Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus beantragt haben. Dies ist wichtig, um die Inanspruchnahme von Förderungen für Klimaschutzmaßnahmen zu evaluieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob Anwohner des Ortsbezirks 10 den Klimabonus für Maßnahmen in 2023 beantragt haben.
Begründung
Laut Magistratsvortrag vom 08.09.2023, M 152, können Frankfurter Anwohner Förderungen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beantragen. Es ist wichtig, festzustellen, ob die Bürger des Ortsbezirks 10 Kenntnis davon hatten und entsprechend Anträge bei der Stadt Frankfurt gestellt haben. Mit unterschiedlich hohen Anteilen an den Kosten werden folgende Maßnahmen gefördert: Dach-, Fassaden-, Hofbegrünungen, Regenwasserspeicherungen, Trinkbrunnen, Mini-PV-Anlagen, Solar-Gründächer, Solaranlagen, Batteriespeicher für Solarstrom und Ladesäulen zur Nutzung von Solarstrom. Anträge können Privatpersonen, Wohnungseigentümer, Unternehmen, Organisationen, Genossenschaften und Mieter stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2023MM 152Novellierung der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“, ehemals: „Frankfurt frischt auf“Magistratsvortrag
- 9. April 2024OFOF 813/10Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. April 2024Sie sind hierOMOM 5386Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1378Prüfung und Information über abgerufene Förderprogramme im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats