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Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Nutzung des Heddernheimer Schlosses Der Magistrat wird gebeten den Sanierungsbedarf des denkmalgeschützten Gebäudes "Alt-Heddernheim 30/Heddernheimer Schloss zu erheben und dabei das Umnutzungskonzept "Ein Schloss für Heddernheim" des örtlichen Bürgervereins und des örtlichen Vereinsrings zu berücksichtigen sowie auf seine Machbarkeit zu prüfen. Dabei sind u. a. die folgenden Fragen zu klären:

  1. Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat a) für die anstehende bestandserhaltende Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes "Alt-Heddernheim 30/Heddernheimer Schloss, die die bisherigen Nutzungen sichert? b) wenn das Umnutzungskonzept "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings umgesetzt wird?
  2. Wenn das Heddernheimer Schloss nicht mehr für eine Wohnnutzung zur Verfügung steht, wie kann Ersatz für die Bestandswohnungen aussehen?
  3. Wie hoch sind die derzeitigen Mieteinnahmen für das Gebäude?
  4. Besteht rechtlich die Möglichkeit einem örtlichen Trägerverein das gesamte Gebäude mietfrei, gegen Erstattung der Neben- und Betriebskosten, zu überlassen?
  5. Welche Alternativen zu vorgelegten Nutzungskonzepts bieten sich für die Stadt Frankfurt? Begründung: Die Liegenschaft "Alt-Heddernheim 30/ Heddernheimer Schloss" steht unter Denkmalschutz. Von den ehemals sechs Wohnungen sind noch drei vermietet, während zwei weitere Wohnungen bereits für die Zwecke Heddernheimer Vereine genutzt werden. Zumindest die Wohnungen, in Teilen aber auch das gesamte Gebäude, sind dringend sanierungsbedürftig. und entsprechen nicht den Anforderungen. Ein Nutzungskonzept von Bürgerverein und Vereinsring sehen die Sanierung und den Umbau des gesamten Gebäudes zu einem Stadtteiltreffpunkt für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und stadteilbezogen kulturelle Ereignisse vor. Der Bürgerverein oder der neu gegründete Förderverein Heddernheimer Schloss könnten das Gebäude betreiben und die Vermietung der Räumlichkeiten sicherstellen, sofern außer den Neben- und Betriebskosten keine weiteren Mietkosten anfallen.

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