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Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellen

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPDLINKE
9 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates zu sichern und das Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherzustellen. Dies erfolgt durch Maßnahmen wie den Ausschluss zukünftiger Budgeteinziehungen, die Sicherstellung finanzieller Mittel für Stadtteilprojekte sowie die Verdopplung des Budgets für Ortsbeiräte. Diese Vorschläge werden als notwendig erachtet, um das Vertrauen der ehrenamtlichen Mitglieder zu stärken und ihre Arbeit zu unterstützen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

  1. in Anbetracht der Einziehung der Budgetüberträge des Ortsbeiratsbudgets aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 durch den Beschluss § 240 (M 72) künftig sicherzustellen, dass derartige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben;
  2. den Magistrat zu beauftragen, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 OIB 424-2025 und 440-2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen;
  3. den Magistrat zu beauftragen, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf 1,00 Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen;
  4. den Magistrat zu beauftragen, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen;
  5. den Magistrat zu beauftragen, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren.
  6. die Stadtverordnetenvorsteherin zu bitten, die Ortsbeiräte 1-7 und 9-16 über diese Ortsbeiratsanregung zu informieren.

Begründung

Die nachträgliche Einziehung der Budgetüberträge der Ortsbeiräte hat stadtweit zu erheblichem Unverständnis geführt. Sie stellt einen schwerwiegenden Vertrauensverlust gegenüber den ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräten dar und erschwert die Arbeit derjenigen, die sich unmittelbar für ihre Stadtteile engagieren. Besonders kritisch ist, dass die Ortsbeiräte erst nach der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2025 über die Einziehung ihrer Rücklagen informiert wurden. Eine frühzeitige Information hätte Gelegenheit gegeben, Mittel des Budgets rechtzeitig zu disponieren oder gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ein solcher Umgang wird der Bedeutung der Ortsbeiräte als unmittelbar gewählte Vertretungen der Stadtteile nicht gerecht.

Die Ereignisse zeigen zudem, dass die bisherige organisatorische Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets überprüft werden sollte. Eine Geschäftsstellenfunktion beim Büro der Stadtverordnetenversammlung könnte die Abläufe vereinfachen, die Kommunikation verbessern und den besonderen Status der Ortsbeiräte innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung stärker berücksichtigen.

Schließlich sollte die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Verdoppelung der Ortsbeiratsbudgets auf 1 Euro je Einwohner nun zeitnah umgesetzt werden. Wer die ehrenamtliche Arbeit der Ortsbeiräte stärken will, muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Handlungsspielräume zur Verfügung stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2025BB 27Das Gedächtnis von Heddernheim stärken - Ortsgeschichte erlebbar machenMagistratsbericht
  2. 20. August 2025OFOF 596/8Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der Robert-Schumann-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. September 2025OIBOIB 424Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der RobertSchumannSchuleBudget-Initiative
  4. 6. Oktober 2025OFOF 624/8Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  5. 23. Oktober 2025OIBOIB 440Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhaltenBudget-Initiative
  6. 8. Mai 2026STST 849Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der RobertSchumannSchuleStellungnahme
  7. 18. Mai 2026STST 892Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhaltenStellungnahme
  8. 6. August 2026Sie sind hier
    OFOF 28/8Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellen
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF-FREIE WAHLER, FDP, ELF
  9. 20. August 2026OAOA 33Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sichern und Vertrauen in das Ortsbeiratsbudget wiederherstellenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 33 2026 1. Die Vorlage OF 28/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72), erfolgte Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen aus den Jahren 2024 und 2025 für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. Allen Ortsbeiräten werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 2. Es wird künftig sichergestellt, dass derart unverhältnismäßige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 die Vorlagen OIB 424 vom 04.09.2025 und OIB 440 vom 23.10.2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf einen Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren." 2. Die Vorlage OF 57/8 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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