Keine Lockerung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen im Zusammenhang mit der Fußball-EM
Antrag
Der OBR 5 fordert den Magistrat auf, eindeutig klarzumachen, dass für ihn keinerlei Lockerung der geltenden Nachflugbeschränkungen am Frankfurter Flughafen im Zusammenhang mit der Fußball-EM akzeptabel ist und dass er erforderlichenfalls dagegen auch juristisch vorgehen wird.
Begründung
Der europäische Fußballverband Uefa wünscht sich an Spieltagen der EM 2024 auch Flüge in der Nacht, damit Mannschaften und Fans direkt weiterreisen können. Schon jetzt ist aber der Schutz der Anwohner unter den Flugrouten vor Fluglärm und Schadstoffen, den die geltenden Regelungen vorsehen, nicht ausreichend. Auf keinen Fall darf dieser Schutz unter dem Vorwand eines angeblichen öffentlichen Interesses für eine Veranstaltung wie die Fußball-EM weiter eingeschränkt oder aufgeweicht werden. Der Magistrat muss dies in seiner Verantwortung für die Gesundheit der Anwohner unmissverständlich ausschließen und notfalls diesen Standpunkt auch mit juristischen Mitteln vertreten.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 1027/5 wurde zurückgezogen.