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Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

Vorlagentyp: B
5 Sitzungen

Zusammenfassung

Im Bericht wird vorgeschlagen, das Heddernheimer Schloss für neue Nutzungen zu rekonzipieren. Unter Berücksichtigung bestehender Wohnnutzungen soll ein Konzept entwickelt werden, das die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes sowie die Realisierung eines Bürgerzentrums vorsieht. Das Ergebnis wird eine multifunktionale Nutzung des Schlosses sein, die die Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.04.2025 und 20.08.2025

Zwischenbericht:

Zu 1.

a) Eine erste vorsichtige Kostenschätzung aus dem Bauunterhaltungsmanagement des Amts für Bau und Immobilien beziffert die Kosten für eine bestandserhaltende Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes mit ca. 632.000 €.

b) Für die Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings, welches neben der Vorhaltung des Kindergartens, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsräume für die Karnevalsvereine und als Hausmeisterwohnung die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, veranschlagt die Kostenschätzung einschließlich der Maßnahmen für eine Barrierefreiheit des Gebäudes ca. 3 Mio. € zuzüglich die bestandserhaltenden Sanierungsmaßnahmen aus Ziffer a).

Zu 2.

Die derzeit vermieteten Wohnungen zeichnen sich durch niedrige Mieten und Bewohner:innen aus, die teilweise mit dem Schloss und den Bestandsnutzungen verbunden, teilweise aufgrund von Alter und körperlichen Beeinträchtigungen nur schwer umgesetzt werden können. Der Magistrat sieht daher keine Alternative als in einem späteren Nutzungskonzept die Wohnnutzung der Bestandsmieter mit zu berücksichtigen.

Zu 3.

NutzerMonatl. GrundmieteMonatl. BetriebskostenMonatl. Gesamtmiete
KiTA778,49 €245,42 €1.023,91 €
Bürgerverein EG rechts0,00 €110,00 €110,00 €
Bürgerverein 1. OG links0,00 €90,00 €90,00 €
Private Mietende insgesamt (3 Wohneinheiten)1.232,55 €273,91 €1.506,46 €
Gesamteinnahmen2.011,04 €719,33 €2.730,37 €

Zu 4.

Nach § 109 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die Stadt verpflichtet, die Nutzung von Vermögensgegenständen nur gegen ihren vollen Wert zu überlassen, was eine mietfreie Überlassung demnach verbietet. Ausnahmen sind nur im Einzelfall im öffentlichen Interesse möglich und bedürfen eines Gremienbeschlusses. Erschwerend ist hier auch der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art 3 Grundgesetz (GG) und das Beihilfenrecht zu berücksichtigen. Die Begünstigung einzelner Akteure bzw. Trägervereine im Vergleich zu anderen Vereinen stellt diese ohne sachlichen Grund besser und könnte somit als versteckte Beihilfe ausgelegt werden oder an anderer Stelle ebensolche Forderungen nach mietfreier Überlassung von städtischen Liegenschaften unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach sich ziehen.

Zu 5.

Im September 2024 hat ein Gesprächstermin mit den örtlichen Akteuren in diesbezüglicher Angelegenheit stattgefunden.

Hier wurden neben einer Inaugenscheinnahme der Liegenschaft und der Bestandsnutzungen spätere Nutzungskonzepte erörtert. Einigkeit herrschte zwischen den örtlichen Akteuren und dem Magistrat, dass Bestandsnutzungen nicht verdrängt, sondern eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll zu der Frage, ob alle formulierten Nutzungsinteressen (Erweiterung KiZ 33, Heimatmuseum, Mehrzweckraum, Bestandswohnungen oder zumutbare Umsetzung der Mieter, Verwaltungsräume für die Vereine) mit oder ohne Rekonstruktion des Mansardendaches in dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble abgebildet werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. November 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1340 zurück — STVV-Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, beschlossen am 26. November 2020. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 8
Sitzung 33 · 05.12.2024
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 32 · 21.01.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 415 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 32 · 23.01.2025
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 415 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 415 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 39 · 28.10.2025
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 415 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

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