Umwelt und Energie
Vorlagen
Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 695/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ausreichend finanzielle Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich begonnen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 143 2024 Die Vorlage OF 695/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 393/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen Vorgang: V 740/23 OBR 7; B 17/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Einrichtung von Klimaschutzräumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 bereitzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks vorgelegt hat. Bezüglich der Anfrage nach Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Dafür sind im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel einzustellen. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 393/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 685/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro erhöht. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber bei Weitem nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanz-mitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzten und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeiter entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen, usw.). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können nicht annähernd zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten und Betriebe der Stadt. Täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen zu Einsätzen und zur Abgabe verletzter Tiere, darunter regelmäßig auch von der ABG und der VGF. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttauben-management basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die Tiere bei Tierärzten unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Hierbei sei auch auf die massiven Kosten für Vergrämungsmaßnahmen hingewiesen. Eine verfehlte und destruktive Vorgehensweise bei Stadttauben ist letztendlich teurer als eine gesetzeskonforme Vorgehensweise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 133 2024 Die Vorlage OF 685/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 791/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen im Ortsbezirk 10 zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 103 2024 Die Vorlage OF 791/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 893/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktgruppe: 22 Umwelt Produktbereich: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Schaffung von Klimaschutzräumen bereitzustellen und darüber hinaus ausreichende Mittel für die Prüfung von geeigneten Liegenschaften in den Stadtteilen einzustellen. Diese Liegenschaften sollen dem Ortsbeirat laufend vorgestellt werden, damit dieser ggf. Einspruch erheben kann. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Auf den Antrag NR 715/2023 bzgl. Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dafür sind im Haushalt 2024/2025 geeignete Mittel einzustellen. Sobald diese Rahmenbedingungen festgelegt sind, wären geeignete Standorte in den einzelnen Stadtteilen zu finden. Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Die Karte mit "Kühlen Orten" ist ein Anfang, aber bei weitem nicht ausreichend. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 893/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/25 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 410/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Finanzierung für Spielplätze im Ortsbezirk 8 sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine hinreichende Finanzierung für die Kontrolle und Instandhaltung der Spielplätze sowie für Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen im Ortsbezirk 8 sicherzustellen. Insbesondere ist das Projekt "Neubau und Beteiligungsprojekt für die Spielanlage Tacitusstraße" umzusetzen. Begründung: Erfreulicherweise hat der Magistrat die Mittel für die Instandsetzung von Spielflächen erhöht. Die neuen Plansätze beziehen sich jedoch auf Bedarfssummen der vergangenen Jahre. Die gegenwärtigen allgemeinen Kostensteigerungen sind nicht berücksichtigt. Dabei bleibt ein erheblicher Handlungsdruck bestehen: Viele Spielplätze sind marode. Da sich in der Nordweststadt zusammen mit Bockenheim die meisten städtischen Spielplätze befinden, muss dieses Geld jetzt unserem Stadtteil in einem angemessenen Anteil zu Gute kommen. Nach der vom Grünflächenamt veröffentlichten Karte sind etwa 30 Spielplätze im Ortsbezirk 8 nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Zudem hat der Magistrat zugesagt, die Neugestaltung der großen Spielanlage Tacitusstraße mit moderierter Kinder- und Bürgerbeteiligung in die Prioritätenliste aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 73 2024 Die Vorlage OF 410/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Nied: Friedrich-List-Schule: Mittel für Sonnensegel oder -schirme auf dem Schulhof einplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 970/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Nied: Friedrich-List-Schule: Mittel für Sonnensegel oder -schirme auf dem Schulhof einplanen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden 30.000 EUR an Mitteln für den Haushalt 2024 eingeplant, um noch vor dem kommenden Sommer Sonnensegel oder Sonnenschirme auf dem Schulhof der Friedrich-List-Schule anzubringen. Begründung: Laut Eltern und Schulverwaltung herrscht auf dem in der prallen Sonne befindlichen asphaltierten Schulhof im Sommer eine extrem große Hitze, welche durch Sonnenschirme oder -segel abgemildert werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 51 2024 Die Vorlage OF 970/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFHGebiet)
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2024, OF 594/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Effekt von Abwärme im Gewerbegebiet Seckbach auf die Grundwassertemperatur und das benachbarte Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden mindestens 40.000 Euro bereitgestellt, um eine Vorstudie zum messbaren Einfluss der Abwärme der Rechenzentren im Gewerbegebiet Gwinnerstrasse auf das Grundwasser im benachbarten FFH-Gebiet zu ermitteln. Begründung: Im nachhaltigen Gewerbegebiet in Seckbach haben sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung und Naturschutzgebiet bereits zahlreiche große Rechenzentren angesiedelt. Bei Rechenzentren wird immer wieder die Abwärmeabgabe in die Luft diskutiert. Deutlich seltener wird dagegen eine mögliche Abwärmeabgabe in den Boden (z. B. über die Bodenplatten größerer Gebäude) und damit verbunden das Risiko einer Grundwassererwärmung beleuchtet. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass sich das Grundwasser unter deutschen Städten erwärmt. Dies hat unmittelbare Folgen auf Ökosysteme im Boden und die Gewinnung von Trinkwasser. Die Ursachen und Prozesse, die zu diesem Temperaturanstieg führen, sind vielfältig. Gebäudekeller, Abwasserkanäle, Fernwärmeleitungen sowie solare Einstrahlung auf versiegelte Flächen stellen mögliche Wärmequellen dar. In unseren Breiten liegt die Temperatur oberflächennaher Grundwasserleiter bei durchschnittlich zehn bis zwölf Grad Celsius. Eine Erhöhung um wenige Grad kann sich negativ auf das dortige Ökosystem und das Trinkwasser auswirken. In Frankfurt sorgte in einer Untersuchung zum Beispiel ein beheiztes und nicht gedämmtes Schwimmbad für eine unterirdische Temperaturerhöhung von fast 20 Grad Celsius. Für das Gewerbegebiet in Seckbach und das angrenzende FFH-Gebiet liegen aktuell keine Daten vor. Durch eine Vorstudie sollen erste Daten erhoben und ggf. weiterer Forschungsbedarf beschrieben werden, ob im Gewerbegebiet kritische Temperaturerhöhungen zu beobachten sind, die zu einer Schädigung des Ökosystems führen könnten. Sollte das der Fall sein, müssten Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, um Abhilfe zu schaffen. Für die Vorstudie werden rund 40.000 Euro benötigt. Quellen: https://www.focus.de/wissen/klima/grundwasser-erwaermu ng_id_10875729.html https://www.agw.kit.edu/downloads/Ingenieu rgeologie/www.klima-umwelt.kit.edu_downloads_KIT_Newsletter_6-13.pdf https://mediatum.ub.tum.d e/doc/1138097/file.pdf https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation /long/3642.pdf Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 19 2024 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD und CDU (= Ablehnung) sowie FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPrüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 1021/5 vom 14.01.2024 Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: - Friedrich-Fröbel-Schule, Niederrad - Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens - Riedhofschule und Textorschule, Sachsenhausen - Oberschweinstiege, Sachsenhausen - Carl-von-Weinberg-Park, Niederrad. Begründung: Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen für Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO-Zyklus bedeutet 3.500 Tonnen CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel aufgrund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist mit einer gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehremissionen um Rußpartikel handelt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 5
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Höchst: Machbarkeitsstudie Fernheizung vom Industriepark zu umliegenden Stadtteilen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 965/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Höchst: Machbarkeitsstudie Fernheizung vom Industriepark zu umliegenden Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen für eine Fernwärmeversorgung mit der Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile, insbesondere für die Höchster Altstadt, und dazu 20.000 € in den Haushalt einzustellen. Die Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeiten und Kosten ermitteln, die eine Nah- oder Fernwärmeversorgung mit sich bringt. Begründung: Der Kommunale Wärmeplanung sieht viel Potenzial in der Nutzung von Abwärme, um Siedlungen und Quartiere mit Wärme zu versorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 46 2024 Die Vorlage OF 965/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antrag explizit geschrieben wird, dass die Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit dem Industriepark Höchst durchgeführt werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5234 entstanden aus Vorlage: OF 1186/1 vom 18.02.2024 Betreff: Fluglärm reduzieren: Flugroute 07-N westlich verschwenken Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Flugroute 07-N (Ost-Betrieb) über weniger bewohntem Gebiet westlich entlang der A 5 verschwenkt werden kann (s. Zeichnung) und 2. ob diese Flugroute auch für ältere Flugzeuge mit besonders lauten Triebwerken, selbst wenn es sich um ein kleineres Flugzeug handelt, gesperrt werden kann. Begründung: Die Flugrouten werden regelmäßig hinsichtlich der Lärmentwicklung optimiert. Bei der Flugroute 07-N hat es seit mehreren Jahrzehnten keine Optimierung gegeben. Im Laufe der Jahre sind die Gebiete entlang dieser Flugroute deutlich stärker bewohnt, da zahlreiche neue Wohngebäude errichtet wurden, insbesondere im Gallus und Europaviertel, aber auch in Niederrad und auf dem Riedberg. Damit sind auch mehr Menschen von Fluglärm betroffen. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Flugroute zu verschwenken, damit weniger Menschen durch Fluglärm beeinträchtigt sind. Schon bei einem andauernden Lautstärkepegel von etwa 40 Dezibel können Konzentrations- und Hörstörungen auftreten. Bei einer Dauerbelastung von 65 Dezibel (60 Dezibel entsprechen in etwa der normalen Gesprächslautstärke) besteht ein erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Die Lärmpegel entlang dieser Flugroute werden teilweise deutlich überschritten (>80 Dezibel). Zwar ist diese Flugroute für große Flugzeuge bereits gesperrt, doch sind kleinere Flugzeuge mit älteren Triebwerken nicht unbedingt leiser. Starts und Landungen gehören zu den riskantesten Flugsituationen. Nicht auszudenken wäre, was passieren würde, wenn ein Flugzeug beim Start über Frankfurt abstürzt. Der Schaden wäre immens. Es könnte zahlreiche Opfer geben. Alleine aus diesem Grund wäre es bereits geboten, die Flugroute nicht mehr in dieser Form zu betreiben. In den Medien hört man immer wieder, dass Flugzeuge auf einer Autobahn erfolgreich notlanden konnten. Daher würde es sich anbieten, die Flugroute entlang der A 5 zu verschwenken, was das Risiko minimieren würde und eine erfolgreiche Notlandung begünstigen könnte. Nach Rücksprache mit der Flugsicherung könnte die Flugroute verschwenkt werden. Hierzu müsste jedoch das Funkfeuer neu ausgerichtet werden, was mit Kosten verbunden wäre. Kürzlich hat die Fraport einen Rekordgewinn gemeldet, weshalb ausreichend Budget für diese Maßnahme vorhanden sein sollte. Quelle: Fraport; Flugroute 07-N; blaue Linienführung: Beispiel mögliche alternative Flugroute Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1161
Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeuge
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 160/13 Betreff: Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für E-Fahrzeuge Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend. Es wird daher folgende Frage über den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. an die Mainova als Netzbetreiber gestellt: Wie viele E-Auto Ladestationen verkraftet in einer realistischen Einschätzung das Nieder-Erlenbacher Stromnetz mit seiner jetzigen Kapazität, insbesondere zu Zeiten von gleichzeitigen Ladevorgängen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 900 2024 Die Vorlage OF 160/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen im Zusammenhang mit der FußballEM
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 1027/5 Betreff: Keine Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen im Zusammenhang mit der Fußball-EM Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, eindeutig klarzumachen, dass für ihn keinerlei Lockerung der geltenden Nachflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen im Zusammenhang mit der Fußball-EM akzeptabel ist und dass er erforderlichenfalls dagegen auch juristisch vorgehen wird. Begründung: Der europäische Fußballverband Uefa wünscht sich an Spieltagen der EM 2024 auch Flüge in der Nacht, damit Mannschaften und Fans direkt weiterreisen können. Schon jetzt ist aber der Schutz der Anwohner unter den Flugrouten vor Fluglärm und Schadstoffen, den die geltenden Regelungen vorsehen, nicht ausreichend. Auf keinen Fall darf dieser Schutz unter dem Vorwand eines angeblichen öffentlichen Interesses für eine Veranstaltung wie die Fußball-EM weiter eingeschränkt oder aufgeweicht werden. Der Magistrat muss dies in seiner Verantwortung für die Gesundheit der Anwohner unmissverständlich ausschließen und notfalls diesen Standpunkt auch mit juristischen Mitteln vertreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/5 wurde zurückgezogen.
Partei: Linke
Weiter lesenKlimaneutrales Frankfurt 2035
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.02.2024, OA 444 entstanden aus Vorlage: OF 653/3 vom 22.02.2024 Betreff: Klimaneutrales Frankfurt 2035 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 26 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, im Endbericht den Punkt "Energetische Ertüchtigung der Städtischen Liegenschaften" mit aufzunehmen. Hierbei sollen folgende Punkte Berücksichtigung finden: a) Wann werden auf allen städtischen Gebäuden Fotovoltaika nlagen installiert sein? Gibt es hierzu einen Zeitplan? b) Gibt es für alle städtischen Gebäude, getrennt nach Büro- und Wohngebäuden, Bildungseinrichtungen und sonstige Gebäuden energetische Sanierungsfahrpläne? Wenn nein, wann werden diese zur Verfügung stehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 16.04.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, FRAKTION und BFF-BIG (B 26 = Kenntnis) 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, Volt und Gartenpartei (B 26 = Kenntnis) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) und FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Gartenpartei (B 26 = Kenntnis) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 26 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 444 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1. = Ablehnung, Ziffer 2. = Annahme) FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 444 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4724, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 § 4892, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024 Aktenzeichen: 79-3
Vertreter des Klimareferats einladen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 713/9 Betreff: Vertreter des Klimareferats einladen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Anfang 2023 gibt es das Klimareferat als kommunale Energie- und Klimaschutzagentur der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen das Klimareferat einzuladen, um zu erfahren, was Pläne und Ziele sind, aber auch, wie wir im Ortsbezirk explizit dazu beitragen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 713/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 06.02.2024 Betreff: Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3
Fernwärme im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 371/7 vom 04.02.2024 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte. Begründung: Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit, um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar, welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmeplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1189/1 Betreff: Fragen zur Digitalisierung in Frankfurt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, für wann die Digitalisierung der folgenden Vorgänge angedacht ist: 1. Elektronischer Versand von Gebühren- und Gewerbesteuerbescheiden 2. Bezug der Amtsblätter per E-Mail nach vorheriger Registrierung (Abo) 3. Elektronischer Versand der Beschlüsse des Ortsbeirats an die Fraktionsvorsitzenden Begründung: Um Papier zu vermeiden, Porto zu sparen, Ressourcen und Umwelt zu schonen sowie Vorgänge zu vereinfachen und zu beschleunigen, sind die Möglichkeiten der Digitalisierung auszunutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 893 2024 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFeuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 995/5 vom 04.01.2024 Betreff: Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in einem genügend großen Radius um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen eingerichtet werden. Begründung: Zum Schutz der durch Feuerwerk in Panik geratenden Tiere und besonders auch aus Brandschutzgründen ist es erforderlich, um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen einzurichten. Diese Verbotszonen gibt es bereits um Alten-, Pflege- und Kinderheime, Krankenhäuser und Kirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 833 Aktenzeichen: 32-0
Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und 2 LINKE. gegen 2 SPD, CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024
Vorstellung des „Neuen Stadttaubenkonzepts“ im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 789/2 vom 20.11.2023 Betreff: Vorstellung des "Neuen Stadttaubenkonzepts" im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bzw. eine Vertreterin oder einen Vertreter des Umweltdezernats in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats 2, spätestens zum Ende des ersten Quartals 2024 einzuladen, um das in den letzten Etatberatungen für Ende 2023 angekündigte "Neue Stadttaubenkonzept" vorzustellen. Begründung: Es handelt sich um eine Information für Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Frankfurt am Main hat für den laufenden Haushalt einen Betrag von 150.000 Euro für ein "Neues Stadttaubenprojekt" eingestellt. Für dieses wurde von Stadträtin Heilig ein "Neues Stadttaubenkonzept" bis Ende 2023 angekündigt. Wie profitiert der Ortsbezirk 2? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 770 Aktenzeichen: 79-4
Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4952 entstanden aus Vorlage: OF 919/6 vom 27.12.2023 Betreff: Frankfurter Westen: Potenzial und Umsetzung der Solaroffensive Vorgang: NR 577/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Die Stadt Frankfurt fördert mit der Solaroffensive die Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf stadteigenen Dächern (siehe Antrag NR 577). Dazu wird eine Analyse des Solarenergiepotenzials auf den Dächern der stadteigenen Gebäude in Frankfurt erstellt, in denen die Dächer in mehrere Eignungsklassen eingeteilt werden. Diese Differenzierung soll die Dächer ermitteln, die über "das größte und am besten erschließbare Potenzial" verfügen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die im Frankfurter Westen für Fotovoltaik bzw. Solarthermie in Frage kommenden stadteigenen Dächer zu benennen. Es soll zudem angegeben werden, ob bereits Planungen bestehen, wie die Anlagen realisiert werden sollen, ob von der Stadt in Eigenregie, in Kooperation mit den Stadtwerken bzw. lokalen Versorgern, in Kooperation mit städtischen GmbHs, in Kooperation mit Bürgerenergiegenossenschaften und/oder in Kooperation mit privaten Unternehmen. Begründung: Der schnelle und umfassende Ausbau der Solarenergienutzung im Stadtgebiet ist von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Energieimporten aus Krisengebieten, für die Senkung der Energiekosten und für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Der Ausbau der Solarenergie bietet ein sehr großes, bislang aber noch weitgehend unausgeschöpftes Potenzial zur Gewinnung von im Stadtgebiet produzierter, bezahlbarer und klimaneutraler Energie. Daran sollte sich auch der Frankfurter Westen beteiligen bzw. davon profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.01.2023, NR 577 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 925 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-1
Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 923/6 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung in Schwanheim Der Vereinsring in Schwanheim konnte in den vorangegangenen Jahren für den Weihnachtsmarkt in Schwanheim den Anschluss der Weihnachtsbeleuchtung an das öffentliche Stromnetz durch ein ortsansässigen Fachbetrieb kostengünstig beschaffen. In diesem Jahr wurde der Vereinsring auf ein Unternehmen verwiesen, das von der Mainova AG akkreditiert wurde und das sehr viel teurer war, als das ortsansässige Unternehmen. Dadurch musste in diesem Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, warum: - die Stromversorgung für Stadtteilfeste, wie beispielsweise Weihnachtsmärkte, nicht wie in den Jahren zuvor durch ortsansässige Fachunternehmen an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann und - wieso die von den jeweiligen für die Stromversorgung von Stadtteilfesten von den Stromversorgern akkreditierten Unternehmen so viel teurer sind, als die ortsansässigen Unternehmen. Begründung: Die Vielzahl der durch die Ortsbeiräte aus ihren Mitteln bewilligten Bezuschussungen zur Übernahme der Kosten der Weihnachtsbeleuchtung legt Zeugnis darüber ab, dass es der Bevölkerung wichtig ist, weihnachtliche geschmückte Straße zu haben und dass die Vereine mit der Finanzierung der Weihnachtsbeleuchtung überfordert sind. Daher ist es sehr wichtig, dass die Weihnachtsbeleuchtung kostengünstig beschafft werden kann. Die Frage der Stromversorgung betrifft aber nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung, sondern allgemein die Stromversorgung örtlicher Festivitäten. Die Nutzung ortsansässiger Fachunternehmen helfen dabei, weil diese aus Ortsverbundenheit bereit sind, einen Anschluss günstig zu besorgen. Dass diese Unternehmen über die notwenige Expertise verfügen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich um Fachunternehmen handelt, die sich sonst um die Elektrifizierung von Baustellen kümmern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.12.2023, OF 918/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 844 2024 1. Die Vorlage OF 918/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 923/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 923/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff in "Stromversorgung für Stadtteilfeste" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1107/1 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Verein Projekt "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V." einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000,00€ als Unterstützung zur Pflege und Wiederauswilderung sowie zur Gestaltung von Nistplätzen von Mauerseglern im Ortsbezirk 1 zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Die "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V." mit Sitz in Frankfurt-Griesheim ist seit 20 Jahren aktiv und betreibt eine bundesweit einzigartige Pflegestation für Mauersegler. Der Verein und die Mauerseglerklinik werden von Dr. Christiane Haupt als 1. Vorsitzende und ihrem Team geleitet. In den Jahren 2019-2023 wurden zum jetzigen Stand Dezember 2023 3.792 Mauerseglern aufgenommen, davon 803 aus Frankfurt und allein 59 aus dem Ortsbezirk 1. Mauersegler sind vielfältigen menschengemachten Problemen ausgesetzt. Als sehr ortstreue Tiere sind sie darauf angewiesen, dass ihre Nistplätze dauerhaft Bestand haben. Renovierungen, Abriss und Neubau von Immobilien erschweren häufig die Wiederaufsuche des letztjährigen Nistplatzes. Der Verein versucht dem in Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften durch das Aufstellen von Nistkästen entgegenzuwirken. https://www.mauersegler.com/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 273 2024 Die Vorlage OF 1107/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, BFF und Die Partei (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Vernichtung des Archäologischen Gartens
Grundkonzept für den Erholungspark Lohrberg
Mehr Grün bei der Umgestaltung der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim
Ideen
Repaircafe
Nach niederländischen Vorbild und in Deutschland zunehmend an Interesse gewinnend, ist ein RepairCafe ein Ort, an welchem Menschen und Dinge (kaputte Uhren, Stühle, etc) zusammenkommen. Handwerklich geschickte unterstützen die handwerklich ungeschickten bei der Reparatur. Reparieren statt wegschmeißen, wo es möglich ist. Manchmal fehlt es einfach nur an den Möglichkeiten, es zu reparieren: Material, eine Anleitung.... und Mut.
Laternen mit LED ausstatten
Die Laternen wie zb. in Augsburg mit LED ausstatten, so das kein Insektenverlust entsteht.
Photovoltaikanlage auf Monte Scherbolino
Man sollte auf der Südseite des "Scherbolinos" eine Photovoltaikanlage errichten. Beispiele:Buchschlag,Offenbach. Bürgerbeteiligung:Verein Sonneninitiative e.V. www.rhein-main-solarpark.de Vorteil:Grundstück im Eigentum der Stadt,Beitrag zur Energiewende.
Lichtverschmutzung reduzieren!
In der gesamten Stadt nimmt die nächtliche Beleuchtung von Bäumen, Bänken, Brücken, Häusern und anderen öffentlichen Dingen zu. Diese Lichtverschmutzung muss reduziert werden! Beispiel Weseler Werft: Der alten Hafenkran ist ohne Beleuchtung schöner, neuerdings werden auch die Pergola und die Bänke beleuchtet. Immer häufiger werden die Brücken die ganze Nacht illuminiert. Das sieht vielleicht schön aus, ist aber eine Energieverschwendung, die man sparen sollte!
Zentrale Schnellladestation für Elektroautos
Momentan sind ein paar Ladestationen für Elektroautos in Frankfurt verteilt. Diese sind aber alle "normale" Ladestationen bei denen es unter Umständen mehrere Stunden dauert bis das Auto voll geladen ist. Meist sind die zu den Ladesäulen assoziierten Parkplätze auch durch Benzingetriebene Fahrzeuge belegt und somit in der Regel unnutzbar. Anstelle die Stadt mit Mini Ladestationen vollzubauen, die keiner nutzen kann, wäre es sinnvoller, wenn man an zentraler und FREI ZUGÄNGLICHER Stelle mehrere Schnellladestationen mit 100kw Ladeleistung mit allen drei Ladestandards (Typ 2, CCS und Chademo) installiert. Vorteil man nimmt niemanden Parkplätze weg, die Elektroautos sind i.d.R. nach 30 Min voll geladen. Als zentrale Stellen käme z.B. das Gelände rund um die Messe oder die Hanauer Landstraße in Frage. Es gibt momentan Schnellladestationen in und um Frankfurt, zu nennen sind z.B. in Eschborn betrieben von VDO Continental und in Frankfurt bei Kia Deutschland. Leider sind diese nur für deren Mitarbeiter nutzbar. Bevor jeder sein eigenes Süppchen kocht und Elektroautofahrer andere Marken an der eigenen Ladeinfrastruktur ausgrenzt, sollte die Stadt gern auch zusammen mit Sponsoren einen zentralen Ladepark für Elektromobile schaffen. Mainova und RWE könnten zeigen welches Pontential vorhanden ist.
Kulturgut historische Gaslaternen - in ausgesuchten Straßen - erhalten!
Deutschlandweit werden die historischen Gaslaternen auf energiesparendere Strom- oder LED Varianten umgebaut. Auch in Frankfurt steht der Umbau an. In Frankfurt gibt es zur Zeit - soweit mir bekannt ist - eine Initiative in Heddernheim, die sich für den Erhalt der Gasbeleuchtung in diesem Stadtteil einsetzt. Idee ist, in den Stadtteilen einzelne Straßen mit den historischen Gaslaternen zu erhalten. So kann dieses Kulturgut gezielt und sinnvoll weiter gepflegt werden. Helfen Sie mit den Charme der frühen Jahre des letzten Jahrhunderts ein Stück weit auch in unserer Stadt zu bewahren.