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Ortsbeiräte
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Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert die sofortige Rücknahme der Budgetkürzungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025. Diese Kürzungen stellen einen Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten dar, da diese auf verlässliche finanzielle Mittel angewiesen sind. Die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit und eine transparente Kommunikation sind unverzichtbar, um das kommunaleGefüge in Frankfurt zu schützen.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten,

  1. die Streichung des Übertrags der Restmittel aus den Jahren 2024 und 2025 zurückzunehmen.
  2. darzulegen, auf welcher rechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlage die Budgetreste der Ortsbeiräte aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wurden;
  3. mitzuteilen, auf welchem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung diese Maßnahme beruht und weshalb die Budgetmittel der Ortsbeiräte von dieser Entscheidung umfasst sind;
  4. darzustellen, weshalb die Ortsbeiräte vor der Umsetzung dieser Maßnahme weder informiert noch beteiligt wurden und wie künftig eine frühzeitige und transparente Kommunikation bei vergleichbaren Entscheidungen sichergestellt werden soll;
  5. sicherzustellen, dass bereits vom Ortsbeirat in den Jahren 2024 und 2025 beschlossene Maßnahmen, die noch nicht verbucht wurden vollständig umgesetzt werden ohne, dass das Jahresbudget 2026 herangezogen wird;
  6. dem Ortsbeirat 1 für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 das volle Budget von 0,50 Euro/Bürger zur Verfügung gestellt wird, ohne dass beschlossene und noch nicht verbuchte OIBs aus den Vorjahren damit verrechnet werden.

Begründung

Mit dem klammheimlichen Entzug der Budgetreste aus den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vollzieht der Magistrat einen Vertrauensbruch gegenüber den Ortsbeiräten, der in der Geschichte der Frankfurter Kommunalpolitik ohne Beispiel ist. Dem Ortsbeirat stehen ohnehin nur wenige Mittel zur Verfügung. Die knappen finanziellen Mittel setzt der Ortsbeirat gezielt ein. Reste aus den Vorjahren wurden immer in das nächste Jahr übertragen. Dadurch ergaben sich Möglichkeiten für größere Investitionen. In berechtigtem Vertrauen auf diese seit 2007 etablierte Praxis hat das Gremium verbindliche Beschlüsse gefasst, Förderzusagen an Vereine und Initiativen erteilt. Das nachträgliche, ersatzlose Streichen dieser Mittel per Verwaltungsakt entzieht der kommunalen Ehrenamtsarbeit rückwirkend die Grundlage. Die Folgen sind gravierend: - Verwaltungstechnisch erzeugtes Defizit: Obwohl sämtliche Beschlüsse auf der Basis offizieller Zahlen gefasst wurden, wird dem Ortsbeirat nachträglich ein rechnerisches Defizit aufoktroyiert. - Schädigung des Ehrenamts: Bereits zugesagte Mittel für lokale Vereine und Ehrenamtliche stehen plötzlich auf der Kippe. Der Magistrat wälzt damit die Lasten der Haushaltskonsolidierung direkt auf das bürgerschaftliche Engagement ab. - Gefährdung der Verlässlichkeit: Die Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates für das verbleibende Haushaltsjahr wird komplett gelähmt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit städtischer Zusagen nachhaltig erschüttert. Dass eine derartig weitreichende Beschneidung der Mittel ohne Vorankündigung, ohne parlamentarische Debatte und ohne Einbindung der Ortsbeiräte vollzogen wurde, stellt einen unhaltbaren Zustand dar. Dass die Mitteilung darüber, nur per Zufall und auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter erfolgte ist ein Skandal. Es ist weder politisch noch demokratisch vermittelbar, gewählte Ortsbeiräte vor vollendete Tatsachen zu stellen und bestehende Beschlüsse nachträglich auszuhebeln. Die transparente Klärung der Rechtsgrundlage sowie die sofortige Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Ortsbeirates sind zwingend geboten, um einen dauerhaften Schaden für das kommunalpolitische Gefüge in Frankfurt abzuwenden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. August 2026Sie sind hier
    OFOF 57/1Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2026OAOA 23Budgetkürzung des Ortsbeirats umgehend rückgängig machenAnregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 23 2026 Die Vorlage OF 57/1 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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