebiet "Leuchte" erwartet?
- Ab welchem konkreten Zeitpunkt wird das offizielle Vermietungs- und Zuweisungsverfahren für die dortigen Wohnungen eröffnet, und wo können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger registrieren lassen?
- Nach welchen spezifischen Kriterien und Förderwegen (z. B. Frankfurter Programm für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen / Förderweg 1 oder 2) bemisst sich die Bezugsberechtigung für die geförderten Wohnungen in diesem Baugebiet?
- Wird für einen Teil des geförderten Wohnraums oder die Seniorenwohnanlagen der St. Katharinen- und Weißfrauenstiftung ein lokales Vorzugs- oder Belegungsrecht für Einwohnerinnen und Einwohner aus Bergen-Enkheim gemäß § 6 Ziffer des Grenzänderungsvertrages angewendet?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vergabe der geförderten Wohneinheiten transparent und zeitnah zum Fertigstellungstermin über das Amt für Wohnungswesen erfolgt?
- Wie sind die Vergleichszahlen in 2010, 2015, 2020 und 2025 an Sozialwohnungen mit belegungs- und preisgebundenen Wohnungen in Bergen-Enkheim des
- Förderweges für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübte bzw. ausübt?
Begründung
für den Wohnungsneubau im Baugebiet "Leuchte" (Bergen-Enkheim) Im Neubaugebiet "Leuchte" im Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim schreiten die Hochbaumaßnahmen der beteiligten Wohnungsbaugesellschaften - darunter das Großprojekt "Riedbogen" der Nassauischen Heimstätte (NHW) sowie die sozialen Wohnprojekte von Stiftungen und Genossenschaften - sichtbar voran. Das Areal soll dringend benötigten Wohnraum schaffen, wobei ein erheblicher Anteil als geförderter, bezahlbarer Wohnungsbau (Sozialwohnungen) realisiert wird. In der Bevölkerung von Bergen-Enkheim und im gesamten Frankfurter Stadtgebiet besteht ein hohes und berechtigtes Interesse an konkreten zeitlichen Abläufen und den Zugangskriterien für diesen Wohnraum. Viele wohnungssuchende Bürgerinnen und Bürger benötigen verlässliche Planungshorizonte für ihre zukünftige Wohnsituation. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wann genau wird die planmäßige Bezugsfertigkeit der ersten und nachfolgenden Wohngebäude (differenziert nach frei finanziertem und öffentlich gefördertem Wohnraum) im Baugebiet "Leuchte" erwartet?
- Ab welchem konkreten Zeitpunkt wird das offizielle Vermietungs- und Zuweisungsverfahren für die dortigen Wohnungen eröffnet, und wo können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger registrieren lassen?
- Nach welchen spezifischen Kriterien und Förderwegen (z. B. Frankfurter Programm für den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen / Förderweg 1 oder 2) bemisst sich die Bezugsberechtigung für die geförderten Wohnungen in diesem Baugebiet?
- Wird für einen Teil des geförderten Wohnraums oder die Seniorenwohnanlagen der St. Katharinen- und Weißfrauenstiftung ein lokales Vorzugs- oder Belegungsrecht für Einwohnerinnen und Einwohner aus Bergen-Enkheim gemäß § 6 Ziffer des Grenzänderungsvertrages angewendet?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Vergabe der geförderten Wohneinheiten transparent und zeitnah zum Fertigstellungstermin über das Amt für Wohnungswesen erfolgt?
- Wie sind die Vergleichszahlen in 2010, 2015, 2020 und 2025 an Sozialwohnungen mit belegungs- und preisgebundenen Wohnungen in Bergen-Enkheim des
- Förderweges für die die Stadt Frankfurt Belegungsrechte ausübte bzw. ausübt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2026Sie sind hierOFOF 5/16Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)Ortsbeiratsantrag · WBE
- 16. Juni 2026VV 43Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (Bergen-Enkheim)Anfrage
- 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1360Bezugsfertigkeit und Bezugsberechtigung für den Wohnungsneubau im Baugebiet „Leuchte“ (BergenEnkheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme