Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime einzurichten, um die Tiere vor Panik durch Feuerwerk zu schützen und Brandschutzrisiken zu minimieren. Dies entspricht bereits bestehenden Regelungen für andere schützenswerte Einrichtungen.
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in einem genügend großen Radius um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen eingerichtet werden.
Begründung
Zum Schutz der durch Feuerwerk in Panik geratenden Tiere und besonders auch aus Brandschutzgründen ist es erforderlich, um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen einzurichten. Diese Verbotszonen gibt es bereits um Alten-, Pflege- und Kinderheime, Krankenhäuser und Kirchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2024OFOF 995/5Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und TierheimeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 26. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5062Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und TierheimeDirektanregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 833Feuerwerksverbotszone um Reitställe und TierheimeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats