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Keine Plünderung der Rücklagen des Ortsbeirats - Selbstverwaltung vor Ort sicherstellen

Vorlagentyp: OFBFF

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 13 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Rücklagen nicht zur Deckung von Haushaltsdefiziten zu verwenden und die Autonomie der Ortsbeiräte zu sichern. Ziel ist es, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die finanzielle Grundlage für geplante investive Maßnahmen zu gewährleisten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

  1. Der Ortsbeirat 13 missbilligt ausdrücklich, dass der Magistrat ohne vorherige Information und Beteiligung der Ortsbeiräte deren Rücklagen zur Deckung allgemeiner Haushaltsdefizite verwendet. Dieses Vorgehen ist geeignet, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung vor Ort nachhaltig zu beschädigen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgendes zu beschließen:

a) Die mit Beschlussfassung § 240 der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2026 zur Vorlage M 72 / 2026 (Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025) erfolgte Heranziehung der Rücklagen des Ortsbeirats 13 zur Deckung gesamtstädtischer Budgetüberschreitungen wird unverzüglich ausgesetzt.

b) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 13 seine bislang gebildeten Rücklagen vollständig und unverzüglich wieder zur Verfügung zu stellen.

c) Der Magistrat wird beauftragt, die bewährte Praxis der Vorjahre fortzuführen: Nach Ablauf von zwei Jahren werden nicht verausgabte Budgets des Ortsbeirats 13 durch Umschichtung in den Teilfinanzhaushalt "gerettet" und stehen dort dem Ortsbeirat für investive Maßnahmen weiterhin zur Verfügung.

d) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, künftig jede Veränderung der dem Ortsbeirat 13 zustehenden Finanzmittel vorab mit diesem zu beraten und dessen Mitwirkungsrecht zu wahren.

Begründung

Die Ortsbeiräte sind die unmittelbarsten demokratischen Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die Verwendung der ihnen entsprechend der Einwohnerzahl zugewiesenen Mittel und planen Projekte oft über mehrere Haushaltsjahre hinweg. Die bewusste Bildung von Rücklagen dient der Finanzierung umfangreicherer investiver Maßnahmen.

Die kurzfristige Einziehung dieser Mittel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Ortsbeiräte. Sie gefährdet bereits gefasste Beschlüsse, untergräbt das ehrenamtliche Engagement und kommt einer Entmündigung der Stadtteilgremien gleich. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Ortsbeiratsarbeit nach der Hessischen Gemeindeordnung.

Haushaltsprobleme des Magistrats dürfen nicht dadurch gelöst werden, dass man Ortsbeiräten bereits zugewiesene Mittel nachträglich entzieht. Wer den Ortsbeiräten Verantwortung überträgt, muss ihnen auch die finanziellen Voraussetzungen dafür belassen.

Der Ortsbeirat 13 erwartet daher die vollständige Rücknahme dieser Maßnahme und die Fortführung der bewährten Praxis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Juli 2026 brachte BFF im Ortsbeirat 13 diesen Antrag ein.

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