Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Bericht wird vorgeschlagen, einen "Ständigen Sicherheitsbeirat" und einen Arbeitskreis zur Sicherheit und Ordnung im ÖPNV zu etablieren, um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zu verbessern. Dies soll die Sicherheitsstruktur im öffentlichen Nahverkehr stärken und auf aktuelle Gefahren reagieren.
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Brand — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Unzugänglichmachung des Raums unter der neuen Treppe am Westbahnhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stromverteilerhäuschen in der Niederräder Landstraße / Ecke Buchenrodestraße gegen die Nutzung als Schlafplatz sichern06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Brand per E-MailBericht
Der Arbeitskreis "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" tagte im Jahr 2025 nicht, da Fragen zu Sicherheitsthemen im ÖPNV in den regelmäßigen allgemeinen Routinen von Verkehrsgesellschaften, Feuerwehr und der Polizei behandelt werden.
Der "Ständige Sicherheitsbeirat" tagte am 08.12.2025. Schwerpunktthema der Sitzung war die Ergebnisvorstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP) für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durch den Ersteller, Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, für den Planungszeitraum bis
2035.
Ebenso wurde der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zum BEP durch die Branddirektion vorgestellt. Die Beschlussfassung des BEP erfolgte in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 (M 208).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2026 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 210 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 25. Januar 2012. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)