Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Rücklagen nicht für Städtische Haushaltssanierungen zu verwenden. Dies dient dem Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung und der finanziellen Basis für zukünftige Projekte im Stadtteil. Die Aufrechterhaltung der Rücklagen ist essenziell, um die Autonomie der Ortsbeiräte zu garantieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 13 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen unverzüglich auszusetzen (M 72, Beschl. d. Stv.-V., § 240).
- Der Magistrat wird aufgefordert,
- a)dem Ortsbeirat 13 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen;
- b)die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 13 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung;
- c)künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 13 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.
Begründung
Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen. Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung. Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen. Der Ortsbeirat 13 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. August 2026 brachte der Ortsbeirat 13 diese Anregung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2026 im Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffern 1., 2 a) und 2 c): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2 b): CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)