Keine Haushaltssanierung mit Ortsbeiratsrücklagen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Verwendung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich zu widerrufen. Grund dafür ist die unverhältnismäßige Belastung der Ortsbeiräte, die bereits nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Ziel ist es, die unabhängige Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte zu sichern.
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- Die mit Beschluss § 240 aus 2026 erfolgte der Heranziehung von Ortsbeiratsrücklagen für den Haushaltsausgleich wird widerrufen.
- Allen Ortsbeiratsgremien werden die Rücklagen weiterhin zur Verfügung gestellt.
- Der Magistrat setzt sich unmittelbar mit allen Ortsbeiratsgremien in Verbindung und räumt im Rahmen der regulären Ortsbeiratssitzungen entstandene Missverständnisse, Unsicherheiten und offene Fragen aus.
Begründung
In der Magistratsvorlage M 72/2026, dem Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht, stellt der Magistrat einen Plan auf, um die Mehraufwendungen der Dezernate zu decken und so das Haushaltsdefizit auszugleichen. Unter anderem sollen dafür die nicht verwendeten Budgetüberträge der Ortsbeiratsgremien verwendet werden. Das darf nicht geschehen.
Ortsbeirät*innen leisten unerlässliche Stadtteilarbeit und verfügen ohnehin schon über vergleichsweise geringe finanzielle Mittel. Das nun ausgerechnet die Ortsbeiräte für die Fehler der Dezernate aufkommen müssen, ist unerklärlich. Durch diese Kürzung wird es unmöglich lokale Veranstaltungen, Vereine und soziale Projekte zu finanzieren und zu unterstützen. Eine elementare Stütze für das soziale Miteinander in den Stadtteilen droht dadurch wegzubrechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. August 2026 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme) sowie FDP (= Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffer 3 Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) BSW (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen FDP (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf NR 31), ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW (= Annahme) sowie FDP (= Ziffern 1. und 2. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)