Unterstützung der Initiative "Frankfurt for Ukraine e. V." aus Ortsbeiratsmitteln
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 hat eine finanzielle Unterstützung der Initiative "Frankfurt for Ukraine e. V." in Höhe von 2.000 Euro beschlossen. Der Magistrat wird um Stellungnahme zu verschiedenen rechtlichen, finanziellen und verwaltungstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung gebeten.
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Der Magistrat muss bis zum 01.02.2027 antworten. Noch 88 Tage.Warum?
Nach dem Brand — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.10.2026.
- Solidarität mit „Frankfurt for Ukraine“ nach dem Brand im Dornbusch13.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Integriertes Sauberkeitskonzept für den Innenstadtbereich Höchst26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ablehnung der Unterstützung der „Alten Bäckerei“ überdenken22.04.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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In seiner Sitzung vom 29. Oktober 2026 hat der Ortsbeirat 9 mehrheitlich den Antrag OF 186/9 "Unter-stützung der Initiative ‚Frankfurt for Ukraine'" verabschiedet, den die Fraktionen CDU, Die Grünen, SPD, Die Linke und FDP als Tischvorlage eingebracht hatten. Der Tenor dieser Vorlage lautet wie folgt: "Der Ortsbeirat 9 unterstützt die Initiative "Frankfurt for Ukraine" mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, den Betrag an die Initiative auszuzahlen." Im Vorfeld zur Verabschiedung des Antrags, der auf die Tagesordnung aufgenommen wurde, konnte der Vorsitzende der Initiative, Herr Jumas Medoff, auf Einladung der Ortsvorsteherin Dr. Sabine T. Ruh (Grüne) im Rahmen der Bürgerfragestunde zur Situation seines Vereins nach dem Brand vom 9. Oktober 2026 in einem seiner Lager, nämlich in der ehemaligen Hermann-Herzog-Schule, sprechen. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1.) Der Verein "Frankfurt for Ukraine e. V." (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 17740) hat seinen Sitz in der Homburger Landstraße 448, 60433 Frankfurt am Main und damit im Ortsbezirk 10. Inwieweit sieht der Magistrat unter diesen Umständen die Zuständigkeit des Ortsbeirats 9 und die Möglichkeit einer Unterstützung des Vereins aus dessen Ortsbeiratsmitteln als gegeben an? 2.) Gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main, § 3 Abs. 3, Satz 1, entscheidet der Ortsbeirat gemäß § 82 Absatz 4 HGO im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel über Maßnahmen, soweit deren Bedeutung nicht über die Grenzen des Ortsbezirks hinausreicht. Dem folgt, dass Ortsbeiratsmittel grundsätzlich nur für Maßnahmen und Projekte innerhalb des jeweiligen Ortsbezirks verwendet werden dürfen. Inwieweit sieht der Magistrat die Zuwendung von Ortsbeiratsmitteln an einen Verein als statthaft an, dessen Zweck die humanitäre Unterstützung der Bevölkerung in der Ukraine ist und damit weit über den Ortsbezirk hinausreicht? 3.) Der Vorsitzende des Vereins "Frankfurt for Ukraine e. V.", Herr Jumas Medoff, ist zugleich Stadtverordneter und Vorsitzender der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV). Im Vorfeld zur Beschlussfassung des Ortsbeirats 9 über die Tischvorlage OF 186/9 erhielt er auf Einladung der Ortsvorsteherin Gelegenheit, in der Bürgerfragestunde ausführlich zur Situation und Bedürftigkeit seines Vereins vorzutragen. Er tat dies von prominenter Position vom Vorstandstisch des Ortsbeirats aus. Gemäß § 25 HGO (Widerstreit der Interessen) darf niemand in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er eine betroffene juristische Person vertritt oder in deren Organen tätig ist. Trotz der von Ortsbeiratsmitglied Thomas Budenz (BFF) diesbezüglich geäußerten Bedenken erkannte das Gremium diesen möglichen Widerstreit der Interessen nicht.
a) Wie bewertet der Magistrat diesen Vorgang in rechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit des anschließend gefassten Beschlusses des Ortsbeirats 9?
b) Wie bewertet der Magistrat darüber hinaus das Auftreten des Herrn Jumas Medoff im Vorfeld der Beschlussfassung im Ortsbeirat sowie die Verfahrensweise des Ortsbeiratsgremiums in ethisch-moralischer und demokratischer Hinsicht? 4.) Zu welchem Schluss kommt der Magistrat in dieser Angelegenheit insgesamt und wird er die Auszahlung der Ortsbeiratsmittel in Höhe von 2.000 Euro an den Verein "Frankfurt for Ukraine e. V." durch das Hauptamt unterbinden bzw. diese nicht freigeben? Sofern die Antwort zu Frage 4.) dergestalt ausfällt, dass der Magistrat dem Ortsbeiratsbeschluss zur OF 186/9 vom 29.10.2026 Folge zu leisten und diesen zu vollziehen gedenkt, wird er gebeten, desweiteren die folgenden Fragen zu beantworten: 5.) Hat der Verein "Frankfurt for Ukraine e.V." dem Ortsbeirat 9 bzw. dem Magistrat einen gültigen Feststellungsbescheid gemäß § 60a AO oder einen sonstigen geeigneten Nachweis seiner steuerlichen Gemeinnützigkeit vorgelegt? Falls nein, auf welcher Grundlage ist eine Förderung aus Ortsbeiratsmitteln zulässig? 6.) Für welches zeitlich begrenzte und örtlich dem Ortsbezirk 9 zuzuordnende Projekt sollen die 2.000 Euro verwendet werden? Handelt es sich um eine konkrete Projektförderung oder um eine allgemeine finanzielle Unterstützung des Vereins? 7.) Lag dem Ortsbeirat vor Beschlussfassung ein schriftlicher Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan vor? Falls nein, auf welcher Grundlage wurden die erforderliche Fördersumme und ihre Angemessenheit festgestellt? 8.) Welche Informationen über die finanziellen Mittel, Rücklagen und sonstigen Einnahmen des Vereins lagen dem Ortsbeirat und dem Magistrat bei der Entscheidung vor? Wurde geprüft, ob die vorgesehene Maßnahme auch ohne die städtische Zuwendung finanziert werden kann? 9.) Liegen dem Magistrat Erkenntnisse vor, ob die beim Brand vernichteten Hilfsgüter durch eine Versicherung der Initiative, des heutigen Vereins oder beteiligter Dritter geschützt waren? Wurden entsprechende Versicherungsansprüche geltend gemacht, und ist bereits über Leistungen entschieden worden? 10.) Auf welche Summe beziffert der Verein den ihm selbst entstandenen Vermögensschaden? Wie hoch sind gegebenenfalls zugesagte oder bereits gezahlte Versicherungsleistungen, und welche Schadenspositionen bleiben ungedeckt? 11.) Wie stellt der Magistrat bei der Bewilligung und Abrechnung der Zuwendung sicher, dass identische Kostenpositionen nicht mehrfach durch Versicherungsentschädigungen, zweckgebundene Spenden und öffentliche Fördermittel finanziert werden? 12.) Wird die Zuwendung unter einen entsprechenden Vorbehalt gestellt, sodass nachträglich eingehende Versicherungsleistungen oder weitere zweckgebundene Fördermittel zu einer Neuberechnung und gegebenenfalls anteiligen Rückforderung führen, soweit dieselben Ausgaben betroffen sind? 13.) Welche Nachweise muss der "Frankfurt for Ukraine e.V." über die Verwendung der 2.000 Euro erbringen? Sind ein Verwendungsnachweis, eine abschließende Abrechnung der geförderten Maßnahme sowie Rückforderungsmöglichkeiten bei zweckwidriger oder mehrfach finanzierter Mittelverwendung vorgesehen? 14.) Welche Kenntnisse besitzt der Magistrat über die bisherige finanzielle Zusammenarbeit zwischen Frankfurt for Ukraine und Perspektive Ukraine e.V.? Wurde im Zusammenhang mit der beantragten Förderung geklärt, welche Organisation bisher eingeworbene Mittel verwaltet und welche Gelder dem neuen Verein tatsächlich zur Verfügung stehen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. November 2026 brachte BFF-DFRA-FREIE WÄHLER diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.