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Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1, um eine flächendeckende Grundversorgung für E-Ladestationen zu gewährleisten. Dies soll durch eine erste reguläre Ausbauphase erfolgen, die bis Mitte 2027 abgeschlossen sein soll. In den kommenden Monaten sind die Planung und Umsetzung weiterer Ladesäulen an verschiedenen Standorten vorgesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Niedernhausener Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Generell verweist der Magistrat auf vorherige Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität, auf das Schreiben von Stadtrat Wolfgang Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Sowohl auf privaten als auch auf öffentlichen Flächen befinden sich derzeit viele E-Ladestationen in der konkreten Planung und Umsetzung durch verschiedene gewerbliche Anbieter. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur zukünftig zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten Flächen errichtet wird (zum Beispiel auf Parkplätzen von Discountern, Supermärkten, Baumärkten, Fitnessstudios und auch in Parkhäusern). Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase I) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie wurden in stadtteilübergreifende Kontingente gegliedert im Mai 2026 an interessierte Standortbetreiber verlost. Die weiteren Schritte sind die Planung der einzelnen Standorte durch die Betreiber und die Umsetzung. Der Magistrat geht davon aus, dass die Umsetzung gegen Ende 2026 beginnen und bis Mitte 2027 andauern wird. Die Altstadt wurde in dieser Phase ausgenommen, da bereits eine sehr hohe Dichte an Ladeinfrastruktur, besonders in den Parkhäusern, vorhanden ist. Folgende Standorte sind für die Phase I geplant: • Koblenzer Straße 5 • Mainzer Landstraße 82 • Niedernhausener Straße 49 • Kriegkstraße 10 • Neuenhainer Straße süd-westl. 15 • Europa-Allee nördl. 124 • Gutleutstraße 34 • Schönstraße 4 • Untermainkai 83 • Heilbronner Straße 8 • Wilhelm-Leuschner-Straße 70. Der Magistrat möchte darauf hinweisen, dass diese Standorte zwar stadtintern abgestimmt sind, es aber noch keine Garantie für eine Umsetzung exakt an den einzelnen Stellen gibt. Es kann noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Hinweisen möchte der Magistrat auch auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wonach Eigentümer:innen sowie Bauherr:innen bei Neubauten und größeren Renovierungen verpflichtet werden, Stellplätze mit Ladekabeln oder Ladepunkten vorzubereiten. Der Magistrat plant darüber hinaus den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund kontinuierlich bedarfsgerecht fortzuführen. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können jederzeit auch an folgende E-Mailadresse gerichtet werden: ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2026OFOF 11/1Ladeinfrastruktur im Europaviertel - Stand der BeantragungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2026VV 4Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der BeantragungenAnfrage
  3. 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1350Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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