Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)
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Zusammenfassung
Der Magistrat beschreibt die Herausforderungen bei der Aufstellung von Starkwindschirmen an der Berkersheimer Grundschule, einschließlich technischer Anforderungen und personeller Engpässe. Der Starkwindschirm wurde im hinteren Schulhofbereich aufgestellt, um den Brand- und Rettungsschutz zu gewährleisten. Die Kommunikation mit der Schulleitung wird als prioritär betrachtet und soll die Anfragen des Ortsbeirates zeitnah beantworten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Brand — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am Westbahnhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Brand per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die lange Prüfdauer für die Aufstellung der Starkwindschirme an der Berkersheimer Grundschule ergibt sich aus mehreren Faktoren. Neben der Ergänzung des ursprünglich vorgesehenen Umfangs der Maßnahme, handelt es sich um die Beschaffung technisch aufwendiger Starkwindschirme, deren Planung, statische Ausführung und Montage besonderen sicherheits- und vergaberechtlichen Anforderungen unterliegen. In Verbindung mit dem hierfür notwendigen Ausschreibungsverfahren sowie geltenden brandschutz- und ordnungsrechtlichen Vorgaben führte dies zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand. Ergänzend machten personelle Engpässe eine Priorisierung laufender Aufgaben erforderlich. Aus Gründen des Brand- und Rettungsschutzes wurde der Bedarf daraufhin auf einen Starkwindschirm im hinteren Schulhofbereich reduziert. Für diesen war keine Ausschreibung erforderlich, sodass die Umsetzung zeitnah erfolgen konnte. Der Starkwindschirm ist seit Oktober 2025 ordnungsgemäß aufgestellt. Die Schule wurde über den jeweiligen Sachstand informiert. Zu
- Die Feuerwehraufstellfläche muss nicht sichtbar mit Markierungen ausgezeichnet sein. Bei der Gefahrenverhütungsschau im Juni 2026 hat die Feuerwehr darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des ursprünglich geplanten Standorts die Feuerwehrstellfläche befindet. Zu
- Durch die nicht vorhandene Markierung war die Feuerwehrstellfläche nicht bekannt. Zu
- Die Kommunikation zu schulischen Belangen erfolgt in erster Linie mit der Schulleitung. Der Magistrat ist bemüht, die Anfragen des Ortsbeirates zeitnah zu beantworten. Zu
- Die brandschutzrechtliche Bewertung der geplanten Standorte erfolgte im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau durch die Branddirektion im Juni
- Dieser konkrete Nutzungskonflikt konnte erst im Zuge einer örtlichen Begehung abschließend geklärt werden. Die Schulbauoffensive der Stabstelle Schulbau ist mit dem Sonnenschutz der Berkersheimer Grundschule nicht befasst (siehe M 95 / 2024). Die Verkehrssicherungspflicht und somit auch das Thema Brandschutz obliegt dem Amt für Bau und Immobilien.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2022STST 2710Sonnensegel an der Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
- 6. März 2023STST 628Sonnenschutz Berkersheimer GrundschuleStellungnahme
- 2. September 2025OMOM 7245Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: zur Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2025, ST 628Direktanregung
- 20. Oktober 2025STST 1745Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: zur Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2025, ST 628Stellungnahme
- 10. November 2025OFOF 1166/10Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2025OMOM 7759Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)Direktanregung
- 23. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 167 WochenSTST 358Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab