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Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Vorschlag fordert die Rücknahme der Budgetkürzungen für die Ortsbeiräte und verlangt Transparenz über die Budgetrestmittel. Die Maßnahme wird als Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten kritisiert und soll die finanzielle Handlungsfähigkeit sicherstellen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Streichung des Übertrags der Restmittel aus den Jahren 2024 und 2025 zurückzunehmen;
  2. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden;
  3. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind;
  4. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll;
  5. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat in den Jahren 2024 und 2025 beschlossene Maßnahmen, die noch nicht verbucht wurden, vollständig umgesetzt werden, ohne dass das Jahresbudget 2026 herangezogen wird;
  6. dem Ortsbeirat 1 für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 das volle Budget von 50 Cent pro Bürger zur Verfügung zu stellen, ohne dass beschlossene und noch nicht verbuchte Ortsbeiratsinitiativen aus den Vorjahren damit verrechnet werden.

Begründung

Mit dem klammheimlichen Entzug der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vollzieht der Magistrat einen Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten, der in der Geschichte der Frankfurter Kommunalpolitik ohne Beispiel ist.

Dem Ortsbeirat stehen ohnehin nur wenige Mittel zur Verfügung. Die knappen finanziellen Mittel setzt der Ortsbeirat gezielt ein. Reste aus den Vorjahren werden immer in das nächste Jahr übertragen. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für größere Investitionen.

In berechtigtem Vertrauen auf diese seit 2007 etablierte Praxis hat das Gremium verbindliche Beschlüsse gefasst, Förderzusagen an Vereine und Initiativen erteilt. Das nachträgliche, ersatzlose Streichen dieser Mittel per Verwaltungsakt entzieht der kommunalen Ehrenamtsarbeit rückwirkend die Grundlage.

Die Folgen sind gravierend:

- verwaltungstechnisch erzeugtes Defizit: Obwohl sämtliche Beschlüsse auf der Basis offizieller Zahlen gefasst wurden, wird dem Ortsbeirat nachträglich ein rechnerisches Defizit aufoktroyiert.

- Schädigung des Ehrenamts: Bereits zugesagte Mittel für lokale Vereine und Ehrenamtliche stehen plötzlich auf der Kippe. Der Magistrat wälzt damit die Lasten der Haushaltskonsolidierung direkt auf das bürgerschaftliche Engagement ab.

- Gefährdung der Verlässlichkeit: Die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates für das verbleibende Haushaltsjahr wird komplett gelähmt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit städtischer Zusagen nachhaltig erschüttert.

Dass eine derartig weitreichende Beschneidung der Mittel ohne Vorankündigung, ohne parlamentarische Debatte und ohne Einbindung der Ortsbeiräte vollzogen wurde, stellt einen unhaltbaren Zustand dar. Dass die Mitteilung darüber nur per Zufall und auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter erfolgte, ist ein Skandal. Es ist weder politisch noch demokratisch vermittelbar, gewählte Ortsbeiräte vor vollendete Tatsachen zu stellen und bestehende Beschlüsse nachträglich auszuhebeln.

Die transparente Klärung der Rechtsgrundlage sowie die sofortige Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sind zwingend geboten, um einen dauerhaften Schaden für das kommunalpolitische Gefüge in Frankfurt abzuwenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2026OFOF 57/1Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2026Sie sind hier
    OAOA 23Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal
Sitzung 4 · 29.09.2026
TO I, TOP 23
Erledigt
Die Vorlage OA 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 60 im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Stadtv. Yilmaz (Annahme)
zu Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
zu Ziffer 2. bis 6)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP (= Annahme) und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF-PARTEI und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

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