Keine Ortsbeiratsrücklagen für die Haushaltssanierung
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Entscheidung zu widerrufen, dass Ortsbeiratsrücklagen zur Haushaltssanierung herangezogen werden. Dies wird mit der Unverzichtbarkeit der Ortsbeiräte für die Unterstützung vor Ort und der Notwendigkeit, ihre finanziellen Mittel zu schützen, begründet.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen:
- Die mit Beschluss § 240 aus 2026 erfolgte der Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich wird widerrufen.
- Allen Ortsbeiratsgremien werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt.
Begründung
In der Magistratsvorlage M72/2026 zum Jahresabschluss 2025 einschließlich des Finanzcontrollingberichts legt der Magistrat dar, wie die Mehraufwendungen der Dezernate aufgefangen und das Haushaltsdefizit ausgeglichen werden sollen. Vorgesehen ist dabei unter anderem, nicht in Anspruch genommene Budgetüberträge der Ortsbeiräte zur Deckung des Defizits heranzuziehen. Das lehnen wir ab.
Die Ortsbeiräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Arbeit in den Stadtteilen und verfügen dafür ohnehin nur über begrenzte finanzielle Mittel. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet die Ortsbeiräte zur Finanzierung von Mehraufwendungen herangezogen werden sollen, die in anderen Bereichen des Haushalts entstanden sind.
Die Hessische Gemeindeordnung weist den Ortsbeiräten eigene Aufgaben und Zuständigkeiten zu. Die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel müssen deshalb auch weiterhin für die Wahrnehmung dieser Aufgaben und die Unterstützung des örtlichen Gemeinschaftslebens eingesetzt werden können. Eine pauschale Heranziehung nicht verausgabter Mittel zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate würde den Handlungsspielraum der Ortsbeiräte erheblich einschränken.
Gerade die Unterstützung lokaler Veranstaltungen, Vereine und sozialer Projekte ist für das gesellschaftliche Miteinander in den Stadtteilen von großer Bedeutung. Werden die dafür vorgesehenen finanziellen Spielräume nachträglich entzogen, droht eine wichtige Grundlage für das soziale und ehrenamtliche Engagement vor Ort wegzufallen.
Deshalb dürfen die Budgetüberträge der Ortsbeiräte nicht zur Deckung von Mehraufwendungen anderer Dezernate verwendet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 brachte Linke im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme