Am 12.12.2024 wurde die M 177 beschlossen. Darin wurde der Magistrat unter anderem beauftragt, mit der Sparkasse als Gru
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Zusammenfassung
In der Frage wird der Magistrat gefragt, wann er alle für das EU-Beihilfekonformitätsverfahren erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und wann eine Entscheidung der EU zu erwarten ist. Der Magistrat erklärt, dass die erforderlichen Unterlagen in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien vorbereitet werden und zielt darauf ab, schneller als in der vorgesehenen Frist eine Bestätigung der EU zu erhalten.
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Gutleutstraße — 28 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- In der Antwort zur Frage Nr. 3105/25 teilte der Magistrat mit, für den Erwerb des Grundstücks Gutleutstraße seien 12,5 M20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Tempo 30 in tropischen Nächten02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Gutleutstraße per E-MailFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3864 Am 12.12.2024 wurde die M 177 beschlossen. Darin wurde der Magistrat unter anderem beauftragt, mit der Sparkasse als Grundstückseigentümerin einen Erbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 199 Jahren bei einer Einmalzahlung von 210 Millionen Euro zu erarbeiten. Zuvor wurde in 2023 ein Memorandum of Understaning geschlossen. Ziel ist es, auf dem Areal der Neuen Mainzer Straße den Neubau des Schauspielhauses zu errichten. Der Abschluss eines solchen Vertrages stand allerdings unter dem Vorbehalt, ein EU-Beihilfekonformitätsverfahren vorher durchzuführen. Ich frage den Magistrat: Wann hat der Magistrat alle für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen bei der EU-Kommission eingereicht und wann ist mit einer Entscheidung der EU zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck! Zur Zukunft der Städtischen Bühnen hatte die Stadtverordnetenversammlung neben den genannten Beschlüssen weitere wegweisende Entscheidungen getroffen: Mit Beschluss der M 49 am 12.05.2022 wurde die Neubauvariante auf dem Grundstück im Bereich des Osthafens aufgrund ihrer unzureichenden Eignung abgelehnt. Am 14.12.2023 legten die Stadtverordneten als Standort für den Opern-Neubau das Areal der heutigen Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz fest, M 192, und erteilten damit anderweitigen Verwertungsinteressen eine klare Absage. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte am 19.09.2024 dem Erwerb der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 zu, M 119, und sicherte damit die Entwicklung leistungsfähiger Interimslösungen für den Bühnenbetrieb. Da der Fragesteller Mitglied des Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau ist, gibt der Magistrat gerne im Folgenden die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport gegebenen Informationen wie folgt wieder: Insgesamt ist das Projekt "Zukunft der Städtischen Bühnen" ein Multiprojekt und besteht somit aus einer Vielzahl von Teilprojekten, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Diese sind insbesondere: der Rückbau der Bebauung des Sparkassenareals an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße, der Neubau eines Interims-Campus an der Gutleutstraße, der Neubau eines Lager- und Logistikzentrums auf einem gesicherten Grundstück in Sossenheim, der Rückbau der bestehenden Theaterdoppelanlage am Willy-Brandt-Platz unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse mit der Denkmalpflege und der Neubau der Oper am Willy-Brandt-Platz mit Werkstätten. In den vergangenen Monaten konnten mehrere wichtige Meilensteine im Projekt "Zukunft der Städtischen Bühnen" erreicht werden: So wurde die Grundstückssicherung für das Interim während der Neubauphase an der Gutleutstraße erfolgreich vollzogen. Zudem konnte ein geeignetes Grundstück für das Teilprojekt des Lager- und Logistikzentrums ohne Auslösung von Erwerbskosten identifiziert und gesichert werden. Im Rahmen europaweiter Ausschreibungen wurde ein hochkarätiges Planungsteam für die konkrete Vorplanung der spezialisierten Gebäude zusammengestellt. Dieses Team verfügt über einen großen Erfahrungsschatz und ausgewiesene Expertise im Bereich komplexer Kulturbauten und begleitet künftig die Masterplanung für die Neubauten der Städtischen Bühnen Frankfurt mit ihren knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie wird Grundlage und Basis des Wettbewerbs. Zudem wurde das Realisierungsmodell entwickelt. Da die Realisierungsphase des komplexen Projekts "Zukunft der Städtischen Bühnen" begonnen hat und die zentralen Fragestellungen zwischenzeitlich erfolgreich und systematisch geklärt sowie richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden konnten, gilt es nun, die Vertretung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer Funktion als Bauherrin strukturell zu institutionalisieren, Arbeitsprozesse zu beschleunigen und die notwendige Durchschlagskraft zu sichern, die ein Multiprojekt dieser Größenordnung zwingend erfordert. Dies stellt auch einen wesentlichen Baustein zur Minimierung der Risiken für die Stadt Frankfurt am Main dar. Auch vor diesem Hintergrund hat der Magistrat am 13. Februar 2026 die Gründung der "Bühnenbaugesellschaft Frankfurt mbH" beschlossen. Der entsprechende Beschlussantrag liegt der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vor. Der Vertragsentwurf für das Erbbaurecht an dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße, dem künftigen Hauptstandort des Schauspielhauses als ein Teilprojekt, befindet sich seit Mai des vergangenen Jahres in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, Landeswirtschaftsministerium Hessen und Bundeswirtschaftsministerium, zur Vorbereitung des beihilfenrechtlichen Konformitätsverfahren. Die von den Beihilfenreferaten der Ministerien bereits erhaltenen Rückmeldungen zu den vorzulegenden Unterlagen werden derzeit von den Verhandlungspartnern Frankfurter Sparkasse/Helaba und Stadt unter Hinzuziehung externer Immobiliensachverständigen bearbeitet und abgestimmt. Da die EU-Kommission derzeit mit zahlreichen Beihilferechtskonformitätsverfahren ausgelastet ist, ist eine Vorabklärung mit den Ministerien auf nationaler Ebene umso wichtiger, um eine vollständige und stringente Datengrundlage an die Kommission übermitteln zu können. Ziel ist, dass die Europäische Kommission nach Einreichung der Unterlagen schneller als in der vorgesehenen 18-Monats-Frist bestätigen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Beihilfe vorliegen. Auf dieser Grundlage könnte dann der Erbbaurechtsvertrag für das Teilprojekt den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.