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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fernwärme im Ortsbezirk 7

20.02.2024 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 371/7 vom 04.02.2024 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte. Begründung: Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit, um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar, welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmeplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?

20.02.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 06.02.2024 Betreff: Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen

20.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 856/2 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 2.2.2024 hatte die DB Netz Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden 12 Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5275 2024 Die Vorlage OF 856/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen

18.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 938/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg über Sossenheimer Weg verlegen Vorgang: OM 2994/22 OBR 6; ST 481/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Verlegung des Fußgängerüberwegs über den Sossenheimer Weg auf Höhe der Ludwig-Jost-Allee an die Stelle auf Höhe des Teutonenwegs zu veranlassen. Begründung: Der Sossenheimer Weg wird auf Höhe des Teutonenwegs von Kindern der umliegenden Bildungseinrichtungen Kita Engelsruhe und Walter-Kolb-Schule sowie Besuchern des dort liegenden Supermarkts überquert, um Umwege zu vermeiden. Der existierende Fußgängerüberweg über den Sossenheimer Weg auf Höhe der Ludwig-Jost-Allee befindet sich hinter einer Kurve, zusätzlich ist die Sichtbarkeit durch Bäume eingeschränkt. Von einer Verlegung der Signalanlage vor der Walter-Kolb-Schule zum Teutonenweg, wie in der ST 481/2023 vorgeschlagen, sollte auf Grund der Bushaltestelle sowie der höheren Kosten einer Verlegung einer Signalanlage im Vergleich zu der eines Fußgängerüberwegs abgesehen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2994 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5200 2024 Die Vorlage OF 938/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt

18.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1189/1 Betreff: Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist: 1. Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden 2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo) 3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 893 2024 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Klimaschutzräume und Kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der ST 68/24?

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 370/7 Betreff: Klimaschutzräume und Kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der ST 68/24? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der ST 68/24, die aus der V 740/23 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u.a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses und darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren Kühle Orte-Karte Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5122 2024 Die Vorlage OF 370/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fehlende Elektroladesäulen

05.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 765/10 Betreff: Fehlende Elektroladesäulen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie künftig deutlich viel mehr und deutlich viel schneller Elektro-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 realisiert werden können? 2. welche Voraussetzungen zu 1. bis wann umgehend geschaffen werden. 3. wenn zu 2. nicht, warum nicht? 4. welche Alternativen zu 3. umgehend bzw. bis wann realisiert werden? Begründung: Der ländliche Raum um Frankfurt wird auch künftig auf Individualmobilität angewiesen sein. Eine sinnvolle Möglichkeit ist es, Elektromobilität in unserer Stadt mit ihren Stadtteilen endlich voranzutreiben. Gerade die Elektromobilität kann auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu noch mehr sauberer Luft und positiver Lebensqualität beitragen. Nicht gut wäre es, wenn die Stadt hier weiter zu zögerlich handelt und weiter auch hier kaum interessiert bzw. engagiert wirkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5116 2024 Die Vorlage OF 765/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fernwärme im Ortsbezirk 7

04.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 371/7 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte. Begründung: Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürger:innen frühzeitig informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5123 2024 Die Vorlage OF 371/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tierschutz angemessen vergüten

03.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5304 2024 Die Vorlage OF 649/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime

26.01.2024 · Aktualisiert: 18.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 995/5 vom 04.01.2024 Betreff: Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in einem genügend großen Radius um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen eingerichtet werden. Begründung: Zum Schutz der durch Feuerwerk in Panik geratenden Tiere und besonders auch aus Brandschutzgründen ist es erforderlich, um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen einzurichten. Diese Verbotszonen gibt es bereits um Alten-, Pflege- und Kinderheime, Krankenhäuser und Kirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 833 Aktenzeichen: 32-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

23.01.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und 2 LINKE. gegen 2 SPD, CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des „Neuen Stadttaubenkonzepts“ im Ortsbezirk 2

22.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 789/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vorstellung des "Neuen Stadttaubenkonzepts" im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bzw. eine Vertreterin oder einen Vertreter des Umweltdezernats in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2, spätestens zum Ende des ersten Quartals 2024 einzuladen, um das in den letzten Etatberatungen für Ende 2023 angekündigte "Neue Stadttaubenkonzept" vorzustellen. Begründung: Es handelt sich um eine Information für Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main hat für den laufenden Haushalt einen Betrag von 150.000 Euro für ein "Neues Stadttaubenprojekt" eingestellt. Für dieses wurde von Stadträtin Heilig ein "Neues Stadttaubenkonzept" bis Ende 2023 angekündigt. Wie profitiert der Ortsbezirk 2? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 770 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive

16.01.2024 · Aktualisiert: 21.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4952 entstanden aus Vorlage: OF 919/6 vom 27.12.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive Vorgang: NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadt Frankfurt fördert mit der Solaroffensive die Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf stadteigenen Dächern (siehe Antrag NR 577). Dazu wird eine Analyse des Solarenergiepotenzials auf den Dächern der stadteigenen Gebäude in Frankfurt erstellt, in denen die Dächer in mehrere Eignungsklassen eingeteilt werden. Diese Differenzierung soll die Dächer ermitteln, die über "das größte und am besten erschließbare Potenzial" verfügen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die im Frankfurter Westen für Fotovoltaik bzw. Solarthermie in Frage kommenden stadteigenen Dächer zu benennen. Es soll zudem angegeben werden, ob bereits Planungen bestehen, wie die Anlagen realisiert werden sollen, ob von der Stadt in Eigenregie, in Kooperation mit den Stadtwerken bzw. lokalen Versorgern, in Kooperation mit städtischen GmbHs, in Kooperation mit Bürgerenergiegenossenschaften und/oder in Kooperation mit privaten Unternehmen. Begründung: Der schnelle und umfassende Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Energieimporten aus Krisengebieten, für die Senkung der Energiekosten und für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Der Ausbau der Solarenergie bietet ein sehr großes, bislang aber noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial zur Gewinnung von im Stadtgebiet produzierter, bezahlbarer und klimaneutraler Energie. Daran sollte sich auch der Frankfurter Westen beteiligen bzw. davon profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 925 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten

16.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

14.01.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2024, OF 1021/5 Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: Friedrich Fröbel Schule in Niederrad Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens Riedhofschule und Textorschule in Sachsenhausen Oberschweinstiege im Stadtwald Carl von Weinbergpark in Niederrad Begründung: Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen der Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO Zyklus bedeutet 3500 t CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel auf Grund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist eher mit einer größeren gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehr-Emissionen um Rußpartikel handelt, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1021/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5320 2024 Die Vorlage OF 1021/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

02.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 231/16 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert; 3. mittels Kontrollen dafür Sorge zu tragen, dass Feuerwerkskörper gemäß dem Sprengstoffgesetz tatsächlich erst ab dem 29. Dezember verkauft werden. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Eisatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Sylvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzt*innen aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von der Stadt möglichst zentrale professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz". Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 434 2024 Die Vorlage OF 231/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Punkt im Tenor gestrichen wird. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und SPD gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim

29.12.2023 · Aktualisiert: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 923/6 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim Der Vereinsring in Schwanheim konnte in den vorangegangenen Jahren für den Weihnachtsmarkt in Schwanheim den Anschluss der Weihnachtsbeleuchtung an das öffentliche Stromnetz durch ein ortsansässigen Fachbetrieb kostengünstig beschaffen. In diesem Jahr wurde der Vereinsring auf ein Unternehmen verwiesen, das von der Mainova AG akkreditiert wurde und das sehr viel teurer war, als das ortsansässige Unternehmen. Dadurch musste in diesem Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, warum: - die Stromversorgung für Stadtteilfeste, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, nicht wie in den Jahren zuvor durch ortsansässige Fachunternehmen an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann und - wieso die von den jeweiligen für die Stromversorgung von Stadtteilfesten von den Stromversorgern akkreditierten Unternehmen so viel teurer sind, als die ortsansässigen Unternehmen. Begründung: Die Vielzahl der durch die Ortsbeiräte aus ihren Mitteln bewilligten Bezuschussungen zur Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung legt Zeugnis darüber ab, dass es der Bevölkerung wichtig ist, weihnachtliche geschmückte Straße zu haben und dass die Vereine mit der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung überfordert sind. Daher ist es sehr wichtig, dass die Weihnachtsbeleuchtung kostengünstig beschafft werden kann. Die Frage der Stromversorgung betrifft aber nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung, sondern allgemein die Stromversorgung örtlicher Festivitäten. Die Nutzung ortsansässiger Fachunternehmen helfen dabei, weil diese aus Ortsverbundenheit bereit sind, einen Anschluss günstig zu besorgen. Dass diese Unternehmen über die notwenige Expertise verfügen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich um Fachunternehmen handelt, die sich sonst um die Elektrifizierung von Baustellen kümmern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.12.2023, OF 918/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 844 2024 1. Die Vorlage OF 918/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 923/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 923/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Stromversorgung für Stadtteilfeste" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung Solaroffensive

27.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2023, OF 919/6 Betreff: Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung Solaroffensive Die Stadt Frankfurt fördert mit der Solaroffensive die Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf stadteigenen Dächern (s. NR 577 vom 31.01.2023). Dazu wird eine Analyse des Solarenergiepotenzials auf den Dächern der stadteigenen Gebäude in Frankfurt erstellt, in denen die Dächer in mehrere Eignungsklassen eingeteilt werden. Diese Differenzierung soll die Dächer ermitteln, die über "das größte und am besten erschließbare Potential" verfügen. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im Frankfurter Westen für Photovoltaik bzw. Solarthermie in Frage kommenden stadteigenen Dächer zu benennen. Es sollte zudem angegeben werden, ob bereits Planungen bestehen, wie die Anlagen realisiert werden sollen, ob von der Stadt in Eigenregie, in Kooperation mit den Stadtwerken bzw. lokalen Versorgern, in Kooperation mit städtischen GmbHs, in Kooperation mit Bürgerenergiegenossenschaften und/oder in Kooperation mit privaten Unternehmen. Begründung: Der schnelle und umfassende Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Energieimporten aus Krisengebieten, für die Senkung der Energiekosten und für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Der Ausbau der Solarenergie bietet ein sehr großes, bislang aber noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial zur Gewinnung von im Stadtgebiet produzierter, bezahlbarer und klimaneutraler Energie. Daran sollte sich auch der Frankfurter Westen beteiligen bzw. davon profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4952 2024 Die Vorlage OF 919/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hortplätze in Nieder-Eschbach

26.12.2023 · Aktualisiert: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2023, OF 279/15 Betreff: Hortplätze in Nieder-Eschbach Vorgang: EA 77/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Etatantrag vom 12.04.2023, OF 228/15, als EA 77 2023, angeregt wurde, sicherzustellen, dass die Vergabe der Hortplätze ab dem 1. Februar 2024 bedarfsdeckend erfolgt. Hierzu ist es eventuell nötig, die Anzahl der Plätze kurzfristig zu erhöhen. Begründung: Es ist dem Magistrat seit Jahren bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze den Bedarf nicht deckt. Jedes Jahr haben Eltern das gleiche Problem, für ihre Kinder einen Platz zu bekommen. Derzeit ist die Situation besonders problematisch, weil nach aktueller Information aus dem Elternbeirat im Kindergarten St. Stephanus wegen eines lang anhaltenden Fachkräftemangels zu befürchten ist, dass erneut nicht einmal ansatzweise ausreichend viele Hortplätze für Schulanfänger bereitgestellt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 28.04.2023, EA 77 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 279/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4978 2024 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern

17.12.2023 · Aktualisiert: 10.10.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1107/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Verein Projekt "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V." einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ als Unterstützung zur Pflege und Wiederauswilderung sowie zur Gestaltung von Nistplätzen von Mauerseglern im Ortsbezirk 1 zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Die "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V." mit Sitz in Frankfurt-Griesheim ist seit 20 Jahren aktiv und betreibt eine bundesweit einzigartige Pflegestation für Mauersegler. Der Verein und die Mauerseglerklinik werden von Dr. Christiane Haupt als 1. Vorsitzende und ihrem Team geleitet. In den Jahren 2019-2023 wurden zum jetzigen Stand Dezember 2023 3.792 Mauerseglern aufgenommen, davon 803 aus Frankfurt und allein 59 aus dem Ortsbezirk 1. Mauersegler sind vielfältigen menschengemachten Problemen ausgesetzt. Als sehr ortstreue Tiere sind sie darauf angewiesen, dass ihre Nistplätze dauerhaft Bestand haben. Renovierungen, Abriss und Neubau von Immobilien erschweren häufig die Wiederaufsuche des letztjährigen Nistplatzes. Der Verein versucht dem in Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften durch das Aufstellen von Nistkästen entgegenzuwirken. https://www.mauersegler.com/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 273 2024 Die Vorlage OF 1107/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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