Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-Enkheim
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Ausbau einer E-Ladeinfrastruktur in Bergen-Enkheim vor. Dies erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsanalyse und umfasst mehrere geplante Ladepunkte. Die Umsetzung richtet sich nach der bestehenden Strominfrastruktur und der wirtschaftlichen Rentabilität.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Vilbeler Landstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Installation von Sonnenschutz an der Bushaltestelle „Roter Graben“28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Generalverkehrsplan für Bergen-Enkheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Vilbeler Landstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Da die referenzierten Flächen im Eigentum des ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) liegen, verweisen wir vorab auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14. Mai 2025 und auf die Pressemeldung vom 20. Februar 2026 (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/meldungen/e-ladeinfrastruktur-auf-o effentlichem-grund/). Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse hat der Magistrat die erste reguläre Ausbauphase (Phase 1) für öffentliche Flächen gestartet. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurden geeignete Standorte im gesamten Stadtgebiet ausgewählt, um eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Die Kriterien waren unter anderem die Art der Bebauung, die Bevölkerungsdichte und der zu erwartende Ladebedarf. Unter Einbindung der Ortsbeiräte wurden rund 400 AC- und 20 DC-Ladepunkte gefunden und qualifiziert. Sie werden in stadtteilübergreifende Kontingente gegliedert im März 2026 für interessierte Standortbetreiber veröffentlicht. Die Prüfung des Standort Parkplatz Riedbad hat in diesem Zusammenhang ergeben, dass keine Strominfrastruktur an dieser Stelle vorhanden ist und es aktuell nicht wirtschaftlich wäre diese zu errichten. Wir freuen uns mitteilen zu können, dass dennoch ein Standort entlang der Straße neben dem Parkplatz für AC-Laden qualifiziert werden konnte. Folgende Standorte sind für die Phase I in Bergen-Enkheim geplant: - Vilbeler Landstraße 82 an Triebstraße, 60388 Bergen-Enkheim - Im Sperber 9, 60388 Bergen-Enkheim - An den Pappeln südl. 36 oder 161 an Leuchte, 60388 Bergen-Enkheim - Am Hollgraben 6, 60388 Bergen-Enkheim Obwohl diese Standorte stadtintern abgestimmt sind, gibt es noch keine Garantie dafür, dass diese auch exakt an diesen Stellen umgesetzt werden. Hier kann es noch leichte Anpassungen durch die Betreiber geben. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass auch auf vielen Parkplätzen und Parkhäusern von Supermärkten oder Einkaufszentren Lademöglichkeiten vorhanden sind oder demnächst entstehen. Der Magistrat plant darüber hinaus den Ausbau der Ladeinfrastruktur kontinuierlich bedarfsgerecht fortzuführen. Fragen zum Thema E-Ladeinfrastruktur können jederzeit unter der E-Mailadresse ladeinfrastruktur.amt66@stadt-frankfurt.de gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2025OFOF 343/16Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2025OMOM 7837Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-EnkheimDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 918Errichtung einer E-Ladeinfrastruktur am Parkplatz des Riedbades in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab