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Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 beantragt Informationen über den Stand der Beantragungen für öffentliche Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1. Angesichts der wachsenden Nutzung bestehender Ladeinfrastruktur ist eine genauere Planung und Umsetzung zusätzlicher Standorte erforderlich.

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Fragen an den Magistrat

Welche Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 bereits identifiziert, vorgeprüft oder konkret geplant sind? Welche dieser Standorte sich bereits in Vergabe, Vorbereitung oder Umsetzung befinden? Welche Art von Ladeinfrastruktur dort jeweils vorgesehen ist? Wann mit einer Realisierung zu rechnen ist?

Kontext

Die vorhandene Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 wird zunehmend genutzt. Vor diesem Hintergrund ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie der aktuelle und absehbare Stand der Planung und Umsetzung zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur im Quartier ist. Dies vorausgeschickt

Begründung

Die vorhandene Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 wird zunehmend genutzt. Vor diesem Hintergrund ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie der aktuelle und absehbare Stand der Planung und Umsetzung zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur im Quartier ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2026OFOF 11/1Ladeinfrastruktur im Europaviertel - Stand der BeantragungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Mai 2026Sie sind hier
    VV 4Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen
    Anfrage
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1350Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der BeantragungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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