Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025
Zusammenfassung
Im Vorschlag wird über den Jahresabschluss 2025 der Stadtverwaltung Frankfurt am Main informiert, wobei das Jahresergebnis mit Schulden und Rücklagen festgestellt wurde. Der Vorschlag soll die Ansätze für die kommenden Haushaltsjahre klären und die finanziellen Belastungen darstellen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
I. Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2025 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 18.320.564.543,35 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | -382.973.569,94 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | -396.186.083,79 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 13.212.513,85 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von | 205.802.504,68 €, aus Investitionstätigkeit von | -570.596.279,19 €, aus Finanzierungstätigkeit von | -308.984.220,88 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | -119.214.656,30 €, und mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag von | -175.024.209,93 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 391.483.743,12 €.
II. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit | -396.186.083,79 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der ordentlichen Rücklagen unter Einbeziehung des Defizites 2025 beträgt damit | 703.525.541,40 €. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit | 13.212.513,85 € auf den vorgetragenen Verlust angerechnet. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf | -85.976.810,79 €.
III. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 86,31 Mio. € (Vorjahr: 255,01 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2025 liquide Mittel in Höhe von 391,48 Mio. € (Netto-Liquidität 312,98 Mio. €) zur Verfügung stehen.
V. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen investive Budgetüberträge in einer Gesamthöhe von 1,10 Mrd. € gebildet (Vorjahr: 924,27 Mio. €) und Kreditermächtigungen aus 2024 bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2026 in Höhe von 461,60 Mio. €, aus 2025 in Höhe von 1,00 Mrd. € (kumuliert 1,46 Mrd. €) vorgetragen. Die Inanspruchnahme der investiven Budgetüberträge steht unter dem Vorbehalt, dass die für die Auszahlungen erforderlichen Finanzmittel (aus Liquidität oder Kreditaufnahmen) verfügbar sind.
| VI. Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit werden vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 verfügbaren Kreditermächtigungen die für folgende Projekte übertragenen Investitionsansätze in Höhe von (summiert) 71,84 Mio. € einer haushaltswirtschaftlichen Sperre unterstellt: • "Schauspiel Erbpacht" | Projekt 5.011021 | 19,75 Mio. € |
| • "Sanierung Bolongaropalast" | Projekt 5.001788 | 22,10 Mio. € |
| • "Sanierung Eissporthalle" | Projekt 5.007494 | 0,67 Mio. € |
| • "Förderung Wohnungsbau" | Projekt 5.011048 | 29,32 Mio. € Der Magistrat wird zur Beordnung der Sperren zeitnah eine Lösung durch Deckung im vorhandenen IPG herbeiführen. |
VII. Es dient zur Kenntnis, dass 2025 in den Fachbereichen zusätzlich Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt geleistet wurden, für die keine vorherige Zustimmung des Magistrates bzw. der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Die Deckung der Budgetüberschreitungen, die sich im Ergebnishaushalt 2025 stadtweit auf 304.514.325,55 € summieren, wird im Rahmen des Jahresabschlusses mit dieser Vorlage (Anlage 02) sichergestellt und genehmigt.
VIII. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt mit 79.914.127,02 € innerhalb der jeweiligen Fachbereichsbudgets und in Höhe von 224.600.198,53 € über die Fachbereichsbudgetgrenzen hinweg. Um die nicht innerhalb der Budgets gedeckten Überschreitungen vollständig auszugleichen, werden stadtweit die verfügbaren voll- und gezielt budgetierten Mittel der Budgetmerkmale (BGM) 10 bis 25 inklusive nicht verwendeter Mittel aus Etatanträgen herangezogen. Die zum Ausgleich verwendeten Mittel der BGM 10 bis 25 werden - mit Ausnahme eines zentralen Übertrages im Bereich der Personalaufwendungen zur Absicherung der Zuführung zur Rückstellung "Amtsangemessene Besoldung" sowie des Zuschusses zum Verlustausgleich der Stadtwerke Holding - nicht übertragen. Der Deckung gemäß Anlage 02 wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, die gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO geforderte Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sache selbst im Nachgang mit gesonderten, begründeten Vorlagen innerhalb von drei Monaten herbeizuführen.
IX. Im Produktbereich 21, Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft sind gemäß § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehrausgaben im Finanzhaushalt in Höhe von 216.551,92 € entstanden, die bislang nicht genehmigt sind. Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben bei Projekt 5.002856 "Erweiterung/Neubau Jüdisches Museum" in gleicher Höhe gedeckt und genehmigt.
X. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2025 (§ 28 GemHVO) darstellt. Das Dezernat VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2025 wird - unbenommen der unter Ziffer IX genannten noch ausstehenden Vorlage - mit Ziffer VII bis IX (inkl. Anlage 02) entsprochen. XI. Der Jahresabschluss 2025 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt:
- Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 1.060.324.041,16 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von | 51.645.895,44 €, aus Investitionstätigkeit von | -53.977.626,33 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | -42.322,28 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von | -2.374.053,17 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 11.321.893,69 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind.
- Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 67.755.221,70 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 1.422.546,94 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit von | 2.509.956,47 €, aus Investitionstätigkeit von | -3.117.447,90 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | 650.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 42.508,57 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 1.076.898,12 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist.
Begründung
Der Jahresabschluss 2025 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert. Im Einzelnen ist hervorzuheben: in €
Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von -154.222.889,21 ein Ergebnis von
-382.973.569,94 gegenüber.
Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 170.235.000,00 ein Ergebnis von
205.802.504,68
und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von
-1.124.985.000,00 ein Ergebnis von
-570.596.279,19 und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 861.000.000,00 ein Ergebnis von
308.984.220,88 gegenüber. Im Haushaltsjahr 2025 wurden die verfügbaren Budgets der Fachbereiche unter Nichtachtung haushaltsrechtlicher Vorgaben und der von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften überwiegend ohne vorherige Zustimmung der Gremien mit einer Gesamtsumme von 304,51 Mio. € überschritten. Eine Deckung der Überschreitungen wurde von den Budgetverantwortlichen nur in Einzelfällen angeboten. Der überwiegende Teil der Budgetüberschreitungen ist ungenehmigt und ungedeckt. Mit der Vorlage zum Jahresabschluss 2025 werden die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten aus stadtweit verfügbaren Haushaltsmitteln ersichtlichen Deckungsmöglichkeiten dargestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Davon unbenommen ist eine Genehmigung der einzelnen Budgetüberschreitungen durch die verantwortlichen Fachbereiche nachträglich zu erwirken. Eine entsprechende Vorlage ist innerhalb von drei Monaten nach Einbringung der Jahresabschlussvorlage 2025 in den Geschäftsgang zu geben. Die in den Budgets verfügbaren und nach den Haushaltsvermerken grundsätzlich zulässig bildbaren Budgetüberträge wurden in Höhe von 144,48 Mio. € zur Deckung dieser unterjährig nicht bewilligten und teils ungedeckten Budgetüberschreitungen in Höhe von 304,51 Mio. € herangezogen. Zur gesamtstädtischen Deckung der Überschreitungen mussten sowohl voll- als auch gezielt budgetierte Mittel in allen Fachbereichen herangezogen werden. Darunter fielen auch Mittel, die mit Etatanträgen im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassungen bereitgestellt wurden. Verbliebene Mittel werden unter Beachtung der in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften festgelegten Budgetierungs- und Übertragbarkeitsregeln gebildet und in Höhe von 86,31 Mio. € vorgetragen. Davon entfallen 82,11 Mio. € auf den Zuschuss zum Verlustausgleich der Stadtwerke Holding und 4,20 Mio. € zur Absicherung der im Haushaltsjahr 2026 bereits absehbar erforderlichen Zuführung zur Rückstellung für Ansprüche auf "amtsangemessene Besoldung". Überplanmäßige Zuführungen zu Personalrückstellungen waren aufgrund der zweistufigen Besoldungserhöhung in Höhe von 10,3 % sowohl für Pensionen (Plan 160,00 Mio. €, Ist 266,68 Mio. €) als auch für das Lebensarbeitszeitkonto (Plan 7,10 Mio. €, Ist 12,08 Mio. €) erforderlich. Außerplanmäßig erfolgte eine Zuführung zur Rückstellung für Ansprüche auf "amtsangemessene Besoldung" (26,86 Mio. €), die aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu zu bewerten war. In der Vermögensrechnung ist eine Zunahme der Bilanzsumme um 52,44 Mio. € von 18,27 Mrd. € auf 18,32 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 109,21 Mio. € auf 13,15 Mrd. €. Ebenfalls steigt das Finanzanlagevermögen um 211,89 Mio. € auf 2,88 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel verringert sich von 566,51 Mio. € um 175,02 Mio. € auf 391,48 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +185,12 Mio. €) um 226,47 Mio. € auf 2,26 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um 215,78 Mio. € auf 3,89 Mrd. €. Mit 2,97 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (Bilanzposition 4.2) weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2025 auf 8,30 Mrd. €. Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2025 wurde mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Mai 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung) BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und BSW gegen FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)