Umwelt und Energie
Vorlagen
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771
Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5760 entstanden aus Vorlage: OF 315/15 vom 29.05.2024 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechend kompetenten Unternehmen zu vermitteln. Begründung: Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach. Es wird Zeit, zu handeln, wenn auch im Kleinen. Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5669 entstanden aus Vorlage: OF 855/10 vom 17.06.2024 Betreff: Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob ggf. der Einsatz von Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint; 2. wenn ja, wo; 3. ggf. welche Alternativen durch erneuerbare Energiesysteme nach heutigen Erkenntnissen Erfolg versprechender sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 10
Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5748 entstanden aus Vorlage: OF 1319/1 vom 11.06.2024 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden. Begründung: Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tierversuche im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5645 entstanden aus Vorlage: OF 640/11 vom 01.06.2024 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob und von welchen Institutionen und Firmen im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d. h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden; 3. zu prüfen und zu berichten, falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern; 4. als Vergleichsgrundlage die Ziffern 1. bis 3. ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet darzustellen. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuholen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren im Ortsbezirk sorgen und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z. B. Medikamente zu testen oder neue Inhaltsstoffe für Kosmetika zu entwickeln. Dabei ist das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst, dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht, geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1545 Aktenzeichen: 00-40
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina ZapfRodriguez, in die Ortsbeiratssitzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 318/15 Betreff: Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen zum Thema Hochwasser einzuladen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, wird im Juli in das Amt eingeführt. Insofern besteht die Hoffnung, dass wir sie für das Thema Hochwaserschutz sensibilisieren können, da dieses prioritär betrieben werden muss. Es betrifft auch nicht nur Nieder-Eschbach, sondern noch viele andere Stadtteile. Das Thema Hochwasser ist ein Thema, was landkreis- und städteübergeifend, auch unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, behandelt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 318/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAbwärme von Rechenzentren
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 854/10 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der St 713 ist zu entnehmen, dass: "...Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt wird" Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebetn, 1. kann Abwärme von Frankfurter Rechenzentren auch im Ortsbezirk 10 genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden? 2. Wenn ja, ab wann, und wo im Ortsbezirk 10? 3. Zu 2.: wie und unter welchen Voraussetzungen dies im Ortsbezirk 10 möglich wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 713 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6046 2024 Die Vorlage OF 854/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenPerspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 856/10 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten folgende Punkte jeweils zu 1. bis zu 4. jeweils separat und eindeutig zu beantworten: 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja ab wann Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6047 2024 Die Vorlage OF 856/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenGroßwärmepumpen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 855/10 Betreff: Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob ggf. der Einsatz von Groß-Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint? 2. wenn ja, wo? 3. ggf. welche Alternativen nach heutigen Erkenntnissen erfolgversprechender sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5669 2024 Die Vorlage OF 855/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ziffer 3. den folgenden Wortlaut erhält: "ggf. welche Alternativen durch erneuerbare Energiesysteme nach heutigen Erkenntnissen erfolgversprechender sind." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMachbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 444/8 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A5 von heute 6 auf 10 Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf 8 Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der Autobahn A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) Im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 km reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A5 auf zehn Spuren nicht für den Vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Mrd. Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 m breiten Gehölzstreifens zwischen A5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5698 2024 Die Vorlage OF 444/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStadttaubenpopulation wirksam reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1323/1 Betreff: Stadttaubenpopulation wirksam reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Tauben zwecks Reduzierung der Population auch in Frankfurt sterilisiert werden können. Begründung: Bei der Sterilisation handelt es sich um eine sanfte Methode, zu der man sich in Wiesbaden entschieden hat. Durch einen minimalinvasiven endoskopischen Eingriff können männliche Tauben sterilisiert werden. Stadttauben leiden darunter, wenn sie wild brüten müssen. Die städtische Taubenbeauftragte von Wiesbaden führt verschnürte Füße, Krankheiten, Parasiten, Fehlernährung sowie Tierquälerei auf. Große Populationen außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen lassen sich schlecht betreuen, was für Haustiere jedoch wichtig ist. Erfahrungen zu dem Konzept gibt es bereits in Bern und Düsseldorf und beruhen auf Erkenntnissen der Vogelmedizin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2024 Die Vorlage OF 1323/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Taubenpopulation in Frankfurt wirksam reduziert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStarkregenprävention für die Dreihäusergasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2024, OF 784/9 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird. Zuletzt sorgte das angekündigte Unwetter am 2. Mai 2024 für Überflutungen im schon öfters betroffenen niedrig gelegenen Teil der Straße. Dabei sollte auch der Bereich südlich der Eisenbahnlinie bis hin zur Zehnmorgen/Kobbachstraße bei Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 24 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion den ersten Satz des Tenors durch den folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird und diese Maßnahmen dem Ortsbeirat vorzustellen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5713 2024 Die Vorlage OF 784/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStarkregenereignisse in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 531/12 Betreff: Starkregenereignisse in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einen Vertreter des Umweltamtes zum Thema "Starkregenereignisse, Minimierung und Vorbeugemaßnahmen und dessen Auswirkungen" einzuladen. Begründung: Am 2. Mai 2024 gab es überraschend in kurzer Zeit und in der Höhe der Intensität eine nicht zu erwartende Niederschlagsmenge, die für viele in Kalbach zu Überflutungen und Wassereintritt in Häusern und öffentlichen Gebäuden wie Rathaus und Sportanlage "Am Martinszehnten" geführt hat. Daher ist eine öffentliche Information der Kalbacher Bevölkerung durch das zuständige Amt erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1319/1 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung von Dieselgeneratoren bei Verkaufsveranstaltungen, Flohmärkten und Festen auf öffentlichen Flächen zu untersagen, sofern Elektranten oder andere Stromanschlüsse bereits am Veranstaltungsort vorhanden sind. Diese Regelung soll schnellstmöglich in die städtischen Satzungen aufgenommen werden. Begründung: Die Nutzung von Dieselgeneratoren zum Beispiel auf dem Platz an der Konstablerwache, insbesondere während der regelmäßig stattfindenden Trödelmärkte, führt zu erheblichen Umwelt- und Gesundheitsbelastungen. Dieselgeneratoren, die häufig vor dem Bienenkorbhaus aufgestellt werden, sind laut, setzen schädliche Emissionen frei und sind angesichts der verfügbaren, überwiegend regenerativ erzeugten Stromversorgung aus dem Netz nicht mehr zeitgemäß. Die Abschaffung solcher Praktiken würde nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie die Attraktivität der Veranstaltungsorte erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5748 2024 Die Vorlage OF 1319/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWerden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1320/1 Betreff: Werden aktuelle Erkenntnisse in der Rattenbekämpfung im Ortsbezirk 1 berücksichtigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Die "Rattenbekämpfung" ist ein lukratives Geschäft. Wird es falsch gemacht, so sind die Bestände oft schnell wieder vorhanden und man hat das Geld umsonst ausgegeben. Die Tiere werden an der Oberfläche bekämpft, wonach Tiere aus der Kanalisation nachrücken und das Territorium der getöteten Tiere besetzen. In Paris und anderen Großstädten sucht man derweil nach nachhaltigeren Methoden, um die Koexistenz friedlicher zu gestalten. Dies vorangestellt, fragen wir den Magistrat: 1. Verfolgt der Magistrat aktiv die Entwicklungen beim Umgang mit sogenannten "Schädlingen"? Oder überlässt sie das "Schädlingsmanagement" privaten Firmen? Wer legt die Vorgehensweise im Allgemeinen und im Konkreten bei der Schädlingsbekämpfung fest? 2. Wie steht der Magistrat dazu, ein nachhaltigeres Rattenmanagement einzuführen am Beispiel von Paris? 3. Wie geht der Magistrat bei der sogenannten Rattenbekämpfung vor, wenn beispielsweise um eine Rattenbekämpfung in einem Park gebeten wird? Werden vorrangig die Ursachen wie bauliche Mängel oder menschlicher Müll analysiert und bearbeitet oder werden nur Fallen ausgelegt? 4. Werden Gifte (Rodentizide) eingesetzt? Wo werden diese eingesetzt? 5. Vergiftete Tiere werden oft aus ihrer Gruppe ausgeschlossen und sterben dann an der Oberfläche. Ist es ausgeschlossen, dass Haustiere und Beutegreifer mit diesen Giften in Kontakt kommen, wenn sie auf mit Gift getötete Ratten treffen? Wie steht die Stadt Frankfurt zu der grausamen Wirkung von Rodentiziden und der Kritik an der Wirkungslosigkeit dieser Methode, wenn anschließend Tiere aus der Kanalisation die freigewordenen Orte einnehmen? 6. Der Abbruch von Gebäuden wie dem FAZ-Areal im Gallus sorgt dafür, dass die dort lebenden Ratten sich andere Orte suchen müssen und somit im Umfeld ein erhöhtes Aufkommen an Ratten zu verzeichnen ist. Sieht die Stadt die Möglichkeit, diesen Effekt im Vorfeld besser zu managen? 7. Was tut der Magistrat, um gegen Mythen und Falschdarstellungen in Bezug auf die angebliche gesundheitliche Gefahr durch Ratten vorzugehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 991 2024 Die Vorlage OF 1320/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFrankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMaßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 313/15 vom 21.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 In der näheren Vergangenheit kam es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1983 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 469 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4935, 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.06.2024 Aktenzeichen: 90-34
Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 827/10 vom 18.05.2024 Betreff: Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung mit verschiedenen erneuerbaren Energietechniken sollten potenziell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 621, wird von der ABG Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Fotovoltaik geeignet sind und diese in einem Fünfjahresplan vorgemerkt wurden. Allerdings steht in der Stellungnahme keine Information, wie es mit der mit der Anfrage vom 19.09.2023, V 753, angefragten Solarthermie-Anlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der Stellungnahme keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb würde dies nicht verfolgt. An Gebäuden der ABG Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und weniger als drei Kilogramm Gewicht an Gebäuden installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 753 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1457 Aktenzeichen: 60-10
Tierversuche im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2024, OF 640/11 Betreff: Tierversuche im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und von welchen Institutionen und Firmen im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden. 2. falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, in welchem Ausmaß diese Versuche unternommen werden, d.h. mit welchen Tieren zu welchem Zweck welche Versuche durchgeführt werden. 3. falls im Ortsbezirk 11 Tierversuche stattfinden, welche städtischen Maßnahmen getroffen werden, um unnötige Tierversuche zu verhindern. 4. Als Vergleichsgrundlage sollen die Punkte 1-3 ebenfalls für das gesamte Stadtgebiet dargestellt werden. Sollte es dem Magistrat nicht auf Anhieb möglich sein, die gestellten Fragen zu beantworten, wird der Magistrat darum gebeten, die jeweils zuständigen Behörden auf Landes- oder Bundesebene zu benennen und bei diesen entsprechende Erkundigungen einzuziehen. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat sollte sich auch um das Wohlergehen von Tieren im Ortsbezirk sorgen und sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen dieser Lebewesen einsetzen. Noch immer werden von Forschungseinrichtungen qualvolle Tierversuche durchgeführt, um z.B. Medikamente zu testen oder neue Inhaltsstoffe für Kosmetika zu entwickeln. Dabei sind und das damit einhergehende Leid vermeidbar. Dass es Tierversuche gibt, ist den meisten Menschen zwar bewusst - dass diese aber manchmal in direkter Nachbarschaft stattfinden, wissen viele nicht. Geschweige denn, welche Versuche mit welchen Tieren durchgeführt werden. Kommen Informationen über Tierversuche ans Licht, reagiert die Öffentlichkeit häufig empört. Trotz des öffentlichen Interesses, fehlt es an zugänglichen Informationen darüber, ob auch im Ortsbezirk 11 Tierversuche durchgeführt werden und welche Institutionen diese durchführen. Durch diese Intransparenz bleiben Missstände im Verborgenen und politische Debatten und Maßnahmen gegen qualvolle Tierversuche aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5645 2024 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSteigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5541 entstanden aus Vorlage: OF 1283/1 vom 12.05.2024 Betreff: Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten Der Magistrat wird gebeten, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Verbot an alle infrage kommenden Stellen, wie z. B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv zu kommunizieren. Begründung: Diverse Anbieter bieten einen sogenannten "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1571
Lautstärke von Partyschiffen drosseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5534 entstanden aus Vorlage: OF 1271/1 vom 07.05.2024 Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln Vorgang: F 1973/23 Der Magistrat wird gebeten, für den Ortsbeirat 1 sicherzustellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22:00 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, mit den Betreibern nach dem Vorbild der Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen zu schließen oder Auflagen zu erlassen. Begründung: Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld. Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden. Der Magistrat hatte in seiner Antwort auf die Frage vom 19.10.2023, F 1973, ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man wie in Bonn sehr wohl Vereinbarungen mit den Betreibern schließen oder wie in Köln Auflagen erlassen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.10.2023, F 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1572
Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2
Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5479 entstanden aus Vorlage: OF 194/14 vom 13.05.2024 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Vorgang: OM 833/21 OBR 14; ST 195/22 Der Magistrat wird um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach gebeten. Begründung: Am 2. Mai war es wieder einmal so weit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbachs ließen diesen im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der Stellungnahme vom 31. Januar 2022, ST 195, legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Magistrat wird daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 833 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2026 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5480 entstanden aus Vorlage: OF 195/14 vom 13.05.2024 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam nach Lösungen für einen verbesserten Hochwasserschutz am Eschbach zu suchen. Begründung: In Harheim kommt es bei Starkregenereignissen im Einzugsgebiet des Eschbachs regelmäßig in kürzester Zeit zu Überschwemmungen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats scheinen sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz nur auf dem Gebiet der Stadt Bad Homburg umsetzbar zu sein. Das Regierungspräsidium und der Magistrat der Nachbargemeinde sollten daher bei der Suche nach einer Lösung beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2027 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2
Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 1031/6 Betreff: Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, - welche Ergebnisse haben die Gespräche der SEF mit den Oberliegern des Liederbachs mittlerweile ergeben? - Welche Maßnahmenvorschläge der Starkregensimulation in der Gemarkung Liederbach, die seit August 2023 vorliegt, will die Gemeinde Liederbach am Taunus umsetzen? - Welche Entlastungen kann das für Unterliederbach und Höchst bringen? - Welche weiteren Maßnahmen gegen Überflutungen des Liederbachs bei Starkregenereignissen müssen von Frankfurt unternommen werden ? - Gibt es mittlerweile Ergebnisse über die ST 186 vom 13.01.2023 hinaus zur Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66? - Welche Maßnahmen sind erforderlich, um Schäden am Radweg entlang des Liederbaches möglichst dauerhaft zu vermeiden? Begründung: In der Antwort F323 vom 04.11.2021 zum Starkregenereignis im Sommer 2020 antwortet der Magistrat: "...Außerdem fand auf Initiative der SEF ein Runder Tisch mit den Vertretern der Oberlieger und der oberen, sowie der unteren Wasserbehörde zum Thema überörtlicher Hochwasserschutz statt. Es wurde verabredet, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Voraussichtlich Anfang 2022 wird die SEF erneut zu einem runden Tisch einladen. Bis dahin wird die SEF einen ersten diskussionsfähigen Vorschlag zu weiteren Vorgehen erarbeiten." Mittlerweile liegt der Gemeinde Liederbach eine Starkregensimulation mit Maßnahmenvorschlägen vor. Ebenso sollten laut ST 186 vom 13.01.2023 Gespräche zur Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66 geführt werden. Es wird Zeit, Maßnahmen umzusetzen, damit möglichst weitere Schäden durch Starkregen vermieden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 1024/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5519 2024 Auskunftsersuchen V 955 2024 1. Die Vorlage OF 1024/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1031/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung fraktionslos zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAbfallkonzept auf dem GravensteinerPlatz verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 822/10 Betreff: Abfallkonzept auf dem Gravensteiner-Platz verbessern Der Magistrat möge beschließen und die zuständigen Ämter anweisen die vorhandenen Abfallbehälter auf dem Gravensteiner Platz im Bereich der Sitzflächen durch Behälter mit größerem Fassungsvermögen und einem Einwurf für Pizzakartons (wie auf dem Lohrberg) auszutauschen. Dieses ist eine Dringlichkeitsempfehlung an das zuständige Amt. Begründung: Der Gravensteiner Platz hat sich weiterhin verstärkt zu einem Treffpunkt der Bürger in Preungesheim entwickelt. Die Freiflächen werden gerne von Familien zum Aufenthalt und zum Verzehr genutzt, so dass durch die Überfüllung der vorhandenen Abfallbehälter weitere Hinterlassenschaften einfach liegen gelassen werden. Entsprechend vermüllt sieht am Ende eines Tages diese Freifläche aus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5562 2024 Die Vorlage OF 822/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 313/15 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Vorgang: F 1128/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Anfragen des Ortsbeirats nach Unterstützungsmaßnahmen wie einem Frühwarnsystem, Retentionsflächen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg haben bislang leider nicht zu nachhaltigen Erfolgen geführt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, welche Maßnahmen bislang unternommen wurden, um die Bürgerinnen und Bürger in Nieder-Eschbach im Hochwasserschutz zu unterstützen und einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Außerdem mitzuteilen, ob das angekündigte Leistungsverzeichnis in der Antwort des Magistrats vom 13.10.2022, F 1128, bereits erstellt und die darin aufgeführten Maßnahmen mit der Stadt Bad Homburg abgestimmt sind. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon viele Anträge zum Hochwasserschutz gestellt. Ortsbegehungen haben stattgefunden und es wurde seitens der Verantwortlichen in der Stadt zugesagt, Gespräche mit der Stadt Bad Homburg aufzunehmen, um weiter Überschwemmungen zu vermeiden. Bislang aber ohne merkbaren Erfolg. Denn am 2. Mai dieses Jahres kam es erneut zu Überschwemmungen, die große Beschädigungen an den Häusern der Bevölkerung anrichteten. In der Antwort des Magistrats auf eine Frage eines Stadtverordneten der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer vom 13.10.2022, F 1128, antwortete der Magistrat: "Im Frühjahr und im Sommer 2022 haben Gespräche zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Stadt Bad Homburg zum Thema Hochwasserschutz am Eschbach stattgefunden. In Bad Homburg selbst stellt der Eschbach keine Hochwassergefahr dar. Die Stadt Bad Homburg ist jedoch grundsätzlich bereit, Frankfurt soweit möglich zu unterstützen, um die Hochwassergefahr in Nieder-Eschbach zu verringern. Grundlage für weitere Überlegungen ist, dass für Frankfurt ein Maßnahmenkonzept mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet wird. Die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses für eine entsprechende Beauftragung ist angestoßen. Die Umsetzung der Maßnahmen, die in dem Konzept erarbeitet werden, wird maßgeblich davon abhängen, ob die für Retentionsmaßnahmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Homburg wird weiter fortgeführt und intensiviert." Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 13.10.2022, F 1128 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 313/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Anregung OA 469 2024 Die Vorlage OF 313/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1287/1 Betreff: Ortstermin zum Stand der Landstromversorgung der Mainschifffahrt - die Wirtschaftsdezernentin möge berichten Vorgang: B 140/24; B 141/24 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1 am Mainkai anzuberaumen und über den aktuellen Planungsstand, Ausführungsstand und die Termine zur Landstromversorgung der Mainschiff-fahrt Auskunft zu geben. Begründung: Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 1 für eine pragmatische und schnelle Anbindung der anlegenden Mainschiffe mit Landstrom ein, um den CO2-Ausstoß, Gestank und Lärm der Schiffe zu reduzieren. Andere Städte wie beispielsweise Köln betreiben bereits seit 2015 erfolgreich Landstromanlagen. Frankfurt hat sich für eine unterirdische, denkmalgerechte aber nicht erprobte Variante entschieden. Diese scheint derzeit nicht umsetzbar, da Denkmalfundamente, Kanäle, fehlende elektrische Leistung und Hochwasser die Planung und Umsetzung ausbremsen. Fördermittel sind bereits in sechsstelliger Höhe verloren gegangen. Zuletzt im August 2008 forderte der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, noch im selben Jahr Planungsstand, Kosten und Termine vorzustellen, auch im Rahmen eines Ortstermins. Dies ist nicht geschehen. Der Magistrat und insbesondere die zuständige Wirtschaftsdezernentin sollen daher dem Ortsbeirat 1 kurzfristig den aktuellen Planungs-, Finanzierungs- und Baustand erläutern. Der Ortsbeirat favorisiert ungeachtet dessen weiterhin die kostengünstige, pragmatische und denkmalverträgliche oberirdische Variante, wie sie bereits in zahlreichen Städten zum Einsatz gekommen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.04.2024, B 140 Bericht des Magistrats vom 15.04.2024, B 141 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5544 2024 1. Die Vorlage B 140 dient unter Hinweis auf die OM zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1287/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 141 dient unter Hinweis auf die OM zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1287/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEnergieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2024, OF 827/10 Betreff: Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der OBR 10 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung verschiedener erneuerbare Energietechniken sollten potentiell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden. Begründung: Mit der ST 621 vom 08.04.2024 wird von der AGB Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Photovoltaik geeignet sind und diese in einem 5-Jahresplan vorgemerkt wurde. Allerdings steht in der ST 621 keine Information, wie es mit der in der V 763 angefragten Solarthermieanlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der ST 621 keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb wird dies nicht verfolgt. An Gebäuden der AGB-Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und < 3 kg Gewicht an Gebäude installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 753 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5563 2024 Die Vorlage OF 827/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPlanungen für einen S-Bahn-Halt in Bergen weiter vorantreiben, Bürgerbedenken berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 263/16 Betreff: Planungen für einen S-Bahn-Halt in Bergen weiter vorantreiben, Bürgerbedenken berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass in B128 die Möglichkeit einer S-Bahn-Haltestelle im Rahmen der geplanten Regionaltangente Ost für Bergen in Aussicht gestellt wird. Für die weiteren Planungen wird der Magistrat jedoch dringend aufgefordert, die in der Ortsbeiratssitzung von Bürgern vorgetragenen Einwände zu berücksichtigen. Dies sind vor allem - Die S-Bahn-Strecke darf nicht zu einer erhöhten Lärmbelastung der Bergen-Enkheimer Bevölkerung führen. - Das Naturschutz- und Naherholungsgebiet Berger Hang/ Enkheimer Ried ist zu schützen und zu erhalten. - Das Riedbad sowie das Riedstadion dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Der Betrieb darf durch mögliche Baumaßnahmen und den möglichen Betrieb der RTO nicht gestört werden. Auch die Aufenthaltsqualität darf nicht beeinträchtigt werden. - Der im Berger Feld gelegene Milchviehbetrieb darf durch den möglichen Bau der RTO nicht gefährdet werden. - Der Kleingartenverein "Möllers-Wäldchen" soll mit allen Kleingärten weiter bestehen können. Begründung: Die in der Machbarkeitsstudie aufgeführte Streckenvariante der RTO mit einer Brücke über Riedbad, Riedstadion und Kleingartenverein kann so noch nicht die finale Version sein. Wichtig ist, dass die Lebensqualität durch die RTO in Bergen-Enkheim nicht geschmälert, sondern sogar erhöht wird. Nach allen Zukunftsprognosen wird in den nächsten 20 bis 30 Jahren der Individualverkehr zurückgedrängt oder zunehmend teuer werden. Alternative durch den ÖPNV werden daher zunehmend wichtig, und das ist auch eine soziale Frage. Der Ausbau der RTO mit einer Station in Bergen und insgesamt hohen zu erwarteten Fahrgastzahlen ist daher wichtig und darf nicht vorschnell "geopfert" werden, auch wenn die vorgestellten Maßnahmen derzeit vorwiegend kritisch gesehen werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt muss aber im Rahmen der weiteren Planungen auf die Bedenken hier vor Ort eingehen und diese berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenHochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 195/14 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemeinsam mit der oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um nach gemeinsamen Lösungen für einen verbesserten Hochwasserschutz am Eschbach zu suchen. Begründung: In Harheim kommt bei Starkregenereignissen im Einzugsgebiet des Eschbachs regelmäßig in kürzester Zeit zu Überschwemmungen. Nach Kenntnis des Ortsbeirats scheinen sinnvolle Maßnahmen zum Hochwasserschutz nur auf dem Gebiet der Stadt Bad Homburg umsetzbar zu sein. Das Regierungspräsidium und der Magistrat unserer Nachbargemeinde sollten daher bei der Suche nach einer Lösung beteiligt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5480 2024 Die Vorlage OF 195/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenRegelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 196/14 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai d.J. - ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und - die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagene Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5481 2024 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 194/14 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach. Begründung: Am 2. Mai war es wieder einmal soweit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbach ließen den Eschbach im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der ST195 vom 31. Januar 2022 legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5479 2024 Die Vorlage OF 194/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSteigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1283/1 Betreff: Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten. Begründung: Diverse Anbieter bieten einen sog. "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5541 2024 Die Vorlage OF 1283/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat möge das Verbot an alle in Frage kommenden Stellen, wie z.B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv kommunizieren." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSmarte Stromzähler im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1281/1 Betreff: Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, ab wann mit der Auslieferung smarter Stromzähler durch die NRM an Privathaushalte im Ortsbezirk 1 begonnen wird. Begründung: Das Smart Meter-Gesetz wurde vor über einem Jahr beschlossen. Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 haben bis heute noch keinen konkreten Überblick darüber, wann genau sie mit intelligenten Stromzählern rechnen können. Bei manchen neueren Zählern würde es ausreichen, ein Gateway nachzurüsten, um diese "smart" zu machen, was mit geringerem Aufwand und zeitnaher erfolgen könnte. Mithilfe von Smart Metern ist es möglich, das eigene Verbrauchsverhalten über eine App zu analysieren und damit seinen Verbrauch zu optimieren, um Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Dank Mehrtarifzähler können verbrauchsintensive Nutzungen in Zeiten mit niedrigeren Energiepreisen verlagert werden und so durch das eigene Nutzungsverhalten Kosten eingespart werden. Dies können sowohl Zeiten mit niedrigem allgemeinem Verbrauch sein als auch Zeiten, in denen besonders viel regenerativ erzeugter Strom zur Verfügung steht. Dadurch tragen smarte Stromzähler zu einer erfolgreichen Energiewende bei und helfen, die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Durch einen frühzeitigen Rollout könnte Frankfurt Vorreiter beim Einsatz smarter Energiemanagementtechnologien werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 962 2024 Die Vorlage OF 1281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLautstärke von Partyschiffen drosseln
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1271/1 Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge für den Ortsbezirk 1 sicherstellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu möge der Magistrat mit den Betreibern nach dem Vorbild der Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen schließen oder Auflagen erlassen. Begründung: Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld. Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden. Der Magistrat hatte in F 1973 2023 ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man sehr wohl Vereinbarungen mit den Betreibern schließen kann (Bonn) oder Auflagen erlassen kann (Köln). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5534 2024 Die Vorlage OF 1271/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Jahrhundertregenfälle“ werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Betreff: "Jahrhundertregenfälle" werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile Vorgang: OA 258/12 OBR 11; B 89/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Warum kommt es immer noch zu starken Überschwemmungen in den Wohngebieten im Ortsbezirk11? Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt, Bereich Stadtentwässerung, einleiten um die Probleme der Überschwemmungen zu lösen? Warum hat nach dem diesjährigem ersten "Jahrhundertregenereignis" die Stadtentwässerung im Erlenbruch über mindestens zwei Tage Kanalreinigungs-arbeiten durchgeführt? Langt die Anzahl/Größe der Auffangbecken für solche Wassermassen nicht mehr aus oder fehlt es an Infrastruktur um solche Schäden zu vermeiden? Warum wurde die Bevölkerung nicht durch das "Cell-Broadcast" System auf den Mobiltelefonen gewarnt? Begründung: Die Stadtteile Seckbach, Fechenheim und Riederwald sind sehr vom Unwetter am 2. Mai 2024 betroffen gewesen. Besonders stark war erneut der Stadtteil Fechenheim-Nord betroffen. Das Wasser flutete dort den Supermarkt Kaufland und deren Warenlager, der Keller des Hessen-Center ist vollgelaufen, die Konrad-Hänisch-Schule musste von der Feuerwehr nachts ausgepumpt werden. Alle dort befindlichen Häuser haben durch das stehende hohe Wasser einen Wassereinbruch durch die Wände und/oder Böden gehabt. Es ist nichts mehr abgeflossen. Das "Jahrhundertregenfällewasser" stand zeitweise bis kniehoch auf den Straßen. Manche auf der Straße stehenden Autos sind vollgelaufen. Es entstanden massive Schäden. Einige Bürger haben erst gemerkt, dass deren Untergeschosse/Keller vollgelaufen sind, als Strom und Internet ausgefallen waren. Wer keine Kat-Warn App hatte, konnte sich nicht schützen. Es wäre gut gewesen, hier einen Cell-Broadcast zu machen. (von der Feuerwehr Frankfurt wurde Kat-Warn übrigens vor vielen Jahren abgeschafft, siehe auch OF140/2011 und B89/2013 dazu) Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen zu finden und zu ergreifen, die über Dachbegrünungen und Rückschlagventilwartungen hinausgehen. Durch solche im Jahr mehrfach eintretetnede "Jahurhundertregenfälle"-Ereignisse entstehen sehr große Schäden für Bürger und Unternehmen und es entsteht der Eindruck unsere Stadtentwässerung ist auf dem Niveau vor 50 Jahre stehen geblieben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.09.2012, OA 258 Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 948 2024 Die Vorlage OF 626/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "mehrjährigen" zu "jährlichen" geändert wird sowie das die folgenden zwei Fragen ergänzt werden: - Wie kann man die Überflutung des Kanalsystems im Ortsbezirk 11 verhindern? - Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt einleiten, um die Probleme mit Schlamm aus den Feldern zu vermeiden? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPlanungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 519/12 vom 10.04.2024 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen, bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen, u. a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord/Bommersheim. Ziel dieser Anregung ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist dem Ortsbeirat wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da sich die Angelegenheit inzwischen durch die Vorstellung der Firma TenneT TSO GmbH in der Ortsbeiratssitzung erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 396/7 Betreff: Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Neugestaltung des Alten Hausener Friedhofs zügig umzusetzen. Dabei sollen die Hausener Bürger:innen möglichst in die Planung einbezogen und das Konzept anschließend im Ortsbeirat vorgestellt werden. Die vom Gutachten gemäß B 46/2024 empfohlene Planung für die Sanierung beinhaltet den "anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern". Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den derzeitigen Planungsstand mitzuteilen und ihm das Gutachten vorzulegen. In Kürze soll ein Ortstermin dazu stattfinden. Wenn ein Abbruch bevorsteht, soll auf eine vollständige Restaurierung der alten Mauer verzichtet werden. Stattdessen sind Mauerteile / alte Steine in dem neuzugestaltenden Areal zu integrieren und somit den historischen Bezug zu erhalten. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob eine Gedenktafel, die an den ehemaligen Friedhof erinnert, eingerichtet werden kann. Das gesamte Gelände soll für die Hausener:innen nutzbar gemacht und der öffentliche Raum (Grünfläche) ansprechend gestaltet werden. Dies kann z.B. durch Errichtung von Spielgeräten, Sitzgruppen, weitere Aufenthaltsmöglichkeiten, Verschattung und Begrünung (Urban Gardening) etc. geschehen, hierzu gibt es bereits Vorschläge einer lokalen Bürger:inneninitiative (siehe Anlage). Die Mittel, die durch die Nicht-Sanierung der Mauer frei werden, können für die oben beschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Wenn darüber hinaus Kosten aufzuwenden sind, bittet der Ortsbeirat um Mitteilung der Kosten, um sich daran beteiligen zu können. Begründung: Das jahrelange Warten auf eine Grundsanierung der Mauer hat sich nach Darstellung der B 46 für die Hausener:innen nicht gelohnt: Es wird festgestellt, dass die Standfestigkeit der gesamten Mauer nicht gegeben ist. Die Sicherungszäune - wiewohl aktuell notwendig - sind in der Wahrnehmung der Hausener Bürger:innen eine Einschränkung des öffentlichen Raums und ein Zeichen von Untätigkeit und Vernachlässigung des Stadtteils. Die Nutzbarmachung als Erholungsraum, Spielfläche und Begegnungsangebot wurde vielfach gefordert, auch vom Ortsbeirat. Anlage 1 (ca. 12,9 MB) Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5388 2024 1. Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 378/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 385/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 396/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 396/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Weiter lesenPrüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5386 entstanden aus Vorlage: OF 813/10 vom 09.04.2024 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Vorgang: M 152/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus für Maßnahmen in 2023 beantragt haben. Begründung: Laut Magistratsvortrag vom 08.09.2023, M 152, können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. Es ist wichtig, festzustellen, ob die Bürger des Ortsbezirks 10 Kenntnis davon hatten und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlich hohen Anteilen an den Kosten werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini-PV-Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften und Mieter stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1378 Aktenzeichen: 80-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtung Lärmmessung bei Kraftfahrzeugen in den Haushalt aufnehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 702/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtung Lärmmessung bei Kraftfahrzeugen in den Haushalt aufnehmen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe wird die Lärmmessung mit aufgenommen und die eingestellten Mittel entsprechend um EUR 20.000 erhöht. Begründung: Das Thema Lärmbelästigung durch manipulierte Auto- und Motorradauspuffanlagen gerade auch in den Abend- und Nachtstunden wird von der Anwohnerschaft im Nordend immer wieder an den Ortsbeirat 3 herangetragen. Das Thema sollte deshalb auch explizit als Bereich im Haushalt genannt werden und bei der Mittelverteilung mitgedacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 146 2024 Die Vorlage OF 702/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1250/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 1 Vorgang: NR 715/23; B 17/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften im Ortsbezirk 1 einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2023, NR 715 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 97 2024 Die Vorlage OF 1250/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: Linke
Weiter lesenRechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 19.03.2024, NR 908
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 452 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 12.04.2024 Betreff: Rechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 19.03.2024, NR 908 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme. Begründung: Die Rechenzentren verbrauchen in gigantischem Ausmaß Strom aus Verbrennung fossiler Kohlenstoffe, während gleichzeitig die Abwärme fast vollständig entweicht, ohne genutzt zu werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Klimapolitik gegensteuern. Sonst bleiben alle guten Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, die die Vorlage NR 908 gut zusammenfasst, unter dem Strich ziemlich nutzlos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (NR 908 und OA 452 = Ablehnung) Volt (NR 908 = Annahme, OA 452 = Annahme im Rahmen M 44/22) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme ohne Zusatz) 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 908 und OA 452 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 908 = Votum im Plenum, OA 452 = Annahme) Gartenpartei (NR 908 = Ablehnung, OA 452 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 908 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Der Vorlage OA 452 wird im Rahmen der Vorlage M 44/22 zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Dr. Langner, Witsch, Schwander, Zieran, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Knacker und Nagel sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und 2 FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, 2 FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4688, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 Aktenzeichen: 79-3
ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 503/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 503/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen Volt, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenRechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 618/11 Betreff: Rechenzentren bei der Klimapolitik berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die NR 908, regt aber an, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme. Begründung: Die Rechenzentren verbrauchen im gigantischen Ausmaß Strom aus Verbrennung fossiler Kohlenstoffe, während gleichzeitig die Abwärme fast vollständig entweicht, ohne genutzt zu werden. Die Stadt muss hier im Rahmen ihrer Klimapolitik gegensteuern. Sonst bleiben alle guten Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen, die die NR 908 gut zusammen fasst, unter dem Strich ziemlich nutzlos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 452 2024 1. Der Vorlage NR 908 wird unter Hinweis auf OA 452 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die Rechenzentren in Frankfurt bei der Klimapolitik zu berücksichtigen, insbesondere die Klimabelastung durch den Stromverbrauch und die Nutzung der Abwärme" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 695/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ausreichend finanzielle Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich begonnen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 143 2024 Die Vorlage OF 695/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenPlanungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 519/12 Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung: Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen u.a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord / Bommersheim. Ziel dieses Antrags ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist uns wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5457 2024 Die Vorlage OF 519/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPrüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 813/10 Betreff: Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des OBR 10 den Klimabonus für Maßnahmen im 2023, beantragt haben. Begründung: Laut M 152-2023 können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungmaßnahmen, beantragen. Es ist wichtig festzustellen ob die Bürger vom OBR 10 Kenntnis davon haben und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlichen hohen Prozenten der Kosten, werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini PV Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung vom Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften, Mieter. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5386 2024 Die Vorlage OF 813/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesen