Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machen
Bericht
Die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin der Liegenschaft Alt-Heddernheim 30 hat ein großes Interesse an einer sinnvollen und dauerhaften Nutzung des Gebäudes Heddernheimer Schloss. Deshalb hatte auch der Magistrat Nutzungskonzepte erstellt und prüft deren Umsetzbarkeit. Diese schienen von den Wünschen der Ortsvereine für einen Stadtteil-Treffpunkt abzuweichen und die Nutzung zu Wohnzwecken bzw. als Kindertagesstätte zu favorisieren und ausweiten zu wollen. Dem starken Druck auf die Kommunen zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Hortplätzen bzw. adäquater und bezahlbarer Wohnflächen sollte Rechnung getragen werden. Im September 2024 hat ein Gesprächstermin mit den örtlichen Akteuren in diesbezüglicher Angelegenheit stattgefunden. Hier wurden neben einer Inaugenscheinnahme der Liegenschaft und der Bestandsnutzungen spätere Nutzungskonzepte erörtert. Einigkeit herrschte zwischen den örtlichen Akteuren und den Vertretern der Stadt, dass Bestandsnutzungen nicht verdrängt, sondern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll zu der Frage, ob alle formulierten Nutzungsinteressen (Erweiterung KiZ 33, Heimatmuseum, Mehrzweckraum, Bestandswohnungen oder zumutbare Umsetzung der Mieter, Verwaltungsräume für die Vereine) mit oder ohne Rekonstruktion des Mansardendaches in dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble abgebildet werden können. In einem weiteren Schritt wird also in einer Machbarkeitsstudie die Bestandserhebung mit Analyse des Sanierungsbedarfs definiert und dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die restauratorische Befunderhebung des Bauwerks als Grundlage für weitere Entscheidungen bis zur baudenkmalpflegerischen Genehmigung berücksichtigt werden. Die Verträglichkeit des Nutzungskonzeptes ist mit Denkmalbehörden abzustimmen. Eine erste vorsichtige Kostenschätzung beziffert die Kosten für eine bestandserhaltende Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes mit ca. 632.000 €. Für die Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings, welches neben der Vorhaltung des Kindergartens, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsräume für die Karnevalsvereine und als Hausmeisterwohnung die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, veranschlagt die Kostenschätzung einschließlich der Maßnahmen für eine Barrierefreiheit des Gebäudes ca. 3 Mio. € zuzüglich die bestandserhaltenden Sanierungsmaßnahmen aus Ziffer a). Der Stiftsgarten ist, wie auch das Stiftsgebäude sowie der dazwischenliegende Straßenbereich, als Kulturdenkmal gem. HDSchG geschützt. Derzeit gibt es keine Überlegungen für eine Umplanung oder Sanierung des sogenannten "Stiftsgartens". Im städtischen Haushalt stehen aktuell keine Mittel für Planung und Bau bereit. Von einer analogen Informationstafel wird in diesem Fall abgeraten. Die Anregung einer Aufnahme des Ortes in das digitale Gedenken wird an das Historische Museum Frankfurt weitergeleitet, damit sie ggf. bei entsprechenden Erweiterungen der Frankfurt History App berücksichtigt wird. Zurzeit wird ein geeigneter Autor gesucht, der die Geschichte der Familie von Riedt untersucht und die hierfür erforderlichen Archivrecherchen in Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Marburg, Darmstadt und Würzburg durchführt. Davon unberührt ist die Tatsache, dass die Beantragung für Umbenennung von Straßen und Plätzen im Verantwortungsbereich des zuständigen Ortsbeirates liegt. Straßennamen- und Zusatzschilder sind bereits angefertigt worden ("Von-Riedt-Anlage", siehe Anhang), die im Rahmen einer Feierlichkeit in diesem Jahr enthüllt werden sollen. Zeitgleich soll der Beschluss über die Benennung im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt am Main bekanntgemacht werden. Ein entsprechender Bekanntmachungstext und -plan für das Amtsblatt ist vorbereitet. Der Benennung liegt der Initiativbeschluss des OBR 8 vom 15.6.2023, OI 20, zugrunde. Die weitere Nutzbarkeit der Grünfläche des "Stiftsgartens" als Aufstellfläche für Feste bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Denkmalverträglichkeit der weiteren Nutzbarkeit ist gegenüber den Denkmalbehörden stets nachzuweisen. Zur Genehmigung der Umgestaltung des Stiftgartens bedarf es eines gartendenkmalpflegerischen Gutachtens als Basis für ein Umgestaltungskonzept. Der Magistrat sieht für bauliche Maßnahmen im Straßenbereich, wie beispielsweise eine Aufpflasterung, derzeit keine Notwendigkeit. Der Übergang vom Gehweg auf die Straße ist an dieser Stelle bereits durch eine Verschmälerung der Fahrbahn und durch Drängelgitter gesichert. Das Fahrtempo der Fahrzeuge wird dadurch verringert und Fußgänger:innen können nicht einfach auf die Straße gelangen. Sie sind auch frühzeitig sichtbar. Der Doppel-Haushalt 2024/25 musste mit Einsparungen beschlossen werden. Die im Ersuchen des Ortsbeirates 8 aufgelisteten und beschriebenen Maßnahmen konnten daher leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Magistrat wird aber weiterhin, wie bisher, für den Bauunterhalt des Kulturdenkmals Alt-Heddernheim 30 Sorge tragen. Der Magistrat begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft des Ortsbeirates 8 sich an den Kosten für die Umgestaltung des Stiftgartens und die Aufstellung der Informationstafeln zu beteiligen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme