Mangelhaftes Baustellenmanagement
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme thematisiert unzureichendes Baustellenmanagement in Frankfurt am Main, das zu fehlerhaften Baustellenabsicherungen und Umleitungen geführt hat. Um zukünftige Probleme zu vermeiden, wurden die verantwortlichen Firmen sensibilisiert und es wird auf die Verantwortung der Straßenverkehrsbehörde hingewiesen, die Baustellen auf ihre Sicherheit zu überprüfen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Bornweidstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umwandlung der Bornweidstraße28.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bornweidstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die bemängelten fehlerhaften Baustellenabsicherungen bzw. Umleitungsbeschilderungen beruhen auf den im Januar 2026 eingerichteten Baustellen in der Bornweidstraße sowie in der Riedstraße.\n\nDie Baustelleneinrichtung in der Bornweidstraße wurde am 19.01.2026 von der Absicherungsfirma S. für die ausführende Baufirma eingerichtet und erstreckt sich in Vollsperrung der Fahrbahn von Bornweidstraße Höhe Hausnummer 30 bis 38. Hierzu wurde eine Umleitung eingerichtet, die unter anderem auch in der Riedstraße beschildert wurde.\n\nZum 12.01.2026 wiederum wurde eine Vollsperrung der Fahrbahn in der Riedstraße, ab der Stargarder Straße bis zur Kreuzung Röhrborngasse, durch die Absicherungsfirma A. für die dort ausführende Baufirma eingerichtet.\n\nBeide Baumaßnahmen waren bekannt und wurden vorab geprüft, u.a. wurden im Ergebnis der Prüfung beide Antragsteller zur gegenseitigen Abstimmung insbesondere in Bezug auf zu vermeidende Über- oder Umleitungsbeschilderungen hingewiesen. Dass es dennoch zu einer Überbeschilderung bzw. fehlerhaften Umleitungsbeschilderung kam, ist auf die unzureichende Absprache der Absicherungsfirmen der beiden gleichzeitig stattfindenden Baustellen zurückzuführen.\n\nDie in Rede stehende Konfliktsituation in der Riedstraße besteht seit dem 03.03.2026 nicht mehr, da die Baustelleneinrichtung mittlerweile in die Röhrborngasse verlegt wurde. Um hier Wiederholungen in Bezug auf fehlerhafte Baustellenabsicherungen und Umleitungseinrichtungen zu vermeiden, wurden beide Firmen zu diesem Thema noch einmal sensibilisiert.\n\nEs obliegt der Straßenverkehrsbehörde, genehmigte Baustellen in Frankfurt am Main auf ihre verkehrsrechtliche Sicherheit zu überprüfen. Jedoch können diese aufgrund der Größe des Stadtgebietes und der Anzahl der zu überprüfenden Baustellen nicht flächendeckend in dichter Frequenz vorgenommen werden. Bei verkehrsgefährdenden Situationen werden selbstverständlich umgehend Maßnahmen zu deren Beseitigung getroffen, sofern denn die Behörde Kenntnis erlangt.\n\nDie angesprochenen Vorankündigungen für Baustelleneinrichtungen obliegen ebenso den Baufirmen, diese erfolgen bei großen Baumaßnahmen an die betroffenen Liegenschaften und sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung. Auch Haltverbote werden vom Straßenverkehrsamt vor Anordnung auf ihre Sinnhaftigkeit und Dauer überprüft. Dass es im Zusammenhang mit Bau- und Arbeitsstellen zu temporären Parkplatzverlusten und Störungen im Verkehrsablauf kommt, muss zumindest dann hingenommen werden, wenn Investitionen in eine funktionsfähige und ausfallsichere Leitungsinfrastruktur nicht unterbleiben sollen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2026OFOF 356/16Mangelhaftes BaustellenmanagementOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Februar 2026VV 1406Mangelhaftes BaustellenmanagementAnfrage
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1166Mangelhaftes BaustellenmanagementStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab