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Keine Ortsbeiratsrücklagen für die Haushaltssanierung

Vorlagentyp: OFLINKE
1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, die Entscheidung zu widerrufen, dass Ortsbeiratsrücklagen zur Haushaltssanierung herangezogen werden. Dies wird mit der Unverzichtbarkeit der Ortsbeiräte für die Unterstützung vor Ort und der Notwendigkeit, ihre finanziellen Mittel zu schützen, begründet.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen:

  1. Die mit Beschluss § 240 aus 2026 erfolgte der Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich wird widerrufen.
  2. Allen Ortsbeiratsgremien werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt.

Begründung

In der Magistratsvorlage M72/2026 zum Jahresabschluss 2025 einschließlich des Finanzcontrollingberichts legt der Magistrat dar, wie die Mehraufwendungen der Dezernate aufgefangen und das Haushaltsdefizit ausgeglichen werden sollen. Vorgesehen ist dabei unter anderem, nicht in Anspruch genommene Budgetüberträge der Ortsbeiräte zur Deckung des Defizits heranzuziehen. Das lehnen wir ab.

Die Ortsbeiräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Arbeit in den Stadtteilen und verfügen dafür ohnehin nur über begrenzte finanzielle Mittel. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet die Ortsbeiräte zur Finanzierung von Mehraufwendungen herangezogen werden sollen, die in anderen Bereichen des Haushalts entstanden sind.

Die Hessische Gemeindeordnung weist den Ortsbeiräten eigene Aufgaben und Zuständigkeiten zu. Die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel müssen deshalb auch weiterhin für die Wahrnehmung dieser Aufgaben und die Unterstützung des örtlichen Gemeinschaftslebens eingesetzt werden können. Eine pauschale Heranziehung nicht verausgabter Mittel zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate würde den Handlungsspielraum der Ortsbeiräte erheblich einschränken.

Gerade die Unterstützung lokaler Veranstaltungen, Vereine und sozialer Projekte ist für das gesellschaftliche Miteinander in den Stadtteilen von großer Bedeutung. Werden die dafür vorgesehenen finanziellen Spielräume nachträglich entzogen, droht eine wichtige Grundlage für das soziale und ehrenamtliche Engagement vor Ort wegzufallen.

Deshalb dürfen die Budgetüberträge der Ortsbeiräte nicht zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate verwendet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. August 2026 brachte Linke im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 6
Zurückgezogen
Anregung OA 33 2026 1. Die Vorlage OF 28/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026, § 240 (M 72), erfolgte Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen aus den Jahren 2024 und 2025 für den Haushaltsausgleich wird widerrufen. Allen Ortsbeiräten werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt. 2. Es wird künftig sichergestellt, dass derart unverhältnismäßige Eingriffe in die Finanzmittel der Ortsbeiräte unterbleiben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, alle durch OIB-Beschlüsse bereits gebundenen oder verpflichteten Mittel für Verschönerungsmaßnahmen, Vereinsförderungen und sonstige Stadtteilprojekte, das sind im Falle des Ortsbeirates 8 die Vorlagen OIB 424 vom 04.09.2025 und OIB 440 vom 23.10.2025, unverzüglich weiter zu bearbeiten und die hierfür erforderlichen Auszahlungen aus verfügbaren Haushaltsmitteln des Dezernates I sicherzustellen, damit dem Ortsbeirat und Dritten keine Nachteile entstehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Ausbau der Ortsbeiratsmittel umzusetzen und den jährlichen Budgetansatz von derzeit 0,50 Euro auf einen Euro je Einwohner bereits im Haushaltsentwurf 2027 vorzusehen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Büro der Stadtverordnetenversammlung künftig die Geschäftsstellenfunktion für die Verwaltung der Ortsbeiratsbudgets übernehmen kann, um Zuständigkeiten zu bündeln, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Ortsbeiräte wirksamer zu unterstützen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, künftig Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Ortsbeiratsbudgets frühzeitig, transparent und in engem Austausch mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie den Fraktionen der Ortsbeiräte zu kommunizieren." 2. Die Vorlage OF 57/8 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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