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Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

Details im PARLIS OF_1021-5_2024
15.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

Details im PARLIS OM_5320_2024
23.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

Details im PARLIS ST_1695_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5320 entstanden aus Vorlage: OF 1021/5 vom 14.01.2024

Betreff: Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden
Der Magistrat wird gebeten, die Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden an Schulen und in Naherholungsgebieten zu ermitteln und an folgenden Standorten Messstationen für Schadstoffe und Ultrafeinstaub einzurichten: - Friedrich-Fröbel-Schule, Niederrad - Kita Rainbow Shuttle, Gateway Gardens - Riedhofschule und Textorschule, Sachsenhausen - Oberschweinstiege, Sachsenhausen - Carl-von-Weinberg-Park, Niederrad.

Begründung:

Luftschadstoffe sind schädlich für die menschliche Gesundheit, insbesondere für Kinder. Mit großem Aufwand und Kosten soll die Stadt klimagerecht umgestaltet, sollen Luftschadstoffe reduziert werden. Eine der Hauptursachen für Schadstoffemissionen ist jedoch der Flugverkehr. Ein einziger LTO-Zyklus bedeutet 3.500 Tonnen CO2 lokal wirksame Schadstoffe. Bisher gibt es keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub. Allerdings wissen wir spätestens seit Corona um die Gefährlichkeit von Aerosolen, den kleinsten Schadstoffpartikeln. Da Ultrafeinstaubpartikel aufgrund ihrer geringen Größe direkt in die Blutbahn gelangen können, ist mit einer gesundheitlichen Gefahr zu rechnen, zumal es sich bei den Flugverkehremissionen um Rußpartikel handelt, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung als besonders gefährlich einzustufen sind. Daher ist es wichtig, die Fakten zu kennen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung einleiten zu können. Entsprechende Messstationen wären ein erster Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1695
Beratung im Ortsbeirat: 5