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Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

Vorlagentyp: B
5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Erstellung eines ganzheitlichen Nutzungskonzepts für das Heddernheimer Schloss, um die Nutzungsmöglichkeiten zu evaluieren und mit dem Konzept des Bürgervereins abzugleichen. Ziel ist es, eine nachhaltige Nutzung des Schlosses zu gewährleisten und die Mieter während der Sanierung angemessen zu unterstützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.

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Bericht

Der Magistrat verweist auf den Zwischenbericht B 142 vom 04.04.2022:

Zu 1. a) und b): Die Erstellung eines ganzheitlichen Nutzungskonzepts für das "Heddernheimer Schloss" ist derzeit in Vorbereitung. Im Zuge dessen erfolgt auch der Abgleich mit dem Nutzungskonzept des Bürgervereins. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zu den Kosten, die mit einer substanzerhaltenden Sanierung und einer etwaigen Umsetzung des Nutzungskonzepts einhergehen, gemacht werden.

Zu 2.: Bei einer Sanierung können den Mieterinnen/Mietern Ersatzwohnungen beispielsweise in der Liegenschaft Am Eschbachtal, in der Riederspießstraße oder in der Vatterstraße angeboten werden.

Zu 3.: Die Mieteinnahmen für das Gebäude belaufen sich insgesamt auf 2.011,04 EUR (Nettokaltmiete/Monat). Enthalten ist die Nettokaltmiete in Höhe von 778,49 EUR/Monat für das durch das Stadtschulamt gemietete Nebengebäude. Die Nutzung durch den Bürgerverein Heddernheim erfolgt mietfrei.

Zu 4.: Eine Vermietung des Gebäudes an den Trägerverein setzt die Vereinbarung einer angemessenen Miete voraus, für die ein Budget im zuständigen Fachdezernat zur Verfügung gestellt werden sollte.

Zu 5.: Das ganzheitliche Nutzungskonzept für das "Heddernheimer Schloss" ist in Vorbereitung (siehe oben zu 1.). Zu den möglichen Alternativen zu dem Nutzungskonzept des Bürgervereins kann daher derzeit noch keine Auskunft erteilt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf EA 74 zurück — Etatanregung, beschlossen am 18. April 2024. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 8
Sitzung 18 · 23.02.2023
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 41 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 16 · 21.03.2023
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 41 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 16 · 23.03.2023
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 41 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 41 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 24 · 20.02.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 64) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3044,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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