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Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.10.2021

Anregung Ortsbeirat

Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des Eschbachs

Details im PARLIS OM_833_2021
31.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Renaturierungsmaßnahmen am Unterlauf des Eschbachs

Details im PARLIS ST_195_2022
13.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

Details im PARLIS OF_194-14_2024
27.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

Details im PARLIS OM_5479_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach

Details im PARLIS ST_2026_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5479 entstanden aus Vorlage: OF 194/14 vom 13.05.2024

Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach
Vorgang: OM 833/21 OBR 14; ST 195/22 Der Magistrat wird um Vorschläge zu Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr am Eschbach gebeten.

Begründung:

Am 2. Mai war es wieder einmal so weit. Starke Regenfälle im Einzugsgebiet des Eschbachs ließen diesen im Stadtteil Harheim innerhalb kürzester Zeit über die Ufer treten und zahlreiche Grundstücke überschwemmen. In der Stellungnahme vom 31. Januar 2022, ST 195, legt der Magistrat ausführlich dar, warum die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Renaturierungsmaßnahmen zur Schaffung von Retentionsflächen für den Hochwasserschutz ungeeignet bzw. aus verschiedenen Gründen auch nicht umsetzbar seien. Der Magistrat wird daher um aus seiner Sicht umsetzbare Vorschläge gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 833
Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 195 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2026
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31